Stichentscheid in vielen Versicherungsbedingungen enthalten
In vielen allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen ist vorgesehen, dass bei Streitfragen über die Erfolgsaussichten einer Rechtsangelegenheit ein sogenannter Stichentscheid durchgeführt werden kann.
Der Stichentscheid sollte durch einen unabhängigen und mit der Rechtsangelegenheit bisher noch nicht befassten Rechtsanwalt erstellt werden. Der Rechtsanwalt entscheidet dann, ob die Rechtsangelegenheit Erfolgsaussichten hat und erstellt für die umstrittene Rechtsfrage zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung in seiner Funktion als unabhängiger Dritter eine umfangreiche gutachterliche Stellungnahme , welche als Stichentscheid bezeichnet wird.