Lebensversicherung / Rentenversicherung (Erhöhung der Rückzahlung durch Widerspruch)
Die Kanzlei befasst schwerpunktmäßig mit der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen und mit der Erzielung erhöhter Ablaufleistungen und Rückkaufswerte.
Hierbei steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung von Versicherungsnehmern an Stillen Reserven der Versicherungsgesellschaften und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Rückkaufswerten bei vorzeitiger Kündigung von kapitalbildenden Versicherungen im Mittelpunkt, die die Versicherungslandschaft in den letzten Jahren erheblich in Bewegung versetzt und letztlich zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 geführt haben.
Zudem beraten wir Anleger und Versicherungsnehmer zu der Frage, ob ein Lebensversicherungsvertrag oder ein Rentenversicherungsvertrag auch heute noch gewinnbringend widerrufen bzw. ob gegen den Vertragsabschluss Widerspruch eingelegt werden kann. Hierzu hatte zunächst der EuGH und danach auch der Bundesgerichtshof (BGH) eine Grundsatzentscheidung gefällt, nach welcher Versicherungskunden auch heute noch wirksam Widerspruch gegen ihre Verträge, selbst nach Kündigung, auch heute noch erfolgversprechend einreichen können.
Ansprechpartner ist hier Rechtsanwalt Dr. Tintemann mit seinem Team, welches in der Vergangen zur o.g. Entscheidung des EuGH maßgeblich beigetragen hat.