Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl. EU 2014, L60 S. 34) mit Wirkung zum 21.03.2016 um. Der Schwerpunkt lag hierbei auf einer eingehenden“ Kreditwürdigkeitsprüfung (Art. 18 RiL 2014/17/EU) auf […]