Schufa Eintrag löschen lassen

Die Schufa blockiert Ihre Planung?

Negativeintrag nicht korrekt? Falsche oder veraltete Daten?

Ein negativer Schufa-Eintrag schränkt Ihre finanziellen Möglichkeiten drastisch ein. Ob es um einen Kredit, eine neue Wohnung oder wichtige Verträge geht – dieser Eintrag hält Sie davon ab, wichtige Lebensentscheidungen frei treffen zu können.

Die Folgen von Schufa-Einträgen

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben. Er führt häufig dazu, dass Kreditanträge abgelehnt werden, was die Finanzierung wichtiger Vorhaben wie den Kauf eines neuen Autos oder der Gründung eines Unternehmens erschwert. Auch bei der Wohnungssuche kann ein negativer Schufa-Check ein Hindernis darstellen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Schufa-Einträge rechtmäßig sind. In manchen Fällen können diese gelöscht werden, was Ihre finanzielle Flexibilität und Möglichkeiten verbessert. Unsere Kanzlei bietet juristische Unterstützung, um ungerechtfertigte oder veraltete Schufa-Einträge zu überprüfen und gegebenenfalls entfernen zu lassen.

Jetzt den Eintrag wieder loswerden:

Bundesweit tätige Experten an Ihrer Seite

Wir sorgen wieder für finanzielle Freiheit. Wir haben es uns zur Mission gemacht, Ihnen bei der Klärung und Löschung von Schufa-Einträgen zu helfen, die Ihre finanzielle und persönliche Freiheit beeinträchtigen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Datenschutzrecht und einem Team von engagierten Anwälten stehen wir an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf ein korrektes Schufa-Profil gewahrt bleibt.

Unsere Kanzlei hat bereits einen bedeutenden Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof erzielt, der maßgebliche Änderungen im Bereich Restschuldbefreiung und Scoring herbeiführte, ein Meilenstein, der unseren Mandanten neue Perspektiven im Umgang mit Schufa-Einträgen eröffnet.

Warum ein Schufa-Eintrag problematisch sein kann

Kredit-Hürde

Ein negativer Schufa-Eintrag kann eine erhebliche Hürde darstellen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder einen Handyvertrag abschließen möchten. Selbst wenn Ihre aktuelle finanzielle Situation stabil ist, kann ein Eintrag in der Schufa-Auskunft Ihre Möglichkeiten begrenzen. Es ist wichtig, diesen Eintrag zu analysieren und gegebenenfalls den Schufa Eintrag löschen zu lassen, um Ihre finanzielle Flexibilität zu bewahren.

Wohnungssuche

Die Wohnungssuche wird oft erschwert durch einen negativen Schufa-Eintrag. Viele Vermieter nutzen den Schufa Bonitätscheck, um die Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieter zu bewerten. Ein negativer Eintrag kann daher Ihre Chancen auf die Traumwohnung erheblich mindern. Es ist entscheidend, aktive Schritte zu unternehmen, um den Eintrag löschen zu lassen.

Nicht immer korrekt

Fehlerhafte Schufa-Einträge können durch Missverständnisse oder Datenfehler entstehen. Jeder hat das Recht auf ein korrektes Schufa-Profil. Daher ist es wichtig, Ihre Schufa-Auskunft zu überprüfen und fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen. Lassen Sie sich nicht durch einen fehlerhaften Schufa-Eintrag einschränken!

Lassen Sie sich nicht durch einen Schufa-Eintrag einschränken!

Wie wir helfen

In vier Schritten zum gelöschten Schufa Eintrag

Schritt 1

Analyse des Schufa-Eintrags

Wir beginnen mit einer detaillierten Analyse Ihres Schufa-Eintrags. Dies ist der erste Schritt, um zu verstehen, wie wir Ihren Schufa Eintrag löschen lassen können.

Schritt 2

Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Eintrags

Im nächsten Schritt überprüfen wir die Rechtmäßigkeit Ihres Schufa-Eintrags. Nicht jeder Eintrag ist korrekt oder aktuell, und es ist unser Ziel, ungerechtfertigte Schufa-Einträge zu identifizieren.

Schritt 3

Rechtliche Schritte zur Löschung des Eintrags

Sobald wir die Situation klar erfasst haben, unternehmen wir die notwendigen rechtlichen Schritte, um Ihren Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Schritt 4

Beratung und zukünftige Prävention

Abschließend bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um zukünftig negative Schufa-Einträge zu vermeiden und Ihre finanzielle Freiheit zu sichern.

Warum AdvoAdvice?

Unsere Expertise in der Löschung von Schufa-Einträgen

Pioniere in der Löschung von Schufa-Einträgen

Fälle bearbeitet
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Gerichtsverfahren geführt
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Persönliche und individuelle Beratung

Ihr Weg zurück zu finanzieller Freiheit

Um eine zuverlässige Beurteilung zu erhalten, ob ein Schufa-Eintrag gelöscht oder widerrufen werden muss, ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz der effektivste Weg.

Wir können nach einer gründlichen Durchsicht der Unterlagen häufig bereits eine fundierte Einschätzung darüber abgeben, ob ein Eintrag rechtmäßig gelöscht werden kann. Dies ist besonders wichtig, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss und oft das Aufdecken von Fehlern erfordert.

Unsere Kanzlei hat bereits in verschiedenen Fällen erfolgreiche Löschungen bei der Schufa Holding AG erreicht:

  1. Advanzia Bank S.A.: Ein Kunde traf eine Ratenzahlungsvereinbarung, wodurch die Forderung nicht mehr sofort fällig war. Dies führte zur Löschung des negativen Schufa-Eintrags.

  2. Mobilfunkanbieter: Ein Kunde, der dauerhaft in Italien lebte, wusste nichts von einem Vollstreckungsbescheid über 441 Euro, der an eine falsche Adresse ging. Nachdem dies aufgeklärt wurde, wurde der Schufa-Eintrag entfernt.

  3. ING-DiBa: In einem Fall war der Kunde nicht richtig über die Möglichkeit informiert, eine Forderung anzufechten. Dies führte zur gerichtlichen Klärung und Löschung des Eintrags.

  4. Commerzbank AG: Ein Kunde lehnte ein Darlehen ab, nachdem die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangte. Die daraus resultierende Nichtabnahme-Entschädigung wurde als Schufa-Eintrag eingetragen, musste aber später entfernt werden.

  5. PNO Inkasso AG: Ein Kunde wusste nichts von einer Forderung, da er nicht ordnungsgemäß gemahnt wurde. Der Eintrag wurde entdeckt und gelöscht.

  6. Inkasso-Fall: Ein negativer Schufa-Eintrag basierte auf einem unbekannten Urteil aus dem Jahr 2002, von dem der Kunde nichts wusste. Nachdem dies bekannt wurde, löschte die Schufa den Eintrag.

Weitere Informationen finden Sie hier

Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und somit Ihre Finanzaktivitäten wie Kreditanfragen, Handyverträge und vieles mehr blockieren. Es ist essentiell, zu verstehen, dass Gläubiger einen solchen Eintrag nicht selbst löschen, sondern lediglich widerrufen können. Dies bedeutet, dass sie die Schufa Holding AG auffordern, den Eintrag zu löschen. Eine direkte Aufforderung zur Löschung ist daher entscheidend.

Die Schufa Holding AG und ihre Rolle: Es ist wichtig zu wissen, dass die Schufa Holding AG sich nicht immer verpflichtet sieht, die Schufa Daten nach einem Widerruf zu löschen. Die Entscheidung hängt oft davon ab, ob die Schufa gesicherte Kenntnis über den Hintergrund des negativen Eintrags hat und die Speicherung als rechtmäßig ansieht.

Erfolg durch professionelle Unterstützung: In Fällen, in denen die einmeldende Stelle den Eintrag nicht entfernen möchte, konnte AdvoAdvice häufig eine Löschung durch die Schufa selbst erreichen. Dies basiert oft darauf, dass die einmeldende Stelle die Einmeldevoraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht nachweisen kann. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.

Ein höflicher und angemessener Ton in der Kommunikation mit der Schufa Holding AG kann entscheidend sein. Hass-Tiraden oder aggressive Formulierungen reduzieren die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung und erschweren die Arbeit eines später beauftragten Rechtsanwalts.

Im Internet kursierende Musterbriefe zur Löschung eines Schufa-Eintrags sollten mit Vorsicht behandelt werden. Sie suggerieren oft fälschlicherweise, dass jeder negative Eintrag gelöscht werden kann. Daher ist es empfehlenswert, sich professionelle Hilfe, z.B. von einem Anwalt, zu holen, insbesondere da Musterbrief-Anbieter oft nicht zur Rechtsberatung befugt sind.

Ein negativer Eintrag muss nicht sofort nach der Erledigung gelöscht werden. Er bleibt in der Regel drei Jahre bestehen. Eine vorzeitige Löschung ist nur durch eine Prüfung im Einzelfall möglich.

Bei Kenntnis eines negativen Schufa-Eintrags sollte die dazugehörige Forderung schnellstmöglich beglichen werden, um die Chancen auf eine Löschung zu verbessern.

Recht bis 25. Mai 2018 – Bundesdatenschutzgesetz: Bis zu diesem Datum regelte das Bundesdatenschutzgesetz, wann Daten zu unbezahlten Schulden an Auskunfteien wie die Schufa übermittelt werden dürfen.

Kurz gesagt: Eine Übermittlung war nur erlaubt, wenn die Schuld trotz Fälligkeit nicht bezahlt und der Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde. War die Schuld nicht fällig, wie bei einer vereinbarten Ratenzahlung, durfte kein Eintrag erfolgen.

Recht ab 25. Mai 2018 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Seitdem gilt die DSGVO, die allgemeinere Regeln für die Datenverarbeitung vorsieht. Jetzt müssen Unternehmen, die einen negativen Eintrag melden, nachweisen, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben. Es wird angenommen, dass jede Datenverarbeitung erstmal rechtswidrig ist, es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür.

Scoring-Verfahren: Dieses Verfahren, bei dem Auskunfteien Daten nutzen, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten, ist nun klar gesetzlich geregelt. Manchmal kann eine Person einen niedrigen Schufa Score haben, auch ohne negative Schufa-Einträge. Diese Bewertungsmethoden können rechtlich überprüft werden.

Ein Anwalt mit Kenntnissen im Schufa-Recht und Datenschutz kann schnell beurteilen, ob ein Schufa-Eintrag rechtens ist oder nicht. Oft kann er helfen, einen falschen Eintrag löschen zu lassen oder zu widerrufen.

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Die Dauer variiert je nach individuellem Fall und der Zusammenarbeit mit der Schufa. In einigen Fällen kann eine Löschung innerhalb weniger Wochen erfolgen. Es ist aber gesetzlich vorgegeben, dass die Schufa und andere Unternehmen bei einer Aufforderung zur Löschung innerhalb von einem Monat reagieren müssen.

Wir werden jede Möglichkeit prüfen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder eine Rückabwicklung zu fordern.
Ein Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung ist möglich, jedoch mit rechtlichen Aspekten verbunden - jeder Fall ist individuell, deshalb macht eine allgemeine Aussage nicht viel Sinn. Wir beraten Sie aber gerne persönlich!
Bei einem gehackten Facebook-Konto ist es ratsam, sofort das Unternehmen zu kontaktieren, um rechtliche Schritte einzuleiten - das übernehmen wir gerne für Sie.
Wir bieten Ihnen kostenlose Erstgespräche an, um Ihre Situation zu bewerten und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Die Unterstützung eines Rechtsbeistandes kann entscheidend sein, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten und zahlt sich meistens wieder aus. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.