Schufa
Schufa-Eintrag löschen lassen
Ein negativer Schufa-Eintrag kann von heute auf morgen alles blockieren: Die Wunschwohnung geht an jemand anderen, der Ratenkredit wird abgelehnt, selbst ein neuer Handyvertrag scheitert an der Bonitätsprüfung.
Das Bittere daran: Oft erfährt man von dem Eintrag erst, wenn es zu spät ist – und manchmal steht er noch drin, obwohl die Forderung längst bezahlt ist. Und den ersten Schritt müssen dann Sie machen. Wir verstehen, wie ohnmächtig sich das anfühlt – und wie dringend Sie diesen Negativeintrag wieder weg bekommen möchten.
Als Kanzlei prüfen wir, ob Ihr Schufa-Eintrag rechtlich angreifbar ist und ob er unter Umständen gelöscht werden kann. Wir versprechen Ihnen kein Ergebnis ins Blaue, sondern eine ehrliche, juristisch fundierte Einschätzung Ihres Einzelfalls. So wissen Sie schnell, woran Sie sind.



Ihre Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.

Ihre Schufa-Sache in den Händen von Fachanwälten: Bei AdvoAdvice bearbeitet Dr. Raphael Rohrmoser, Fachanwalt für IT-Recht, Ihren Schufa-Fall – bei Bedarf mit Unterstützung von Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit sind genau die Rechtsgebiete abgedeckt, um die es bei Schufa, Bonität und DSGVO geht. Wir vertreten bundesweit, die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wie wir arbeiten, zeigen unsere dokumentierten Fallberichte.
Das Wichtigste zum Schufa-Eintrag löschen in Kürze
Ein Schufa-Eintrag kann gelöscht werden, wenn er unrechtmäßig, fehlerhaft oder veraltet ist oder wenn die gesetzliche Löschfrist abgelaufen ist. Ein korrekter, rechtmäßiger Eintrag bleibt dagegen in der Regel bis zum Ende seiner Frist bestehen, wenn nicht eine besondere Ausnahmekonstellation vorliegt. Ob Ihr Eintrag in die erste oder zweite Gruppe fällt, lässt sich nur durch eine Prüfung im Einzelfall sicher beurteilen – und genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Einträge sich entfernen lassen, welche Löschfristen aktuell gelten, was die Löschung kostet und wann sich anwaltliche Hilfe wirklich lohnt.
Inhalt: Welche Einträge löschbar sind · Löschfristen 2026 · In fünf Schritten zur Löschung · Selbst oder Anwalt? · Musterbrief · Kosten · Wenn die Schufa ablehnt · Häufige Fragen
Welche Schufa-Einträge können gelöscht werden – und welche nicht?
Nicht jeder Eintrag lässt sich entfernen. Ein Schufa-Eintrag kann häufig gelöscht werden, wenn einer dieser Punkte vorliegt:
Ein rechtmäßiger, korrekter Negativeintrag bleibt hingegen meist bis zum Ablauf der Frist gespeichert. Diese Abgrenzung – angreifbar oder nicht – ist der entscheidende erste Schritt. Sie zu treffen, ist Routine unserer täglichen Arbeit.
In der Praxis geht es vor allem um diese Eintragsarten:
- Fehlerhafte Einträge: Der Eintrag beruht auf falschen Daten, einer Verwechslung oder einer Forderung, die Sie längst bezahlt haben.
- Unrechtmäßige Einträge: Es fehlen die nach der DSGVO erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen – etwa ausreichende Mahnungen oder eine rechtmäßige Kündigung –, Sie haben die Forderung bestritten oder es liegt eine andere Konstellation vor, die der Meldung entgegensteht.
- Ratenzahlungsvereinbarung: Wenn eine konkrete Zahlungsvereinbarung getroffen und eingehalten wurde, kann das Auswirkung auf die Löschung haben.
- Veraltete Einträge: Die gesetzliche Löschfrist ist bereits abgelaufen.
- Besondere Situation: In besonderen Fällen kann ein Widerspruch eingelegt werden, der auch bei berechtigter Speicherung zu einer Löschung führen kann.
- Inkasso-Einträge nach einer unberechtigten oder bereits bezahlten Forderung. Wie ein solcher Eintrag erfolgreich gelöscht wurde, zeigt dieser Fallbericht (TF Bank).
- Keine ausreichenden Mahnungen: Forderungen, die von Unternehmen eingetragen wurden, ohne dass Sie ausreichende Mahnungen erhalten haben.
- Vollstreckungsbescheide, bei denen es zu keiner ordnungsgemäßen Zustellung kam oder eine Personenverwechslung vorliegt.
- Einträge, bei denen die Erledigung nicht richtig hinterlegt ist – ein Beispiel ist dieser gelöschte Negativeintrag der Advanzia Bank.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernSchufa-Löschfristen 2026: Wann ein Eintrag verschwindet
Viele Einträge werden nach festen Fristen automatisch entfernt. Wenn Sie diese Fristen kennen, können Sie einschätzen, ob sich ein aktives Vorgehen lohnt oder ob sich Ihr Eintrag ohnehin bald erledigt. Die wichtigsten Löschfristen im Überblick:
| Eintrag | Löschfrist (Stand 2026) |
|---|---|
| Kreditanfrage | 12 Monate gespeichert |
| Zurückgezahlter Kredit | 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung (Standard) | taggenau 3 Jahre nach Ausgleich |
| Erledigte Zahlungsstörung mit 100-Tage-Regelung (seit 01.01.2025) | 18 Monate nach Ausgleich – bei Zahlung binnen 100 Tagen und ohne weitere Negativdaten |
| Einträge aus öffentlichem Verzeichnis | taggenau 3 Jahre nach Einmeldung bzw. bei vorzeitiger Löschung im öffentlichen Register |
| Restschuldbefreiung und dazugehörige Forderungen | 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung (seit 2023, zuvor 3 Jahre) |
Kurz erklärt: Eine Zahlungsstörung oder ein Abwicklungskonto ist ein offener Posten, den Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben und der an die Schufa gemeldet wurde. Tituliert heißt: durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid gerichtlich bestätigt.
Aktuelle Rechtslage – kürzere Speicherung nach EuGH-Urteilen
Der Europäische Gerichtshof hat die Speicherpraxis der Schufa im Jahr 2023 in den durch AdvoAdvice geführten Verfahren deutlich eingeschränkt. Nach den Urteilen vom 7. Dezember 2023 (EuGH, C-26/22 und C-64/22) dürfen Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger gespeichert werden als im öffentlichen Insolvenzregister. Die Schufa löscht diese Daten seitdem bereits nach sechs Monaten statt wie früher nach drei Jahren.
Im Verfahren EuGH C-634/21 stufte das Gericht zudem das Schufa-Scoring als möglicherweise verbotene automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO ein. Diese Rechtsprechung kann auch Ihren Eintrag betreffen – ob das so ist, prüfen wir im Einzelfall.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich die 100-Tage-Regelung aus den Verhaltensregeln der Auskunfteien (Code of Conduct): Wird ein offener Posten innerhalb von 100 Tagen bezahlt und bestehen keine weiteren Negativdaten, löscht die Schufa den Eintrag bereits nach 18 statt nach 36 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) zugleich klargestellt, dass erledigte Zahlungsstörungen nicht zwingend sofort gelöscht werden müssen, sondern die Fristen des Code of Conduct grundsätzlich gelten, wobei der Einzelfall trotzdem berücksichtigt werden muss. Welche Frist für Ihren Eintrag maßgeblich ist, prüfen wir im Einzelfall.
In fünf Schritten zum gelöschten Schufa-Eintrag
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier unser Vorgehen Schritt für Schritt:
Schufa-Auskunft anfordern
Sie fordern Ihre kostenlose Schufa-Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) an. Erst dadurch sehen wir, welche Einträge überhaupt gespeichert sind und worauf sie sich stützen.
Eintrag rechtlich prüfen
Wir prüfen jeden Negativeintrag auf Rechtmäßigkeit, Fristen und formale Fehler. Am Ende steht eine klare Einschätzung, ob ein Vorgehen sinnvoll ist oder nicht.
Löschung geltend machen
Wir fordern die Schufa und den Gläubiger schriftlich zur Löschung bzw. zum Widerruf der Meldung auf und begründen den Anspruch juristisch nachvollziehbar.
Notfalls gerichtlich durchsetzen
Bleibt die Löschung aus, setzen wir Ihren Anspruch wenn nötig auch vor Gericht durch. Da sich gerichtliche Verfahren regelmäßig lange hinziehen, schöpfen wir zuvor die außergerichtlichen Möglichkeiten aus.
Nachkontrolle
Nach der Löschung kontrollieren wir Ihre Daten noch einmal, ob nun alles richtig ist oder ob es noch neue Probleme gibt.
Sie wissen jetzt, wie es abläuft. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernSchufa-Eintrag selbst löschen oder einen Anwalt einschalten?
Viele Betroffene fragen sich: „Geht das nicht auch allein – wozu ein Anwalt?" Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf Ihren Fall an.
Bei einem klar veralteten Eintrag, dessen Frist abgelaufen ist, oder bei einem offensichtlichen Schreibfehler genügt oft schon ein eigenes Schreiben an die Schufa. Schwieriger wird es, wenn die Schufa die Löschung ablehnt oder der Gläubiger nicht reagiert. Dann zählt eine juristische Begründung – und genau dort setzen wir an.
Mehr Hintergründe rund um Auskunfteien und Ihre Rechte finden Sie in unserem Bereich Schufa und Datenschutz.
- Ein eigener Versuch ist sinnvoll bei: abgelaufenen Fristen, offensichtlichen Schreibfehlern, doppelten Einträgen.
- Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll bei: bestrittenen Forderungen, abgelehnten Löschanträgen und Einträgen, deren Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist.
Musterbrief zur Schufa-Löschung
Wer einen Schufa-Eintrag löschen lassen möchte, beginnt häufig mit einem Schreiben an die Schufa. Ein einfacher Musterbrief kann so aussehen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, den zu meiner Person gespeicherten Eintrag [Meldende Stelle, Datum, Kontonummer, Betrag] gemäß Art. 17 DSGVO zu löschen. Die zugrunde liegende Forderung wurde am [Datum] vollständig ausgeglichen. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum [Datum – empfehlenswert ist eine Frist von 14 Tagen]."
Wichtig zu wissen: Ein Musterbrief führt nicht in jedem Fall zum Erfolg. Die Schufa stellt in aller Regel eine Rückfrage bei ihrem Vertragspartner und entscheidet dann, ob eine Löschung durchzuführen ist. Wird die Löschung verweigert, kann der Nachdruck spezialisierter Anwälte den entscheidenden Unterschied machen. Worauf es bei Auskunfteien und Löschanträgen ankommt, lesen Sie in unserem Bereich Schufa und Datenschutz.
Was kostet es, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen – und wer zahlt?
Die häufigste Sorge der Betroffenen sind die Kosten. Deshalb gleich vorweg das Wichtigste: Ihre Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
- Rechtsschutzversicherung: In vielen Fällen kann eine bestehende Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Hierzu stellen wir gerne eine – ebenfalls kostenfreie – Anfrage bei Ihrer Versicherung. Sofern uns Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bekannt sind, informieren wir Sie frühzeitig.
- Gesetzliche Gebühren: Weitere Kosten orientieren sich an den gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG). Was das in Ihrem Fall bedeutet, erfahren Sie vor einer Beauftragung.
- Transparenz: Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine klare Einschätzung – ohne versteckte Gebühren und ohne verstecktes Kleingedrucktes.
Sie wissen jetzt, wie es abläuft. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernDie Schufa verweigert die Löschung – was können Sie tun?
Lehnt die Schufa Ihren Löschantrag ab, ist das längst kein Endpunkt. Häufig lässt sich die Löschung trotzdem durchsetzen: über einen begründeten Widerspruch, die Einschaltung des Gläubigers oder, wenn nötig, auf gerichtlichem Weg.
Die Rechtsprechung bietet immer wieder Ansätze, um Einträge anzugreifen. Die Chancen stehen damit oftmals besser, als Betroffene annehmen. Ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen nach der Prüfung ehrlich – auch dann, wenn die Antwort „nein" lautet.
Warum AdvoAdvice?
Wir sind eine seit Jahren auf Rechtsfragen rund um Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Infoscore und CRIF spezialisierte Kanzlei und vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten gegenüber Schufa und Gläubigern. Im Laufe der Jahre haben wir die Rechtsprechung in diesem Bereich entscheidend mitgeprägt – bis hin zu den EuGH-Verfahren des Jahres 2023. Statt vollmundiger Versprechen setzen wir auf Prüfung, Erfahrung und nachvollziehbare Schritte. Ihre Anfrage bearbeitet Dr. Raphael Rohrmoser, Fachanwalt für IT-Recht – ein Anwalt, der sich täglich mit Schufa-Einträgen befasst; bei Bedarf unterstützt von Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wenn Sie gezielt anwaltliche Vertretung suchen, lohnt ein Blick auf unsere Seite Anwalt für Schufa. Weitere Themen rund um die Schufa finden Sie in unserem Schufa-Ratgeber.
Was Mandantinnen und Mandanten sagen
Sehr professionell und schnell
Herr Rohrmoser ist ein kompetenter Anwalt der mich in der Schufa Sache sehr gut vertreten hat
Ich kann mich nur beim kompletten Team der gesamten Kanzlei herzlich bedanken.Hier fühlte ich mich nie allein gelassen von der ersten Sekunde an. Durch 2 Instanzen gekämpft und schließlich mit Erfolg gekrönt.
Häufige Fragen zum Schufa-Eintrag löschen
Kann man einen Schufa-Eintrag überhaupt löschen lassen?
Ein Eintrag kann gelöscht werden, wenn er unrechtmäßig, fehlerhaft oder veraltet ist oder die Löschfrist abgelaufen ist. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, klären wir in der Prüfung.
Kann ich den Schufa-Eintrag auch selbst und kostenlos löschen lassen?
Ein eigener Versuch mit einem Musterbrief ist möglich. Lehnt die Schufa ab, kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Um alle Rechtsschutzmöglichkeiten zu wahren, sollten Sie nach Kenntnis eines Eintrags aber zügig aktiv werden.
Ich habe bezahlt, der Eintrag steht trotzdem noch drin – was nun?
Ein Automatismus besteht hier nicht: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass allein der Ausgleich einer Forderung nicht zu einem Anspruch auf Löschung führt. Ob in Ihrem Fall dennoch etwas zu machen ist – etwa weil die Erledigung nicht richtig hinterlegt ist oder die Meldung von Anfang an unrechtmäßig war –, prüfen wir gerne für Sie.
Wie lange bleibt ein negativer Schufa-Eintrag gespeichert?
Erledigte Zahlungsstörungen werden in der Regel taggenau drei Jahre nach Ausgleich gelöscht – bei einer innerhalb von 100 Tagen ausgeglichenen Störung seit 2025 bereits nach 18 Monaten (100-Tage-Regelung). Informationen zur Restschuldbefreiung werden seit 2023 nach sechs Monaten gelöscht.
Wie lange dauert die Löschung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Rückmeldung der Gläubiger oder der Schufa erhält man nach der DSGVO in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens. Lehnt die Schufa die Löschung ab, kann sich das Verfahren ziehen. Da sich gerichtliche Verfahren regelmäßig lange hinziehen, schöpfen wir zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten aus.
Steigt mein Schufa-Score sofort wieder, wenn der Eintrag gelöscht ist?
Nach einer Löschung kann sich der Score verbessern. Eine konkrete Höhe lässt sich nicht garantieren, da das Scoring von vielen Faktoren abhängt.
Bekomme ich trotz Eintrag eine Wohnung oder einen Kredit?
Ein Eintrag erschwert beides, schließt es aber nicht zwingend aus. Eine Löschung verbessert Ihre Ausgangslage. Gut zu wissen: Für Wohnungsanmietungen bietet die Schufa ein eigenes Produkt an, in dem nicht alle negativen Meldungen aufgeführt werden.
Was kostet die anwaltliche Löschung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Weitere Kosten orientieren sich an den gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG); in vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen – die Anfrage bei Ihrer Versicherung stellen wir gerne kostenfrei für Sie.
Wie erkenne ich, ob mein Schufa-Eintrag unberechtigt ist?
Ehrlich gesagt: Das ist selbst für Fachleute oft schwer zu beurteilen, weil es auf Details wie Mahnverlauf, Kündigung und die Umstände der Meldung ankommt. Gerade deshalb lohnt sich eine Prüfung – fordern Sie Ihre Datenkopie an, und wir schauen uns Ihren Eintrag im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung an.
Kann ich auch einen kleinen oder geringfügigen Eintrag löschen lassen?
Die Forderungshöhe hat in aller Regel nichts damit zu tun, ob ein Eintrag gelöscht werden kann. Auch Bagatell-Einträge können daher angreifbar sein – entscheidend sind die Umstände der Meldung, nicht der Betrag.
Was passiert, wenn die Schufa meinen Löschantrag ablehnt?
Dann ist noch nichts verloren: Über Widerspruch, Gläubiger und notfalls Gericht lässt sich die Löschung häufig dennoch durchsetzen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schufa-Eintrag
Sie wissen nicht, ob Ihr Schufa-Eintrag gelöscht werden kann? Wir sagen es Ihnen – kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall, und Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung.

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