Rechtsanwälte in Berlin · bundesweit tätig

Ihr Recht in guten Händen.

Wir sind Experten für Schufa-, Immobilien-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Datenschutzrecht!

AdvoAdvice vertritt Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Auskunfteien, Banken, Plattformen und Anbietern von Kapitalanlagen.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Anfrage — wir melden uns bei Ihnen.

  • Über 1.000 Anleger vertreten — allein in der ThomasLloyd-Anlegergemeinschaft.
  • Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Informationstechnologierecht.
  • Wir haben wichtige Leitentscheidungen erstritten — vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
Die drei Partner der Kanzlei AdvoAdvice nebeneinander vor der Glaswand mit dem Kanzleischriftzug

Womit Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen

Vier Situationen, in denen wir regelmäßig vertreten

Suchen Sie die aus, die Ihrer am nächsten kommt. Auf jeder Seite steht, wie wir vorgehen und woran ein Fall scheitern kann.

Weitere Rechtsgebiete

Datenschutzrecht
Auskunft, Löschung und Berichtigung Ihrer Daten gegenüber Unternehmen und Auskunfteien.
Insolvenzrecht
Begleitung bei außergerichtlicher Schuldenbereinigung und im Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Immobilienrecht
Prüfung von Verträgen, Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen.

Zu diesen Gebieten beraten wir ebenfalls. Alle Rechtsgebiete im Überblick — oder schildern Sie uns Ihr Anliegen, dann sagen wir Ihnen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Rechtsgebiet

Schufa-Eintrag löschen lassen

Ein negativer Eintrag kann von heute auf morgen alles blockieren: Die Wunschwohnung geht an jemand anderen, der Ratenkredit wird abgelehnt, selbst ein Handyvertrag scheitert an der Bonitätsprüfung. Oft erfährt man davon erst, wenn es zu spät ist.

Eintrag prüfen lassen
Besprechung am Konferenztisch mit Laptops

Wir prüfen, ob Ihr Eintrag rechtlich angreifbar ist und ob er unter Umständen gelöscht werden kann. Wir versprechen Ihnen kein Ergebnis ins Blaue, sondern eine ehrliche Einschätzung Ihres Einzelfalls — damit Sie schnell wissen, woran Sie sind.

Woran ein Eintrag scheitern kann

  • Der Eintrag ist inhaltlich falsch — etwa weil die Forderung nie bestand oder längst beglichen war.
  • Er hätte nach den Vorgaben gar nicht gemeldet werden dürfen.
  • Die zulässige Speicherdauer ist abgelaufen.
  • Sie haben der Forderung widersprochen, bevor sie gemeldet wurde.

Welche dieser Voraussetzungen bei Ihnen vorliegt, lässt sich erst anhand Ihrer Auskunft beurteilen. Schildern Sie uns Ihren Fall — wir prüfen kostenfrei, ob wir Ihnen helfen können.

Wie eine Löschung abläuft

Rechtsgebiet

Keine Auszahlung von ThomasLloyd

Ausschüttungen bleiben aus, Kündigungen laufen ins Leere, Auskünfte werden vage. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit sind Beteiligungen der ThomasLloyd-Gruppe — für betroffene Anlegerinnen und Anleger koordinieren wir die ThomasLloyd-Anlegergemeinschaft. Ob und wie sich noch etwas erreichen lässt, prüfen wir im Einzelfall.

Ansprüche prüfen lassen
Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser in einer Besprechung mit dem Team

Welche Ansatzpunkte bestehen, hängt von der Anlageform ab — Genussrechte, atypisch stille Beteiligungen und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften werden rechtlich unterschiedlich behandelt.

Was wir uns ansehen

  • Welche Anlageform Sie gezeichnet haben und was daraus folgt.
  • Ob die Beratung beim Abschluss den Anforderungen entsprach.
  • Wie der Stand eines etwaigen Insolvenzverfahrens ist.
  • Ob Fristen laufen, die eine Entscheidung nötig machen.
Mehr zur Anlegergemeinschaft

Rechtsgebiet

Konto gesperrt oder gehackt

Von heute auf morgen ist der Zugang weg: Das Konto ist gesperrt, deaktiviert oder in fremder Hand — und der Betreiber reagiert auf Meldungen nicht. Mit dem Konto verschwinden Kontakte, Nachrichten und Bilder. Wer damit arbeitet, verliert Reichweite und laufend Geld.

Fall schildern
Zwei Anwälte betrachten gemeinsam einen Tablet-Bildschirm

Ob ein Anspruch auf Wiederherstellung oder Herausgabe des Kontos in Betracht kommt, hängt vom Betreiber und von den Umständen der Sperrung ab. Wir prüfen das und machen Ihre Ansprüche geltend — zunächst außergerichtlich, wenn nötig vor Gericht. Zuständig ist bei uns der Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Typische Ausgangslagen

  • Das Konto wurde gesperrt oder deaktiviert, ohne dass der Betreiber den Grund nachvollziehbar erklärt.
  • Fremde haben das Konto übernommen, E-Mail-Adresse und Passwort wurden geändert — Ihre Meldungen bleiben unbeantwortet.
  • Inhalte oder ganze Seiten wurden entfernt, ohne dass ein Verstoß gegen die Regeln des Netzwerks erkennbar ist.
  • Ein geschäftlich genutztes Konto ist betroffen und der Ausfall kostet mit jedem Tag Reichweite und Umsatz.

Ob und wie schnell sich etwas bewegen lässt, hängt vom Betreiber und von der Ausgangslage ab. Schildern Sie uns Ihren Fall — wir prüfen kostenfrei, ob wir Ihnen helfen können.

Mehr zu gesperrten Konten

Rechtsgebiet

Streit mit der Bank oder wegen einer Immobilie

Wir prüfen, ob das Verhalten Ihrer Bank rechtmäßig war — und machen Ihre Ansprüche geltend. Umfassender Rechtsrat in Immobilienangelegenheiten.

Vorgehen besprechen
Kim Oliver Klevenhagen an seinem Schreibtisch, vor sich eine aufgeschlagene Akte

Zwei Fachanwaltschaften für Bank- und Kapitalmarktrecht arbeiten in der Kanzlei. Das ist der Bereich, aus dem AdvoAdvice ursprünglich kommt.

Vier Fallgruppen

  • Immobilienrecht. Ob Kapitalanlage oder Eigenheim. Wir setzen Ihre Rechte bestmöglich durch.
  • Kontokündigung. Die Bank kündigt das Konto, ohne dass der Grund trägt.
  • Kredit und Sicherheiten. Streit über Widerruf, Zinsen oder verwertete Sicherheiten.
  • Bürgschaft. Sie werden aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen.

Bei einer Kontopfändung bleibt ein Grundbetrag geschützt, wenn das Konto rechtzeitig als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, klären wir vorrangig.

Mehr zum Bankrecht

Entscheidungsregister

Was Gerichte in unseren Verfahren entschieden haben

Wir werben nicht mit Ergebnissen, die wir Ihnen nicht zusagen können. Stattdessen zeigen wir, was in einzelnen, tatsächlich geführten Verfahren entschieden wurde — mit Gericht, Datum und Aktenzeichen zum Nachprüfen.

C-26/22 · C-64/22 Europäischer Gerichtshof · 07.12.2023

Speicherdauer von Informationen zur Restschuldbefreiung durch Auskunfteien Von unserer Kanzlei federführend geführt und gewonnen.

Grundsatzentscheidung
II ZR 112/24 Bundesgerichtshof · Urteil vom 07.10.2025

Zuständigkeit deutscher Gerichte nach dem Brexit

Grundsatzentscheidung
II ZR 156/23 Bundesgerichtshof · Urteil vom 03.06.2026

Umwandlung einer Genussrechtsbeteiligung stellt Dauerverstoß dar und begründet dauerhaftes Kündigungsrecht

Grundsatzentscheidung
12 O 64/24 Landgericht Kiel · Urteil vom 27.09.2024

Löschung eines Registereintrags über eine frühere Geschäftsführertätigkeit erwirkt Erstinstanzliche Entscheidung.

Löschung
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gründungspartner

Dr. Sven Tintemann

Seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2008 mit dem Thema Schufa und Datenschutzrecht befasst. Promotion an der FU Berlin zum Bankaufsichtsrecht. Autor zahlreicher Beiträge in der Zeitschrift Verbraucher und Recht.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kim Oliver Klevenhagen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice

Gründungspartner

Kim Oliver Klevenhagen

Seit 2007 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht an der Deutschen Anwaltakademie. Erfahrung aus hunderten geführten Prozessen vor Gerichten in ganz Deutschland.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Raphael Rohrmoser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Partner

Dr. Raphael Rohrmoser

Promotion an der FU Berlin zum Verbraucherschutz bei der SCHUFA unter DSGVO und BDSG. Führte schon in den ersten Berufsjahren zahlreiche gerichtliche Verfahren, unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof.

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Presse

Wo unsere Einschätzung gefragt war

„Es ist ungerecht, dass diejenigen, die Gläubiger besser bedienen, länger mit Negativeinträgen leben müssen.“

Dr. Raphael RohrmoserWirtschaftswoche, 08.09.2023

„Anlegern ist zu raten, die Begründung für einen Zahlungsstopp zu hinterfragen.“

Dr. Sven TintemannHandelsblatt, 01.02.2021

„Es ist immer ein Alarmzeichen, wenn Geldflüsse unterbrochen werden.“

Kim Oliver KlevenhagenHandelsblatt, 23.08.2023

Weitere Fundstellen: Berliner Anwaltsblatt 4/2022 · Galileo, 01.03.2023 · Verbraucher und Recht 2012 S. 279 ff., 2015 S. 428 ff., 2022 S. 323 ff.

So läuft es ab

In vier Schritten von der Anfrage zum Mandat

  1. Sie melden sich

    Telefonisch oder über das Kontaktformular. Ein paar Sätze dazu, worum es geht, genügen — Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

    kostenlos
  2. Wir prüfen kostenfrei

    Wir sehen uns Ihre Anfrage an und prüfen anhand der ersichtlichen Details, ob wir Ihnen voraussichtlich helfen können. Das ist eine kurze Machbarkeitsprüfung, noch keine rechtliche Beratung.

    kostenlos
  3. Wir melden uns bei Ihnen

    Können wir voraussichtlich helfen, melden wir uns mit inhaltlichen Rückfragen oder einem Vorschlag für einen Telefontermin. Ab hier beginnt die eigentliche Beratung — anfallende Kosten besprechen wir, bevor sie entstehen.

  4. Sie erteilen das Mandat

    Sie senden uns die unterschriebenen Mandatsunterlagen zurück. Ab deren Eingang vertreten wir Sie — zunächst gegenüber der Gegenseite, wenn nötig vor Gericht. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet.

Was wir Ihnen nicht versprechen

Niemand kann Ihnen zusagen, dass ein Eintrag gelöscht, ein Konto entsperrt oder ein Betrag ausgezahlt wird. Wer das tut, sollte Sie misstrauisch machen. Ob etwas erreichbar ist, entscheidet sich am Einzelfall — an der Rechtsgrundlage, an den Fristen, an dem, was sich belegen lässt.

Was wir zusagen können: Wir prüfen Ihre Anfrage kostenfrei und sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihnen voraussichtlich helfen können. Auch dann, wenn die Antwort Nein lautet.

Häufige Fragen

Was Mandanten vor dem ersten Anruf wissen wollen

Negativeintrag, gesperrtes Konto, Geldanlage ohne Auszahlung?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die erste Prüfung, ob wir Ihnen helfen können, kostet Sie nichts. Eine inhaltliche Beratung ist dagegen vergütungspflichtig — das kann auch schon eine weitergehende Ersteinschätzung Ihres Falls betreffen. Die Vergütung richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anfallende Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor sie entstehen.

Kann ein Schufa-Eintrag überhaupt gelöscht werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Löschung kommt etwa in Betracht, wenn der Eintrag inhaltlich falsch ist, wenn er nicht hätte gemeldet werden dürfen oder wenn die zulässige Speicherdauer abgelaufen ist. Ob eine dieser Voraussetzungen bei Ihnen vorliegt, prüfen wir anhand Ihrer Auskunft — schildern Sie uns Ihren Fall, dann prüfen wir kostenfrei, ob wir Ihnen dabei helfen können.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Häufig ja, aber es kommt auf Ihren Vertrag und den Zeitpunkt an, zu dem das Problem entstanden ist. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir für Sie die Deckungsanfrage — bevor Kosten entstehen.

Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?

Ja. Die Kanzlei sitzt in Berlin und ist bundesweit tätig. Die Abstimmung läuft telefonisch, per E-Mail und Post — dafür müssen Sie nicht nach Berlin kommen.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Das lässt sich seriös nicht pauschal sagen. Manches ist außergerichtlich in wenigen Wochen erledigt, ein streitiges Verfahren kann sich über Instanzen ziehen. Zu Beginn des Mandats sagen wir Ihnen, womit in Ihrer Konstellation üblicherweise zu rechnen ist — als Erfahrungswert, nicht als Zusage.

Ich habe gekündigt, bekomme aber keine Auszahlung. Was kann ich tun?

Die ausbleibende Auszahlung begründet für sich genommen noch keinen Anspruch gegen Dritte. Sie ist aber der Anlass, sowohl den Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft als auch die Beratungssituation bei Zeichnung prüfen zu lassen.

Kann ich verlangen, dass mein Eintrag gelöscht wird?

Ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO kommt in Betracht, besteht aber nicht in jedem Fall. Es kommt auf die konkreten Daten, ihr Alter und die Interessenabwägung an. Das Landgericht Kiel hat einer solchen Klage am 27.09.2024 teilweise stattgegeben und die Löschung eines Eintrags angeordnet (Az. 12 O 64/24).

Lassen Sie uns kurz darüber sprechen

Ein paar Sätze zu Ihrem Anliegen genügen — am Telefon oder über das Formular. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob wir Ihnen helfen können, und melden uns dann bei Ihnen.

Anrufen Anliegen schildern