Northdata
North Data Eintrag löschen lassen



Ihre Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.

North Data: Eintrag über Sie löschen lassen
Ihr Name, Ihre frühere Geschäftsführertätigkeit, alte Registerdaten — bei North Data ist all das für jeden auffindbar. Ob Sie die Löschung verlangen können, hängt vom Einzelfall ab. Einen solchen Anspruch haben wir vor dem Landgericht Kiel bereits erfolgreich geltend gemacht.
Die North Data GmbH mit Sitz in Hamburg betreibt eine Wirtschaftsdatenbank, die öffentlich zugängliche Registerdaten aufbereitet und über das Internet zugänglich macht. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO verlangen oder der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt davon ab, welche Daten betroffen sind, wie alt sie sind und welches Interesse an ihrer weiteren Veröffentlichung noch besteht. Das Landgericht Kiel hat die North Data GmbH mit Urteil vom 27.09.2024 (Az. 12 O 64/24) verurteilt, den Eintrag über die frühere Geschäftsführertätigkeit eines von uns vertretenen Mandanten zur Löschung zu bringen. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.
Was North Data über Sie veröffentlicht
North Data wertet öffentliche Quellen aus — vor allem Handelsregister, Bundesanzeiger und Insolvenzbekanntmachungen — und verknüpft sie zu Personen- und Unternehmensprofilen. Für Sie bedeutet das: Informationen, die einzeln in verschiedenen Registern verstreut liegen, erscheinen gebündelt unter Ihrem Namen und sind über eine gewöhnliche Suchmaschinenabfrage auffindbar.
Typisch betroffen sind:
Was für ein Unternehmen sachliche Transparenz ist, kann für die betroffene Person eine dauerhafte Belastung sein: bei der Jobsuche, bei Bankgesprächen, bei neuen Geschäftsbeziehungen.
- Ehemalige Geschäftsführer und Vorstände — die frühere Organstellung bleibt sichtbar, auch Jahre nach dem Ausscheiden.
- Gesellschafter aufgelöster oder gelöschter Gesellschaften — die Gesellschaft existiert nicht mehr, das Profil bleibt.
- Personen mit Bezug zu einem Insolvenzverfahren — obwohl die amtlichen Bekanntmachungen selbst nach kurzer Zeit aus dem Register verschwinden.
Wie seriös North Data ist — und warum Ihr Name trotzdem dort steht
Diese Frage stellen Betroffene am häufigsten, deshalb vorweg und ohne Umschweife: North Data arbeitet legal. Die North Data GmbH wertet öffentlich zugängliche Register aus, die der Gesetzgeber bewusst öffentlich gestellt hat. An der Rechtmäßigkeit der einzelnen Quelle ändert sich dadurch nichts.
Das Problem liegt woanders. Erst die Bündelung verstreuter Einzelangaben zu einem dauerhaft auffindbaren Personenprofil erzeugt eine Wirkung, die das Register selbst so nicht vorsieht. Genau an dieser Stelle setzt das Datenschutzrecht an — und genau darüber entscheiden die Gerichte im Einzelfall.
Anders gesagt: Sie müssen dem Anbieter nichts Unlauteres vorwerfen, um eine Löschung verlangen zu können. Es genügt, dass Ihr Interesse im konkreten Fall überwiegt.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernWann ein Löschungsanspruch in Betracht kommt
Die Rechtslage ist differenzierter, als es beide Extreme nahelegen. Weder gilt „öffentliche Registerdaten dürfen immer veröffentlicht werden", noch besteht ein pauschales Recht auf Löschung.
Entscheidend ist eine Abwägung: Auf der einen Seite Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der anderen das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die unternehmerische Freiheit des Anbieters. Diese Abwägung fällt umso eher zu Ihren Gunsten aus,
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO). Ein Anspruch besteht nicht automatisch — er muss für den konkreten Eintrag begründet werden. Genau das prüfen wir.
- je länger der zugrunde liegende Vorgang zurückliegt,
- je weniger aktuellen Bezug die Information zu Ihrem heutigen wirtschaftlichen Handeln hat,
- je eingriffsintensiver die Veröffentlichung für Sie ist,
- und wenn die zugrunde liegende Gesellschaft nicht mehr existiert.
Die Rechtsprechung zu North Data im Überblick
- LG Kiel: Das Landgericht Kiel verurteilte Northdata am 27.09.2024 – 12 O 64/24 zur Löschung von Einträgen eines Betroffenen aus den Jahren 2021 / 2022. Das Gericht sah einen „nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht des Klägers auf Schutz seiner Daten“.
- OLG Frankfurt am Main / LG Berlin: Das OLG Frankfurt und das LG Berlin sehen bei dem konkreten Vorgehen Northdata grundlegenden Problemen bei der Erhebung der Daten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, bieten aber gute Argumente.
- VG Hamburg: In einem weiteren Fall wurde nunmehr der Weg über die für Northdata zuständige Aufsichtsbehörde, den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Dieses hält das Vorgehen von Northdata für rechtmäßig. Hiergegen wurde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht, um ein Einschreiten der Behörde zu erreichen.
- BGH-Verfahren: In mehreren Verfahren äußerte sich der Bundesgerichtshof in den letzten Monaten dazu, wann eine Löschung aus dem Handels- und Vereinsregister erreicht werden kann. Hierbei geht es um die Veröffentlichungen, zu denen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind. Gerade diese Daten werden in der Folge dann bei Northdata weiterverarbeitet, was sodann einer weiteren rechtlichen Prüfung bedarf.
- Ältere Urteile: Vor Einführung der DSGVO gab es bereits mehrere Urteile, die das Geschäftsmodell von Northdata für rechtmäßig hielten. Diese Urteile sind mit Blick auf die nunmehr unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung jedoch nicht 1:1 auf die heutige Situation übertragbar. Nach unserer Einschätzung haben sich diese Urteile auch in den ersten Urteilen nach der Einführung der DSGVO ausgewirkt. Insbesondere die Hamburger Gerichte stehen der Verarbeitung der Daten durch Northdata weiterhin offen gegenüber.

Unser Verfahren vor dem Landgericht Kiel
Einen solchen Anspruch haben wir bereits gerichtlich geltend gemacht. Die Eckdaten, nachlesbar im Urteil:
Gericht: Landgericht Kiel, 12. Zivilkammer
Urteil vom 27.09.2024, Az. 12 O 64/24 (mündliche Verhandlung am 11.07.2024)
Beklagte: North Data GmbH
Ergebnis: Die Beklagte wurde verurteilt, den in ihrer Datenbank enthaltenen Eintrag über unseren Mandanten zur Löschung zu bringen. Betroffen war die über die Namenssuche auffindbare Verknüpfung zu seiner früheren Geschäftsführertätigkeit — nicht der gesamte Datenbestand. Zusätzlich wurde ihr untersagt, Daten über seine frühere Geschäftsführereigenschaft weiter zu verarbeiten — auf Unterlassung, abgesichert durch ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernDie Beklagte wurde außerdem zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt und trägt zwei Drittel der Verfahrenskosten. Der Streitwert betrug 30.000 Euro.
Was diese Entscheidung bedeutet — und was nicht. Sie zeigt, dass ein Löschungsanspruch gegenüber einem solchen Anbieter durchsetzbar ist, wenn die Umstände dafür sprechen. Sie bedeutet nicht, dass jeder Eintrag gelöscht werden muss: Der weitergehende Antrag, auch Name, Wohnort und Geburtsdatum aus dem Datenbestand zu entfernen, hatte keinen Erfolg — das Gericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Jeder Fall wird einzeln beurteilt.
Löschung selbst beantragen — und ab wann ein Anwalt nötig ist
Sie können den ersten Schritt selbst gehen, und in einfachen Fällen reicht das aus:
Antrag stellen. Fordern Sie die Löschung schriftlich unter Berufung auf Art. 17 DSGVO an. Beschreiben Sie genau, welche Angaben Sie betreffen, und begründen Sie, warum ihre weitere Veröffentlichung Sie belastet.
Frist beachten. Der Verantwortliche muss Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Absatz 3 DSGVO); bei Komplexität kann sich die Frist verlängern, worüber er Sie informieren muss.
Antwort auswerten. Häufig folgt eine Ablehnung mit dem Hinweis auf ein berechtigtes Interesse und die Herkunft aus öffentlichen Registern.
Ab hier beginnt die eigentliche juristische Auseinandersetzung. Ob die Ablehnung trägt, ist eine Abwägungsfrage — und die wird vor Gericht entschieden. Genau an diesem Punkt haben wir den Anspruch vor dem Landgericht Kiel durchgesetzt.
Wenn Sie den Antrag bereits gestellt haben und eine Ablehnung vorliegt: Bringen Sie sie zur Ersteinschätzung mit. Sie ist der beste Ausgangspunkt für die Bewertung.
Auch bei CompanyHouse und vergleichbaren Portalen
Die rechtlichen Maßstäbe sind nicht anbieterspezifisch. Ob Ihre Daten bei North Data, CompanyHouse oder einem anderen Portal erscheinen, das Registerdaten aufbereitet — geprüft wird stets dieselbe Frage: Überwiegt Ihr Interesse an der Löschung das Interesse an der weiteren Veröffentlichung? Wir prüfen den Anspruch unabhängig vom Anbieter und gehen bei Bedarf gegen mehrere Portale parallel vor.
Wer Ihren Fall bearbeitet
Zuständig ist Dr. Raphael Rohrmoser, Fachanwalt für IT-Recht. Datenschutz- und Löschungsansprüche gegenüber Auskunfteien und Datenbankbetreibern sind ein Schwerpunkt unserer Kanzlei — dazu gehören auch die Verfahren des Europäischen Gerichtshofs zur Speicherung von Restschuldbefreiungsdaten aus dem Jahr 2023 (C-26/22 und C-64/22), die unsere Kanzlei federführend geführt und gewonnen hat.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernSo gehen wir vor
Bestandsaufnahme
Sie schicken uns den Link zu Ihrem Profil oder einen Screenshot. Hilfreich ist, wenn Sie kurz schildern, welche Angaben Sie stören und warum.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen, welche Daten überhaupt personenbezogen sind, wie die Abwägung in Ihrem Fall stehen dürfte und ob ein außergerichtliches Vorgehen aussichtsreich ist. Sie erhalten eine offene Einschätzung — auch dann, wenn wir die Aussichten für gering halten.
Außergerichtliche Aufforderung
Wir machen den Anspruch gegenüber dem Anbieter geltend und setzen eine Frist. Viele Auseinandersetzungen enden an dieser Stelle.
Gerichtliche Durchsetzung
Bleibt die Aufforderung erfolglos, klagen wir — wie im Kieler Verfahren geschehen.
Sie wissen jetzt, wie es abläuft. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernWas die Prüfung kostet
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine weitergehende Beratung gilt gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Rahmen: höchstens 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch, höchstens 250 Euro für eine darüber hinausgehende Beratung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde (§ 34 Absatz 1 Satz 3 RVG).
Ist die Aufforderung berechtigt und der Anbieter zur Löschung verpflichtet, kommt eine Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Betracht — im Kieler Verfahren wurde die Beklagte dazu verurteilt.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung und fragen sie auf Wunsch für Sie an.
Was Mandantinnen und Mandanten sagen
Sehr professionell und schnell
Herr Rohrmoser ist ein kompetenter Anwalt der mich in der Schufa Sache sehr gut vertreten hat
Die Hoffnung gegen North Data. Mögen Sie es bis zum EU Gerichtshof schaffen, damit auch North Data sich an einen fairen Datenschutz halten muss!
Häufige Fragen
Wie seriös ist North Data?
North Data arbeitet legal und bezieht seine Angaben aus öffentlich zugänglichen Registern. Ein Löschungsanspruch setzt auch kein unlauteres Verhalten des Anbieters voraus — entscheidend ist allein, ob Ihr Interesse an der Löschung im Einzelfall überwiegt.
Woher bekommt North Data seine Daten?
Aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere dem Handelsregister, dem Bundesanzeiger und amtlichen Bekanntmachungen. Die Daten werden dort rechtmäßig veröffentlicht — das allein entscheidet aber nicht darüber, ob sie dauerhaft in aufbereiteter Form im Internet zugänglich bleiben dürfen.
Kann ich verlangen, dass mein Eintrag gelöscht wird?
Ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO kommt in Betracht, besteht aber nicht in jedem Fall. Es kommt auf die konkreten Daten, ihr Alter und die Interessenabwägung an. Das Landgericht Kiel hat einer solchen Klage am 27.09.2024 teilweise stattgegeben und die Löschung eines Eintrags angeordnet (Az. 12 O 64/24).
Ich war früher Geschäftsführer — muss das dauerhaft sichtbar bleiben?
Genau diese Konstellation lag dem Kieler Verfahren zugrunde. Dort wurde der Beklagten untersagt, Daten über die frühere Geschäftsführereigenschaft des Klägers weiter zu verarbeiten. Ob das auch in Ihrem Fall gilt, hängt unter anderem davon ab, wie lange das Ausscheiden zurückliegt.
Meine GmbH wurde gelöscht — warum ist das Profil noch online?
Die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister führt nicht automatisch dazu, dass abgeleitete Profile verschwinden. Der Anspruch muss gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Wie lange dauert so ein Verfahren?
Außergerichtlich häufig einige Wochen. Kommt es zur Klage, richtet sich die Dauer nach dem Gericht; im Kieler Verfahren lagen zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil rund zweieinhalb Monate. Eine allgemeine Zusage zur Dauer ist nicht möglich.
Gilt das auch für andere Anbieter wie CompanyHouse oder ähnliche Portale?
Die rechtlichen Maßstäbe sind dieselben. Wir prüfen den Anspruch unabhängig davon, welcher Anbieter die Daten veröffentlicht.
Lassen Sie prüfen, ob Ihr Eintrag gelöscht werden muss.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren, wie die Abwägung in Ihrem Fall steht und welcher Weg realistisch ist.

Ihre Daten stehen dort, wo sie nicht hingehören?
Wir prüfen, ob die Veröffentlichung zulässig ist und was sich dagegen unternehmen lässt.