Eintrag bei Northdata veraltet oder störend?
Ein Eintrag bei Northdata kann Einfluss in verschiedene Bereiche Ihres Lebens haben. Die Informationen sind für jeden einsehbar und gut über Suchmaschinen zu finden. Hierdurch kann es zur Konfrontation mit längst abgeschlossenen Sachverhalten oder Geschäftspartnern kommen.
Ein Eintrag bei Northdata kann für betroffene Personen weitreichende Konsequenzen haben. Diese Informationen sind öffentlich einsehbar und können zu Missverständnissen führen, wenn alte Daten angezeigt werden oder Verbindungen zu Personen angezeigt werden, die im Nachhinein als nicht seriös oder sogar straffällig einzustufen sind. Dies kann Ihren Ruf in geschäftlichen oder beruflichen Kreisen negativ beeinflussen und möglicherweise Geschäftsabschlüsse oder Kreditvergaben erschweren.
Betroffene Personen berichten dabei von ganz unterschiedlichen Problemen, selbst wenn Northdata die Daten objektiv zutreffend darstellt. So wird immer wieder berichtet, dass schon die Verbindung zu einem alten Unternehmen, welches zum Beispiel von einem Nachfolger in die Insolvenz geführt wurde, für Erklärungsbedarf sorgt. Auch die Verbindung zu einzelnen Personen, zu denen es ggf. Presseberichte gibt, kann sich als nachteilig darstellen.
Wir sorgen für den Schutz Ihrer Daten. Unsere Mission ist es, Ihnen zu helfen, ungewollte oder veraltete Einträge bei Northdata löschen zu lassen, die Ihre geschäftliche Reputation und persönlichen Freiheiten beeinträchtigen könnten. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Datenschutzrecht und einem engagiertem Team stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Daten korrekt und rechtmäßig verwaltet werden.
Unsere Kanzlei hat bereits einen bedeutenden Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema „Speicherung der Restschuldbefreiung bei Auskunfteien“ erzielt, der maßgebliche Änderungen im Datenschutz herbeiführte. Die dort gewonnen Erkenntnisse lassen sich auch im Bereich Northdata und für ähnliche Portale nutzen.
Pioniere in der Löschung von Einträgen
Alte Daten
Ein Eintrag bei Northdata, der nicht mehr aktuell ist, kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre beruflichen und geschäftlichen Möglichkeiten haben. Selbst wenn Ihre aktuelle Situation stabil ist, können alte Informationen bei Northdata Ihre Reputation beeinträchtigen und potenzielle Partner abschrecken. Es ist daher wichtig, solche Daten zu überprüfen und gegebenenfalls deren Löschung zu veranlassen, um Ihre berufliche und geschäftliche Flexibilität zu sichern.
Schwierige Vergangenheit
Alte Geschäftspartnerschaften oder frühere Tätigkeiten, die nicht positiv verlaufen sind, können weiterhin in öffentlich zugänglichen Datenbanken wie Northdata aufgeführt sein und Ihre aktuelle Reputation negativ beeinflussen. Diese Einträge können potenzielle Geschäftspartner abschrecken oder Fragen aufwerfen. Es ist daher wichtig, solche Einträge zu überprüfen und, wenn möglich, entfernen zu lassen, um Ihre berufliche Integrität zu wahren.
Nicht immer korrekt
In wenigen Fällen kommt es dazu, dass Daten fehlerhaft verknüpft werden. Jeder hat das Recht darauf, dass seine gespeicherten Informationen korrekt und aktuell sind. Daher ist es wichtig, Ihre Einträge regelmäßig zu überprüfen und fehlerhafte oder unvollständige Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Auch wenn dies nur selten vorkommt, sollte darauf geachtet werden, dass alles richtig dargestellt ist.
Lassen Sie sich durch eine Eintragung bei Northdata nicht einschränken!
Wie wir helfen
Schritt 1
Analyse des Datenbestands
Wir beginnen mit einer detaillierten Analyse Ihres Datenbestand bei Northdata. Dies ist der erste Schritt, um zu verstehen, welcher Teil Sie stört und was gelöscht werden soll.
Schritt 2
Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Eintrags
Im nächsten Schritt überprüfen wir die Rechtmäßigkeit des konkreten Eintrags. Nicht jeder Eintrag ist korrekt oder aktuell und es ist unser Ziel, ungewollte Einträge zu identifizieren.
Schritt 3
Rechtliche Schritte zur Löschung des Eintrags
Sobald wir die Situation klar erfasst haben, unternehmen wir die notwendigen rechtlichen Schritte, um Ihren Eintrag bei Northdata anzugreifen.
Schritt 4
Nachhaltige Klärung der Angelegenheit
In den meisten Fällen wird es notwendig sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen, um die Eintragungen effektiv und nachhaltig entfernen zu lassen.
Unsere Expertise in der Löschung von Einträgen
Pioniere bei der Löschung von Einträgen
Gerichtliches Vorgehen für Ihren Erfolg
Jahrelange Erfahrung im Datenschutzrecht
Persönliche und individuelle Beratung
Um eine zuverlässige Beurteilung zu erhalten, ob ein Eintrag gelöscht werden kann, ist die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts im IT-Recht, zu welchem auch das Datenschutz gehört, der effektivste Weg.
Wir können nach einer gründlichen Analyse des Falls oftmals konkreter einschätzen, ob ein Eintrag gelöscht werden kann. Dies ist besonders wichtig, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss und oft das Aufdecken von Fehlern erfordert.
Aus rechtlicher Sicht muss darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsprechung zu dem Thema uneinheitlich ist und die Rechtsprechung in Ihrer Gesamtheit Berücksichtigung finden muss. Folgende Urteile und Verfahren sind zu beachten:
LG Kiel: Das Landgericht Kiel verurteilte Northdata am 27.09.2024 – 12 O 64/24 zur Löschung von Einträgen eines Betroffenen aus den Jahren 2021 / 2022. Das Gericht sah einen „nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht des Klägers auf Schutz seiner Daten“.
OLG Hamburg: In einem seit über zwei Jahren anhängigen Berufungsverfahren muss das OLG Hamburg über die Frage der Rechtmäßigkeit von Speicherung alter Daten entscheiden. Das Landgericht Hamburg gab Northdata seinerzeit Recht und wies die Klage ab. Aus unserer Sicht ist das Urteil unter anderem mit Blick auf die von uns erstrittenen Entscheidungen des EuGH in den Sachen C-26/22 und C-64/22 vom 07.12.2023 nicht haltbar.
VG Hamburg: In einem weiteren Fall wurde nunmehr der Weg über die für Northdata zuständige Aufsichtsbehörde, den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Dieses hält das Vorgehen von Northdata für rechtmäßig. Hiergegen wurde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht, um ein Einschreiten der Behörde zu erreichen.
BGH-Verfahren: In mehreren Verfahren äußerte sich der Bundesgerichtshof in den letzten Monaten dazu, wann eine Löschung aus dem Handels- und Vereinsregister erreicht werden kann. Hierbei geht es um die Veröffentlichungen, zu denen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind. Gerade diese Daten werden in der Folge dann bei Northdata weiterverarbeitet, was sodann einer weiteren rechtlichen Prüfung bedarf.
Ältere Urteile: Vor Einführung der DSGVO gab es bereits mehrere Urteile, die das Geschäftsmodell von Northdata für rechtmäßig hielten. Diese Urteile sind mit Blick auf die nunmehr unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung jedoch nicht 1:1 auf die heutige Situation übertragbar. Nach unserer Einschätzung haben sich diese Urteile auch in den ersten Urteilen nach der Einführung der DSGVO ausgewirkt.
Um Einträge bei Northdata zur Löschung zu bringen, sollte man die Chancen der DSGVO nutzen. Artikel 17 gibt vor, dass Daten gelöscht werden müssen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Speicherung nicht mehr notwendig ist oder wenn ein Widerspruch eingelegt wurde und die eigenen Interessen denen von Northdata oder von Dritten überwiegen. Angriffspunkt ist damit der Inhalt, der zu Ihrer Person veröffentlicht wurde.
Die Ansprüche aus der DSGVO müssen zunächst von betroffenen Personen selbst geltend gemacht werden. Dabei empfiehlt es sich eine Nachricht oder Email an Northdata zu schreiben und die Daten genau anzugeben, die gelöscht werden sollen.
Da ein freiwilliges Löschen bislang nur sehr selten vorkommt, können wir Ihnen nur empfehlen, vor der Beantragung der Löschung zu überprüfen, ob und dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Dadurch wird im Falle der Ablehnung ermöglicht, dass die Rechtsanwaltskosten abgerechnet werden können.
Erfolg durch professionelle Unterstützung: In Fällen, in denen die eingemeldeten Daten nachweislich unrichtig sind, kann eine außergerichtliche Löschung durch Northdata selbst erreicht werden. Dies basiert darauf, dass gespeicherten Daten inhaltlich richtig nach Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO richtig sein müssen. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.
Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass andere Anbieter wie Regit, CompanyHouse, Implisense oder Webvalid die gespeicherten Daten in geeigneten Fällen auch ohne gerichtliches Verfahren löschen. Ob und welcher Schritt hier sinnvoll ist, muss immer im Einzelfall und abhängig von den Suchmaschinenergebnissen analysiert werden.
Bei der Verfahrenslänge muss zwischen objektiv falschen und richtigen Daten unterschieden werden. Wenn die Daten inhaltlich falsch sind (seltener Fall), kann nach unserer Erfahrung eine Löschung auch kurzfristig erreicht werden.
Sind die Daten jedoch objektiv richtig und man möchte diese aus anderen Gründen gelöscht haben, zum Beispiel weil diese veraltet sind oder man diese nicht mehr auffindbar haben möchte, ist nach unserer Erfahrung ein Gerichtsverfahren notwendig. Northdata möchte nach eigenen Angaben ein historisches Archiv aufbauen, sodass Daten dort nur ausnahmsweise gelöscht werden.
Bei einem Gerichtsverfahren muss in erster Instanz mit eine Vorgehen über mehrere Monate gerechnet werden. Sofern eine zweite Instanz (Berufung) notwendig wird, kann sich dies auch noch länger gestalten.
Kurzum: Wer die Löschung verfolgt, sollte eine langfristige Lösung anstreben. Kurzfristige Lösungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar.
Die Daten werden von Northdata aus öffentlichen Registern wie dem Handelsregister übernommen und die Daten anschließend aufbereitet. Hier werden auch Daten über Unternehmen oder Verbindungen gespeichert, die nicht mehr aktiv sind. Dadurch entsteht eine grafische Übersicht, aus der sich viele Erkenntnisse über Personen und Unternehmen ableiten lassen.
Die Kernprobleme müssen im Vergleich zum Handelsregister gesehen werden:
Im Handelsregister etc. müssen die Daten veröffentlicht werden („Pflichtveröffentlichung“).
Diese Pflichtveröffentlichungen sind nicht über Suchmaschinen wie Google aufzufinden. Einzelne Datensätze können nur auf der Seite des konkreten Registers nur über das Unternehmen selbst abgerufen werden.
Die öffentlichen Register verknüpfen keine Daten von Unternehmen und Personen, sodass keine Verbindungen zu anderen Unternehmen oder Personen erkannt werden können.
Recht bis 25. Mai 2018 – Bundesdatenschutzgesetz: Bis zu diesem Datum regelte das Bundesdatenschutzgesetz, wann Daten von Unternehmen wie Northdata verarbeitet werden durften.
Kurz gesagt: Damals gab es eine Sonderreglung, die es grundsätzlich erlaubte, öffentlich abrufbare Daten weiterzuverarbeiten.
Recht ab 25. Mai 2018 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Seitdem gilt die DSGVO, die allgemeinere Regeln für die Datenverarbeitung vorsieht. Jetzt müssen Unternehmen, die Daten verarbeiten, nachweisen, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung haben und diese Interessen höher wiegen, als die Interessen der betroffenen Personen. Es wird angenommen, dass jede Datenverarbeitung erstmal rechtswidrig ist, es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür.
Durch den Umstand, dass die Regelungen in Art. 5 und 6 DSGVO nun weiter formuliert sind, musste sich erst eine Rechtsprechung zu verschiedenen Themenfeldern entwickeln. Die zwischenzeitlich ergangenen Urteile konkretisieren, wann Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen sind. Viele der Urteile können indirekt auch auf die Speicherung bei Portalen wie Northdata angewandt werden.
Ein Anwalt mit Kenntnissen im Informationstechnologie- und Datenschutz kann schnell beurteilen, ob ein Eintrag rechtens ist oder ob es Löschmöglichkeiten gibt. Oft können die Chancen und Argumentationslinien von vornherein eingeschätzt werden, um eine effektive Bearbeitung zu gewähtleisten.
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Die Dauer variiert je nach individuellem Fall und der Zusammenarbeit mit der Schufa. In einigen Fällen kann eine Löschung innerhalb weniger Wochen erfolgen. Es ist aber gesetzlich vorgegeben, dass die Schufa und andere Unternehmen bei einer Aufforderung zur Löschung innerhalb von einem Monat reagieren müssen.