Insolvenzrecht
Anwalt für Insolvenzrecht: den passenden Weg aus den Schulden finden
Ob ein Insolvenzverfahren für Sie der richtige Weg ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab — manchmal ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung die bessere Lösung. Wir ordnen Ihren Fall ein, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht prüft, ob ein Insolvenzverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist, bereitet den außergerichtlichen Einigungsversuch vor und begleitet Sie durch das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Für Verbraucher ist der außergerichtliche Einigungsversuch gesetzlich vorgeschrieben: Ohne eine entsprechende Bescheinigung ist der Insolvenzantrag unzulässig (§ 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO). Die Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung beträgt in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Absatz 2 InsO). Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann.

Wann ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist — und wann nicht
Lassen Sie sich von Schulden nicht überwältigen. Es gibt einen Ausweg — aber nicht jeder Weg passt zu jeder Situation.
Ein Insolvenzverfahren ist dann sinnvoll, wenn Ihre Verbindlichkeiten dauerhaft über dem liegen, was Sie in absehbarer Zeit bedienen können. Es ist dagegen selten der beste erste Schritt, wenn nur einzelne Forderungen streitig sind, wenn eine Ratenvereinbarung realistisch erreichbar ist oder wenn Sie in nächster Zeit mit einem Vermögenszufluss rechnen.
Dr. Tintemann begleitet bereits seit 20 Jahren Mandanten durch Schuldenbereinigungs- und Insolvenzverfahren. Er hat bereits mehrere hundert Mandanten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung begleitet.
So läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab
Schritt 1 — Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Gläubiger, Forderungen, Einkünfte und Vermögenswerte. Erst danach lässt sich sagen, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Schritt 2 — Außergerichtlicher Einigungsversuch
Wir legen den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Gelingt die Einigung, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht nötig. Scheitert sie, ist die Bescheinigung darüber die Eintrittskarte ins Verfahren. Der Einigungsversuch muss innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos geblieben sein (§ 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO).
Schritt 3 — Antrag und Eröffnung
Mit dem Eröffnungsantrag verbinden wir den Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 Absatz 1 InsO) sowie gegebenenfalls den Stundungsantrag nach § 4a InsO.
Schritt 4 — Abtretungsfrist und Restschuldbefreiung
Sie treten Ihre pfändbaren Bezüge für drei Jahre ab Eröffnung an den Treuhänder ab (§ 287 Absatz 2 InsO). Nach Ablauf entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Absatz 1 InsO). Wurden keine Forderungen angemeldet oder sind alle Insolvenzforderungen befriedigt und die Verfahrenskosten sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt, ist eine Erteilung auf Antrag auch schon vorher möglich (§ 300 Absatz 2 InsO).
Was Mandantinnen und Mandanten sagen
Also ich kann Herrn Dr. Tintemann nur jedem empfehlen, hier wird einem schnell und sehr professionell geholfen, wenn es um Insolvenzen aller Art geht
Hervorragender und kompetenter Service - das Problem wurde rechtlich schnell gelöst - die Kanzlei kann bei Social Media Rechtsproblemen unbedingt empfohlen werden!
Dr. Rohrmoser und Dr. Tintemann haben mich in einer kniffeligen Rechtsangelegenheit beraten und den Gegner gleich in der ersten Runde auf die Matte geschickt. Ich bedanke mich für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und kann die Kanzlei AdvoAdvice uneingeschränkt weiterempfehlen.
Häufige Fragen zum Insolvenzrecht
Was kostet ein Anwalt für Insolvenzrecht?
Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Für alles Weitere wird eine faire Pauschale vereinbart.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Absatz 2 InsO). Eine frühere Erteilung ist möglich, wenn keine Forderungen angemeldet wurden oder alle Insolvenzforderungen befriedigt und die Verfahrenskosten sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt sind (§ 300 Absatz 2 InsO).
Muss ich vor dem Antrag wirklich mit allen Gläubigern verhandeln?
Ja. Für Verbraucher ist der außergerichtliche Einigungsversuch Zulässigkeitsvoraussetzung. Dem Antrag ist eine Bescheinigung beizufügen, dass die Einigung innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung erfolglos versucht wurde (§ 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO).
Was passiert mit meinem Schufa-Eintrag nach der Restschuldbefreiung?
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange die Auskunftei diese Information noch speichern darf. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 beträgt die Speicherdauer für die Schufa Holding AG nur noch sechs Monate ab Erteilung der Restschuldbefreiung. Ob in Ihrem Fall eine Löschung verlangt werden kann, prüfen wir im Einzelfall — mehr dazu auf unserer Seite zum Schufa-Eintrag.
Kann ich mich auch beraten lassen, wenn ich noch unsicher bin?
Ja, und genau dafür ist die Ersteinschätzung gedacht. Sie verpflichtet Sie zu nichts.

Reden wir über einen geordneten Weg
Ein ruhiges Gespräch, ohne Verpflichtung. Danach wissen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.