Leasetrend AG zahlt Raten zum 30.06.2017 nicht wie angekündigt aus.

Neues von der Leasetrend AG aus Oberhaching. Anleger, die Ihre Kapitalanlage in Form einer atypisch stimmen Beteiligung bei der Leasetrend AG gekündigt haben, erhalten nunmehr mit Datum vom 20.06.2017 die Mitteilung, dass sich zum 30.06.2017 und zum 30.09.2017 angekündigte Auszahlungen aus der Abrechnung der stillen Beteiligungen um wenige Monate verzögern.

Die Gesellschaft verweist wegen der Verzögerung der Auszahlungen auf § 16.1 f) des Gesellschaftsvertrages, der aus Rücksicht auf die Liquiditätslage der Gesellschaft eine Verschiebung erlauben soll.

Die Gesellschaft teilt zudem mit, der Auszahlungsbetrag werde selbstverständlich weiterhin mit 2% über dem Basiszinssatz der EZB verzinst, wodurch den Anlegern ein Zinsvorteil entstehen soll.

Zudem teilt die Gesellschaft mit, dass mit Gesellschafterbeschluss vom Mai 2017 mit großer Mehrheit beschlossen worden sei, das Neugeschäft der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2017 einzustellen, um die in den Leasingverträgen gebundene Liquidität dann künftig für Auszahlungen zur Verfügung zu haben.

Beruhigend für die Anleger soll wohl die Passage sein, die Gesellschaft verfüge über ausreichende Mittel zur Bedienung ihrer Auszahlungen die jedoch derzeit trotz sorgfältiger Planung noch nicht voll frei verfügbar sei.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB meint hierzu: „Es ist für den Anleger schon merkwürdig, dass er nach Ablauf und Kündigung seiner Beteiligung zunächst die berechnete Auszahlungssumme nicht zum eigentlichen Fälligkeitszeitpunkt ein Jahr nach dem Ausscheiden erhält, sondern zeitverzögerte Raten mitgeteilt bekommt. Wenn diese Raten dann auch nicht pünktlich kommen, alles unter Berufung auf die Liquiditätslage der Gesellschaft, baut dies sicherlich auch kein zusätzliches Vertrauen auf.“

Der Experte rät hier zum Handeln: „Da die Gesellschaft sich zwar auf eine mangelnde Liquidität beruft, hierzu aber weder vorträgt, wieviel Liquidität vorhanden ist, noch in welcher Höhe Forderungen von Anlegern zu bedienen wären, ist aus unserer Sicht nunmehr für die Anleger, die ihre zunächst zugesagten Raten nicht erhalten haben, Klage geboten. Hier muss die Gesellschaft dann ihr Zahlenwerk vorlegen oder zahlen. Wir rechnen damit, dass die Gesellschaft zahlen und die mit den Klagen verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich tragen wird.

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