Bei Verträgen vom Typ MLP balanced invest, welche als Riester Verträge angeboten worden sind, gibt es zum Teil eine in zwei Richtungen auslegbare Vertragsbedingung zu den sog. Abschluss- und Vertriebskosten.
Die Regelung, um die es geht, lautet:
*Laufende Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten: 0,692% der Beitragssumme (für maximal 30 Jahre) in den ersten 10 Jahren*
Hier ist unklar, ob der Versicherte nur einmal die Abschluss- und Vertriebkosten in Höhe von 0,692 % für den Zeitraum von zehn Jahren bezahlen muss oder ob die Kosten jährlich anfallen. Die doppeldeutige Formulierung taucht vor allem in Verträgen aus dem Jahr 2002 auf.
In einigen später abgeschlossenen Verträgen aus dem Jahr 2003 wurde dann das Wort „jährlich“ hinzugefügt. Hier ist dann klar geregelt, dass die Kosten einmal im Jahr und somit bei einer Laufzeit von zehn Jahren somit zehn mal anfallen.
Da die Heidelberger Leben, welche die Verträge vom Typ MLP balanced invest führt, natürlich die Kosten in Höhe von 0,692 % den Verträgen jährlich belastet hat, besteht nun für den Versicherungsnehmer die Chance, die zuviel gezahlten jährlichen Abschluss- und Vertriebskosten zurück zu verlangen. Immerhin geht es hier um immerhin 90% der Abschluss- und Vertriebskosten pro Vertragsstufe. Diese laufen übrigens pro Erhöhung der verschiedenen im Vertrag vorgesehenen Einzahlungsstufen neu los und führen daher zu einer nicht unerheblichen Kostenbelastung des Vertrages von mehr als 4.000 Euro bei Mitnahme von allen vertraglich vorgesehenen Erhöhungen.
Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB rät daher betroffenen Versicherungskunden, die im MLP balanced invest vorhandene Regelung zu den Abschluss- und Vertriebskosten durch einen hierauf spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Hier kann ggf. ordentlich Geld zurückgefordert werden.