Infinus Pleite: Insolvenzverwalter der Prosavus fordert Rückzahlung von Scheingewinnen

Erst kürzlich meldete sich der Insolvenzverwalter Kübler für die insolvente Future Business KGaA (FuBus) und forderte von Anlegern in Genussrechte der FuBus Gelder aufgrund von sog. Scheingewinnausschüttungen zurück (wir berichteten). Nun trifft es erwartungsgemäß die nächsten Anleger aus der Infinus Gruppe.

Jetzt meldet sich mit Schreiben vom 05.09.2017 der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler und fordert von den Anlegern der ebenfalls insolventen Prosavus, welche dort Genussrechte gezeichnet hatten, auch dort sog. Scheingewinnausschüttungen zurück und setzt einen Termin zur Rückzahlung auf den 25.09.2017.

Inhaltlich ist zu den Ansprüchen des Insolvenzverwalters der Prosavus AG nicht viel anderes zu berichten, als zu den Ansprüchen des Insolvenzverwalters der FuBus KGaA. Mit der Rechtsprechung des BGH in Sachen Phönix Kapitaldienst zur Möglichkeit der Rückforderung von sog. Scheingewinnausschüttungen sieht es für die Anleger mit einer Rechtsverteidigung eher schwierig aus.

Den betroffenen Anlegern bleibt daher nur noch die Möglichkeit, sich auf eine sog. Entreicherung zu berufen. Diese wird immer dann angenommen, wenn die erhaltenen Ausschüttungen in sog. Luxusaufwendungen investiert worden sind, im Vertrauen des Anlegers darauf, die Ausschüttungen behalten zu dürfen.

Eine Luxusaufwendung kann eine teure Reise sein oder eine Investition in ein teures Event oder ein teures Hobby, welche der Anleger sich ohne die Ausschüttung nicht gegönnt hätte. Diese muss der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter darlegen und am besten anhand von Rechnungen nachweisen. Die Luxusaufwendung sollte zudem in einem engeren zeitlichen Zusammenhang mit der Ausschüttung stehen.

Anleger, die nun ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, sollten daher prüfen, ob sie der Forderung des Insolvenzverwalters den Einwand der Entreicherung entgegen halten können.

Hierbei kann die Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll sein.

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