Alphapool: Insolvenzverwalter fordert Scheingewinne von Anlegern zurück

Einige Anleger der insolventen Alphapool GmbH erhalten diese Tage Post vom Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch aus der Kanzlei Schultze & Braun. Die Nachricht, die die Anleger erhalten, ist leider für viele eher schockierend als erfreulich. Der Insolvenzverwalter fordert nämlich von den Anlegern sog. Scheingewinnausschüttungen, die diese von der insolventen Anlagefirma in der Vergangenheit erhalten hatten, zurück.

# Hintergrund:

Die Alphapool GmbH hatte Lebensversicherungsverträge von Anlegern gekündigt und die Rückkaufswerte eingezogen. Den Anlegern wurden hohe Renditen versprochen. Diese kamen auch teilweise zur Auszahlung, waren aber wohl nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt. Es soll ein riesiges Schneeballsystem betrieben worden sein.

# Wie sich Anleger verhalten sollten?

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Partner bei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin rät betroffenen Anlegern, erst einmal nicht an den Insolvenzverwalter zu bezahlen, sondern prüfen zu lassen, inwieweit Gegenansprüche oder ein Leistungsverweigerungsrecht geltend gemacht werden können.

„Wenn Anleger auf den Erhalt der Ausschüttungen der Alphapool vertraut und die erhaltenen Gelder neu investiert oder für sog. Luxusaufwendungen eingesetzt haben, muss man über die sog. Entreicherung nachdenken, die man dem Anspruch des Insolvenzverwalters entgegen halten kann“, kommentiert der Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann die Sachlage.

# Strafrechtliche Aufarbeitung:

Vor dem Landgericht Saarbrücken wurde daher gegen den Geschäftsführer und zwei Hintermänner verhandelt. Die Verhandlung endete nach Pressberichten und Angaben des Insolvenzverwalters mit einer Verurteilung der teilweise geständigen Haupttäter durch Urteil vom 28.05.2018.

Der Hauptangeklagte erhielt demnach eine Haftstrafe von sieben Jahren, die beiden Mitangeklagten sechseinhalb beziehungsweise sechs Jahre und drei Monate. Außerdem wird Vermögen in  Höhe von 1,3 Millionen Euro eingezogen. Die Wirtschaftsstrafkammer hielt es für erwiesen, dass das Trio bundesweit 900 Anleger um rund sieben Millionen Euro geprellt hat. Die gebe sich aus der Faktenlage und Urkunden ganz deutlich, so das Gericht.

Die Strafverteidiger haben bereits Revision gegen die Verurteilung angekündigt.

# Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters

Nach Angaben des Insolvenzverwalters in dessen zuletzt veröffentlichten 5. Sachstandsbericht haben mittlerweile 618 Gläubiger Forderungen in Höhe von 11.231.597,93 Euro als Insolvenzforderungen zur Tabelle angemeldet. Davon wurden durch den Insolvenzverwalter Forderungen in Höhe von 8.293.431,47 Euro festgestellt und Forderungen in Höhe von 2.938.166,46 Euro bestritten. Weitere Forderungsanmeldungen sind noch zu prüfen.

Nach momentanem Stand des Verfahrens sieht der Insolvenzverwalter keine Aussichten auf Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Wenn jedoch noch Zahlungen an die Insolvenzmasse aus einer Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages realisiert werden können, sei von einer Quotalen Befriedigung der Insolvenzgläubiger auszugehen.

# Zivilrechtliche Ansprüche verjähren zu Jahresende

Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger und des Insolvenzverwalters verjähren zum Jahresende des Jahres 2018 höchstwahrscheinlich. Daher ist es für die Anleger ratsam, hier ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die drei verurteilten Straftäter sowie einen Rechtsanwalt, der die Lebensversicherungen der Anleger gekündigt und die Gelder an die Alphapool weitergeleitet hat, noch bis zum Jahresende prüfen und diese rechtzeitig gerichtlich zur Verjährungshemmung geltend zu machen.

Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt bereits mehrere Anleger und bereitet Zahlungsklagen für diese bis zum Jahresende vor.

Mit dem Insolvenzverwalter, der hier Zahlungen von den Anlegern fordert, sollte bis zum Jahresende ebenfalls eine Einigung getroffen werden, da sonst von diesem Klagen auf Rückzahlung gegen die nunmehr angeschriebenen Anlegern drohen.

 

 

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