Germania Insolvenz: Was Kunden jetzt wissen müssen

Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg beantragt. Der Flugbetrieb wurde bereits in der Nacht zu Dienstag eingestellt. Ab dem 05.02.2019 heben keine weiteren Flieger der Fluglinie ab.

Nach den Pleiten von Air Berlin und der kleineren Small Planet Airlines hat es nun die nächste Berliner Fluggesellschaft finanziell nicht geschafft. Von der Insolvenz betroffen sind die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH und die Germania Flugdienste GmbH. Nicht betroffen sind nach Pressberichten die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle.

Mitarbeiter der Germania und Fluggäste sind gleichermaßen betroffen. (–> zum externen Blog)

# Pauschalreise

Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollen sich laut Mitteilung der Germania direkt an den eigentlichen Reiseveranstalter wenden, um Informationen zu einer Ersatzbeförderung zu erhalten.

# Direktflug

Kunden, die direkt bei der Germania Flugtickes erworben haben, haben keinen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Sie müssen sich selbst um neue Tickets bei einer anderen Gesellschaft kümmern und können zusätzlich entstehende Kosten sowie die Kosten, die nutzlos für die Tickets des Gesellschaft aufgewendet wurden, nur noch im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden.

# So können Sie Ihr Geld doch noch retten

**Lastschrift zurückbuchen**

Haben Sie Ihre Flugtickets per Lastschrifteinzug bezahlt? Dann lassen Sie die Lastschrift von Ihrer Bank zurückbuchen. Hierzu haben Sie in der Regel acht Wochen Zeit. Der zurückgereichte Betrag wird Ihrem Konto dann wieder gutgeschrieben. Sollte sich der Insolvenzverwalter hier melden, können Sie Nichterfüllung des Vertrages und Schadensersatz einwenden.

**Zahlung per Kreditkarte**

Wenn Sie Ihre Buchung mit einer Kreditkarte bezahlt haben, widersprechen Sie der Buchung. Das funktioniert über die Umsatzreklamation beim Kreditkartenunternehmen. Dieser Trick kann funktionieren, wenn Ihre Zahlung noch nicht von der Bank an die insolvente Fluggesellschaft weitergeleitet worden ist. Man sollte sich daher mit der Reklamation nicht allzu viel Zeit lassen.

**Käuferschutz von Paypal oder Paydirekt**

Haben Sie Ihren Flug über Paypal oder Paydirekt bezahlt, dann nutzen Sie dort den Käuferschutz und verlangen Sie ihr Geld zurück. Sie haben schließlich auch die Gegenleistung nicht erhalten.

# Anmeldung der Forderungen zur Tabelle

Eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter wird erst möglich sein, wenn das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter mit der Angelegenheit beauftragt hat.

Der Insolvenzverwalter wird wahrscheinlich ein Portal für die Kunden und Forderungsinhaber zur Verfügung stellen, damit diese die Forderungen dort anmelden können. Hier können Sie dann, wenn Sie Ihr Geld nicht zurückholen konnten, den Kaufpreis und auch einen Schaden, der für den Kauf anderer Flugtickets entstanden ist, zur Insolvenztabelle anmelden.

Sollten Sie als betroffener Kunde Hilfe bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle benötigen, können Sie sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice unter info@advoadvice.de oder 030 921 000 40 wenden.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann hat bereits anderen Betroffenen bei großen Unternehmensinsolvenzen wie z.B. von Praktiker oder Air Berlin bei der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen geholfen. Meist wird eine anwaltliche Unterstützung bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle von der eigenen Rechtsschutzversicherung übernommen.

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