Unsere Experten in der Presse: Rechtsanwalt Klevenhagen zu Geldanlagen bei der UDI in der Immobilienzeitung

Die Immobilienzeitung berichtet in einem aktuellen Beitrag in ihrer Ausgabe 26/2019 vom 27.06.2019 über die Geldanlagen bei der UDI Gruppe, einem großen, bankenunabhängigen Direktvertrieb von ökologischen Geldanlagen.

Unser Experte und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei AdvoAdvice wurde für den Beitrag interviewt.

Den kompletten Beitrag finden Sie in der Printausgabe Nr. 26/2019 oder online unter https://www.immobilien-zeitung.de/151825/gruenes-areal-mit-teils-grauer-finanzierung

AdvoAdvice berichtete wiederholt über die Geldanlagen bei der UDI Gruppe, die nach Erkenntnissen der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 2/2019) mittlerweile rund 17.500 Anleger angeworben und seit 1998 eine rund halbe Milliarde Euro vor allem für 383 Windkraftanlagen, 46 Biogasanlagen und 90 Solarprojekte eingeworben haben soll.  Dies unter anderem mit Hilfe von Nachrangdarlehen und unter Verwendung des missverständlichen Namensteils “Festzins” bei bestimmten Anlageformen.

Mit vier Meldungen vom 12.6.2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bezüglich der UDI Gesellschaften UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG sowie UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG auf einen möglichen Ausfall von Forderungen hingewiesen und damit eine Veröffentlichung der genannten Gesellschaften gemäß § 11a Abs. 1 Vermögensanlagegesetz(VermAnlG) bekannt gemacht.

In der Immobilienzeitung wurde Rechtsanwalt Klevenhagen über die gegebenenfalls missverständliche Verwendung des Begriffes „Festzins“ und die Risiken von Nachrangdarlehen befragt.

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