BGH verurteilt VW

VW muss Diesel Kunden Schadensersatz bezahlen

Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 erstmalig zu Gunsten eines geschädigten Diesel-Käufers entschieden.

Volkswagen muss nach der Entscheidung des BGH im Diesel-Skandal Schadenersatz Schadensersatz an Käufer manipulierter Fahrzeuge zahlen.

Rückgabe des Fahrzeugs möglich, Nutzungsersatz wird angerechnet

Eine weitere Erkenntnis der Entscheidung ist, dass Kunden ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis zumindest teilweise zurückverlangen können. Die gefahrenen Kilometer müssen aber als Nutzungsersatz angerechnet werden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat nun Auswirkungen auf geschätzte weitere 60.000 noch anhängige Klagen. Nicht betroffen sind Verfahren, die durch einen Vergleich z.B. bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale abgeschlossen worden sind.

Kommentar von AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert die Entscheidung des BGH wie folgt: „Die Entscheidung stärkt eindeutig die Rechte von geschädigten Diesel-Käufern und macht deutlich, dass sich Volkswagen nicht aus der Affäre ziehen kann mit Argumenten wie z.B. der Nachbesserung durch ein Software Update. Es ist damit zu rechnen, dass jetzt viele Verfahren vor den Gericht mit einem Vergleich enden werden, der für die standhaft gebliebenen Kunden sicherlich günstiger ausfallen wird, als bei der Musterfeststellungsklage.“

 

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