Adcada Insolvenzantrag – Forderungen jetzt rechtssicher anmelden!

Am 22.09.2020 hat die adcada GmbH vor dem zuständigen Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Die ADCADA Unternehmensgruppe aus Bentwisch bei Rostock hatte zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells Unternehmensanleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen und andere Vermögensanlagen öffentlich angeboten. Viele Anleger vertrauten dem Unternehmen und investierten in dem Glauben an gute Gewinne und an die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass das eingesetzte Kapital auch nach Ende der Laufzeit der Investition zurückfließt.

## Jetzt rechtssicher Forderungen anmelden!

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldete, dass bei der adcada GmbH unerlaubte Einlagengeschäfte vorgenommen wurden und insoweit ein Rückzahlungsanspruch der betreffenden Investoren besteht, kam die adcada GmbH dieser behördlich angeordneten Rückzahlungsaufforderung nicht nach. Die BaFin hatte bereist mit Bescheid vom 01. September 2020 zur Abwicklung des durch die adcada GmbH unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt.

Dies meldete die BaFin nun öffentlich am 28.09.2020, die vollständige Meldung der BaFin finden Sie hier.

Der von der BaFin bestellte Abwickler nimmt nunmehr von Anlegern angemeldete Forderungen entgegen um die Abwicklungsanordnung durchzusetzen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der spezialisierten Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meint dazu: „Betroffene Anleger sollten jetzt nicht zögern, sondern ihre Forderungen gegen die adcada GmbH beim eingesetzten Abwickler rechtssicher anmelden. Ich rate dringend, sich im Zweifel über die weitere Vorgehensweise Rechtsrat bei einem auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.“

Anleger, die bei der adcada GmbH Anleihen wie „adcada.money Festzins“, „adcada.money Hypozins“ oder „ADCADA Zins+“ gezeichnet haben, sind von dem nun gestellten Insolvenzantrag betroffen.

Anleger, die von der adcada GmbH eine Grundschuldabtretung bekommen haben, sollten ebenfalls tätig werden. Durch die von der ADCADA Unternehmensgruppe unangekündigt ausgesetzten Zinszahlungen durften hier auf die rechtlichen Voraussetzungen für Kündigungsmaßnahmen vorliegen. Hier sind jedoch bedingt durch die einbezogenen Vertragsklauseln auch Voraussetzungen zu beachten. Auch hier sollte individueller Rechtsrat eingeholt werden.

Anleger, welche bereits ihre Anleihe gekündigt haben oder sogar schon eine Kündigungsbestätigung seitens der ADCADA Unternehmensgruppe erhalten haben, sollten ebenfalls ihre Forderungen rechtssicher anmelden um im Rahmen der weiteren Entwicklung besser aufgestellt zu sein.

„Die ADCADA Unternehmensgruppe hat Millionenbeträge durch ihre öffentlich angebotenen Anlageprodukte eingenommen. Es wird sich zukünftig herausstellen, wieviel davon auch vernünftig und rechtlich einwandfrei verwendet wurden. Ich kann nur jedem Anleger raten, jetzt nicht in Panik zu verfallen sondern sich seriös und vor allem individuell beraten zu lassen, welche Möglichkeiten denn wirklich im eigenen Fall sich wirklich zur Sicherung der eigenen Investitionen anbieten.“, sagt Fachanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team bereits zahlreiche Anleger gegenüber der ADCADA Unternehmensgruppe zur Sicherung des eingesetzten Kapitals vertritt und Ansprüche sowie Forderungen geltend gemacht hat.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank-und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger bei der Prüfung von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische erst Einschätzung, damit Sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenden Sie sich auch gerne jederzeit per Email an uns oder rufen Sie einfach an. Unter der Rufnummer 030 921 000 40 erreichen Sie unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

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