Deutsche Lichtmiete AG Insolvenzantrag – Beratung zu Ansprüchen und Forderungen

Ende Dezember 2021, am 30.12.2021, haben die Deutsche Lichtmiete AG und zwei weitere Gesellschaften, die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH vor dem zuständigen Amtsgericht Oldenburg einen Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe aus Oldenburg in Niedersachsen hatte zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells Unternehmensanleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen und andere Vermögensanlagen öffentlich angeboten. Viele Anleger vertrauten dem Unternehmen und investierten in dem Glauben an gute Gewinne und an die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass das eingesetzte Kapital auch nach Ende der Laufzeit der Investition zurückfließt.

Was ist passiert?

Nachdem bereits länger in Fachkreisen und in der einschlägigen Berichterstattung Zweifel an dem Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe aufgekommen waren, spitzte sich die Situation Anfang Dezember 2021 zu und eine größere Öffentlichkeit  erfuhr durch eine eigene Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 09.12.2021,  dass die Staatsanwaltschaft am 08.12.2021 in Oldenburg die Wohn- und Geschäftsräume der Geschäftsleitung Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe in Oldenburg  in Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges durchsucht worden sind.

Wörtlich teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg in ihrer Pressemitteilung mit:

*“Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.“*

Im wesentlichen handelt es sich um vier Anleihen, auch Inhaber-Schuldverschreibungen genannt, die EnergieEffizienzAnleihen 2022, 2023, 2025 und 2027 mit 5,75% bzw. 5,25% Zinsen pro Jahr und Endfälligkeiten von 2022 bis 2027 in welche nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg weit über 100 Millionen Euro geflossen sind.

Wie dargestellt handelt es sich um einen Anfangsverdacht, insoweit gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld richterlich und vor allem rechtskräftig festgestellt ist.

Wer haftet für den Schaden der Anleger?

Sollten strafrechtliche Vorwürfe sich bestätigen, so stünden Anlegern und Investoren gegen die Verantwortlichen persönlich Schadenersatzforderungen zu. Auch Berater und Beratungsgesellschaften, die das Geschäftsmodell ohne die erforderlichen Prüfungen auf Plausibilität und ohne die rechtlich gebotenen Sorgfaltsprüfungen beworben und den Anlegern empfohlen haben können haften

Nun kommt zu den strafrechtlichen Vorwürfen, die noch zu klären sein werden, die  für Anleger und Investoren derzeit viel schlimmere Nachricht dazu, dass drei Kerngesellschaften, insbesondere die Deutsche Lichtmiete AG, Insolvenz angemeldet haben. Die drei genannten Gesellschaften sind also derzeit zahlungsunfähig, was auch an Kontosperrungen durch die Maßnahmen der Behörden und der Staatsanwaltschaft liegen dürfte.

Ein Schock für die Anleger, die Ihr Kapital nun im Feuer sehen.

Das Geld, was Anleger in die Deutsche Lichtmiete AG, die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH investiert haben, ist nun den Mechanismen des deutschen Insolvenzrechts unterworfen, hier gibt es verschiedene Maßnahmen, die durch Anleger ergriffen werden können.

Gut beraten alles zur richtigen Zeit machen und seine Rechte kennen.

Falls es zu regulären Insolvenzverfahren kommen sollte, können auch Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der spezialisierten Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meint dazu: „Betroffene Anleger sollten sich jetzt Gedanken machen wie man mit so einer Situation überhaupt umgeht. Dazu gehörte eine Beratung, was es überhaupt für Möglichkeiten gibt und welche zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll oder überhaupt rechtlich möglich sind. Derzeit gibt es viele Veröffentlichungen, Versprechungen und Ratschläge. Nicht alles ist sinnvoll, möglich oder seriös. Ich rate dringend, sich im Zweifel über die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer Erstberatung Rechtsrat bei einem auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.”

„Die Deutsche Lichtmiete hat Millionenbeträge durch ihre öffentlich angebotenen Anlageprodukte eingenommen. Es wird sich zukünftig herausstellen, wieviel davon auch vernünftig und rechtlich einwandfrei verwendet wurden. Ich kann nur jedem Anleger raten, jetzt nicht in Panik zu verfallen sondern sich seriös und vor allem individuell beraten zu lassen, welche Möglichkeiten denn wirklich im eigenen Fall sich wirklich zur Sicherung der eigenen Investitionen anbieten.”, sagt Fachanwalt Klevenhagen, der sich mit seinem Team bereits seit langem mit gleichgelagerten Sachverhalten befasst und zahlreiche Anleger außergerichtlich und in Anlegerprozessen vertritt.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank-und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger bei der Prüfung von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische erst Einschätzung, damit Sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenden Sie sich auch gerne jederzeit per Email an uns oder rufen Sie einfach an. Unter der Rufnummer 030 921 000 40 erreichen Sie unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

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