Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin melden sich Anleger der Leasetrend AG. Diese berichten, dass der Insolvenverwalter Max Liebig ihnen über die Rechtsanwaltskanzlei Jaffé einen Mahnbescheid geschickt habe.
Forderung aus negativem Auseinandersetzungsbetrag
Dies wird damit begründet, dass die betroffenen Anleger zum 31.12.2018 aus der atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung ausgeschieden seien und noch Geld aus einem negativen Abfindungsguthaben schulden würde.
Im zuerst bekannt gewordenen Fall hatte der betroffene Anleger bis zu dem Mahnbescheid und dem entsprechenden Informationsschreiben noch gar keine Abrechnung oder Zahlungsaufforderung seitens der Leasetrend AG erhalten. Dies wohl wegen einer Adressänderung nach einem Umzug.
Widerspruch einlegen und Forderung prüfen lassen
Der betroffene Anleger hat nunmehr zunächst Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, damit kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann. Es ist nun Sache des Insolvenzverwalters, seinen Anspruch vor dem dann zuständigen Gericht am Wohnsitz des Anlegers darzulegen und zu begründen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der bereits zahlreiche Anleger der Leasetrend AG vertreten hat, kommentiert die Situation wie folgt: „Es war schon zu erwarten, dass sich der Insolvenzverwalter bei den Anlegern, die noch negative Kapitalkonten haben oder Ausschüttungen erhalten haben, melden wird und diese ganz oder teilweise zurückfordert. Dass dies jetzt so schnell nach Insolvenzeröffnung erfolgt, war nicht abzusehen. Die Angabe, dass die zur Verhinderung einer Verjährung von Ansprüchen erfolgt, ist ebenfalls für Anleger, die zum 31.12.2018 gekündigt haben, nicht nachvollziehbar, da die Nachzahlungsverpflichtung nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag erst frühestens 2019 entstanden sein kann. Eine Verjährung wäre daher wohl erst frühestens zum 31.12.2022 zu befürchten gewesen.“
Anwaltliche Hilfe vom Experten suchen
Dr. Tintemann rät betroffenen Anlegern, sich aber in jedem Fall anwaltliche Hilfe zu suchen. Hierbei kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Auskunft dazu geben, ob die Anleger wirklich noch etwas schulden. Keinesfalls sollte hier voreilig gezahlt werden, vor allem nicht ohne Erhalt einer ordentlichen Abrechnung, wie in dem oben geschilderten Fall.
Dr. Tintemann ist seit 2006 als Rechtsanwalt und seit 2011 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt sei 2009 Interessen von Leasetrend AG Anlegern außergerichtlich sowie auch vor Gericht.