Erfolgreicher Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung

Kann man von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Diese Frage stellen uns immer wieder Kunden, die insbesondere im Alter oder nach Gründung einer Familie mit hohen Kosten in der Privaten Krankenversicherung belastet sind.

Die monatlichen Beiträge für den Versicherungsnehmer liegen hierbei oftmals zwischen 500,00 Euro und 650,00 Euro pro Monat. Hinzu kommen noch monatliche Kosten pro Kind von etwa 100,00 Euro bis 150,00 Euro pro Kind, falls dieses ebenfalls privat versichert werden muss.

Gerade mit Rentenbeginn kann der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für ehemalige Selbständige oder Freiberufler eine schwere Belastung darstellen.

Wie läuft ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ab?

Zunächst vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Beratungstermin, bei dem wir Ihre momentane Erwerbs- und Einkommenssituation besprechen sowie die monatlichen Ausgaben für die Private Krankenversicherung. Hierzu werden wir Ihnen zur Vorbereitung des Gesprächs einen Fragebogen zukommen lassen, den Sie uns am besten vor dem Erstberatungstermin ausgefüllt zurücksenden.

Wir erklären Ihnen dann ausführlich, wie ein Weg aus der Privaten Krankenversicherung für Sie aussieht.

Wenn Sie sich für einen Ausstieg das der PKV entschieden haben, erteile Sie unserer Kanzlei eine Vollmacht, damit wir für Sie den Ausstieg starten können. Hierzu werden wir weitere Kooperationspartner einschalten, die Sie und uns bei dem Versicherungswechsel unterstützen.

Für Sie wird dann eine Versicherungspflicht im Ausland hergestellt. Hierzu müssen Sie an Ihrer bisherigen Tätigkeit nichts verändern und auch nicht selbst persönlich ins Ausland reisen.

Wenn Sie im Ausland versichert sind, wird Ihre PKV im Inland gekündigt. Hierbei unterstützen wir Sie, wenn notwendig auch als Rechtsanwälte, wenn es Rückfragen von der PKV geben sollte oder wenn diese sich weigern sollte, Ihre Kündigung zu akzeptieren.

Was passiert, wenn ich krank bin und zum Arzt gehen muss?

Sie unterhalten nach erfolgter Kündigung der PKV für einen Zeitraum von ca. 13 Monaten Ihre Pflichtversicherung im Ausland. Zudem erhalten Sie eine Elektronische Gesundheitskarte von einer Deutschen Krankenversicherung, die für die ausländische Versicherung die Abrechnung in Deutschland übernimmt.

Wenn Sie zum Arzt gehen, ist es somit nicht zu erkennen, dass Sie bei einer Versicherung im Ausland versichert sind. Sie müssen dem Arzt nur Ihren Wechsel von der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anzeigen.

Wann erfolgt der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Nachdem das sog. Pflichtjahr vorüber ist, können Sie sich bei einer beliebigen Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dort zur Freiwilligen Krankenversicherung (FKV) anmelden. Es wird dann der gesetzlich festgelegte Beitrag anhand Ihres Einkommens mit entsprechender Beitragshöchstgrenze berechnet.

Dies lohnt sich vor allem für Personen, die mehr als 64.350 Euro im Jahr verdienen oder für Personen, die im Alter eher wenig verdienen und daher bei der PKV viel mehr bezahlen müssen, als dies in der GKV der Fall wäre.

Informieren Sie sich kostenfrei über Ihre Möglichkeiten

Gerne informieren wir Sie kostenfrei und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten, die Private Krankenversicherung zu verlassen und klären Sie über das hierzu notwendige Vorgehen auf. Zudem informieren wir Sie über die entstehenden Kosten und stellen Ihnen unsere Netzwerkpartner vor.

Rufen Sie hierzu gerne unter 030 921 000 40 in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB an und erkundigen Sie sich bei Dr. Tintemann und seinem Team nach einem kostenlosen Erstberatungstermin. Sie erreichen uns auch per Email unter info@advoadvice.de.

 

 

 

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