Norisbank zahlt Verwahrentgelt nach Klage vor AG Bonn zurück

Weiterer Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin im Kampf gegen Strafzinsen.

Klage auf Zahlung von 4,64 Euro eingereicht

Die Klägerin, eine Angestellte aus Berlin, hatte von der Norisbank sogenannte Verwahrentgelte berechnet bekommen und diese zurückgefordert.

Da die Norisbank auf vorgerichtliche Korrespondenz ablehnend reagierte, wurde durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann Klage zum Amtsgericht Bonn über einen Betrag von 4,64 Euro eingereicht.

Norisbank zahlt Klageforderung und Anwaltskosten

Nach Klageeinreichung meldet sich die Norisbank über ihre Prozessbevollmächtigten und kündigte an, dass die Verwahrentgelte auf das Konto der Klägerin erstattet worden seien.  Den Zahlungseingang konnte diese auch tatsächlich feststellen.

Zudem wurde angekündigt, dass die Norisbank auch dazu bereit sei, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Diese betrugen insgesamt 152,19 Euro (inklusive vorgerichtlicher Tätigkeit).

Auch diesen Betrag, der das 32,8 fache der Klageforderung ausmacht, überwies die Norisbank an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, dass die Banken bei Klageerhebung dazu bereit sind, Verwahrentgelte (im Volksmund  auch Strafzinsen genannt) zu erstatten und diese an die betroffenen Kunden zu erstatten.

Auch vorgerichtliche sowie gerichtliche Kosten werden von der Bank getragen. Insgesamt also kein besonders lohnenswertes Geschäft für die Bank. Diese scheint aber damit zu rechnen, dass wenige Kunden eine Klage über eine sehr geringe Forderung einreichen werden, da dies erst einmal nicht wirtschaftlich zu sein scheint.

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