Bei den Schufa-Experten der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich im Herbst 2023 ein Rechtsanwalt aus Köln. Dieser hatte mit einem Schufa Eintrag der AMEX zu kämpfen.
Von einem Tag auf den Anderen betrug sein Schufa Score nur noch 20 %. Der damit als kreditunwürdig bewertete Anwalt hatte enorme Schwierigkeiten bei der Anmietung einer Immobilie und benötige daher schnelle Hilfe.
Wie kam es zu dem Eintrag durch AMEX?
Der Eintrag in Höhe von 48.413 Euro wurde am 17.09.2023 von der AMEX vorgenommen. Problematisch war jedoch, dass die offene Forderung nicht durch den Betroffenen selbst verursacht wurde. Vielmehr ließ sich der offene Betrag auf eine GmbH zurückzuführen, die in die Insolvenz gegangen war.
Der Rechtsanwalt aus Köln war dort allerdings lediglich Gesellschafter und damit auch Hauptkarteninhaber bei der AMEX.
Allerdings wurden die Umsätze nicht über seine Karte sondern über die des Geschäftsführers sowie Marketingleiters der GmbH getätigt. Der betroffene Rechtsanwalt bestritt daher die nunmehr gegen ihn gerichtete Forderung gegenüber der AMEX. Dennoch meldete die AMEX die Forderung an die Schufa Holding AG als sog. Negativmerkmal.
Der Betroffene, dessen Score-Wert rapide sank, brauchte nun schnelle und professionelle Hilfe. Daher wandte er sich an die Kanzlei AdvoAdvice und dort zunächst an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, den er als Experten für das Schufa-Recht aus dem Internet kannte.
Wie konnte dem Rechtsanwalt geholfen werden?
Der für den Kölner Kollegen tätig gewordene Rechtsanwalt Dr. Tintemann kontaktierte im Folgenden sowohl die AMEX als auch die Schufa Holding AG mit der Forderung, den Negativeintrag zu widerrufen bzw. zu löschen.
Rechtlich begründete er den Anspruch damit, dass die Forderung zum einen nicht durch den Betroffenen verursacht wurde und der Betroffene zum anderen nicht ausreichend gemahnt, geschweige denn über einen bevorstehenden Negativeintrag informiert wurde. Ein berechtigtes Interesse an einer Datenverarbeitung lag demnach nicht vor.
Die AMEX blieb zwar auch nach dem Schreiben von Anwalt Dr. Tintemann bei ihrer Auffassung, dass die Datenverarbeitung rechtlich zulässig war.
Der Anwaltskollege aus Köln konnte allerdings bereits am 16.10.2023 erfreut telefonisch mitteilen, dass der Negativeintrag der AMEX durch die Schufa Holding AG in seinem Datenbestand gelöscht worden war, kurz vor Ablauf der Frist, in der ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hätte gestellt werden müssen.
Schnelle Hilfe vom Experten für Schufa-Recht
Der Fall zeigt, dass auch Anwälte manchmal schnelle Hilfe von einem erfahrenen Kollegen benötigen.
Gerade bei Negativeinträgen in Auskunfteien, wie z.B. der Schufa Holding AG, macht es Sinn, sich hier nicht selbst um die Sache zu kümmern, sondern einen erfahrenen Experten mit der Vertretung der eigenen Interessen zu beauftragen.
Durch schnelles und zielführendes Handeln konnte der Eintrag schnell zur Löschung gebracht werden. Hierdurch wurde zum einen ein unnötiges Gerichtsverfahren vermieden. Zudem erhielt der Betroffene schnelle Hilfe und somit seine Kreditwürdigkeit zeitnah wieder zurück.
Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte.
Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/leistungen/schufa-eintrag-loeschen/ oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.