Prozesserfolg für einen von AdvoAdvice Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beim Landgericht Osnabrück.
Das Landgericht verurteilte die Komplementärin Cleantech Management GmbH zur Zahlung von 16.057,50 Euro nebst Zinsen gegen Rückübertragung von zwei Beteiligungen an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sowie zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von weiteren 619,40 Euro. Zudem wurde die Zweite Cleantech als Fondsgesellschaft zur Abrechnung einer weiteren, bereits gekündigten Anlage auf den 31.12.2021 verurteilt.
Klage wegen Falschberatung und Abrechnung
Geklagte hatte ein Lehrer aus Tübingen, der mehrere Beteiligungsverträge bei der Zweite Cleantech als Treugeberkommanditist abgeschlossen hatte.
Eine Anlage aus dem Jahr 2014 hatte der Kläger bereits zum Ablauf des 31.12.2021 gekündigt und bisher von seiner Fondsgesellschaft weder eine Abrechnung, noch eine Rückzahlung erhalten.
Zwei weitere Anlagen hatte der Kläger erst später mit Zeichnung vom 27.12.2015 erworben. Wegen aller drei Anlagen machte er einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen die Komplementärin der Fondsgesellschaft Cleantech Management GmbH geltend, mit dem Argument, dass er bei Abschluss der Anlagen nicht richtig beraten bzw. aufgeklärt worden sei.
Urteil des Landgerichts Osnabrück
Das Landgericht Osnabrück verurteilte nun mit Urteil vom 02.07.2024 die Cleantech Management GmbH zur Zahlung von 16.057,50 Euro nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an den am 27.12.2015 gezeichneten Beteiligungen des Klägers an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Zudem wurde der Annahmeverzug der Beklagten festgestellt und diese außerdem verurteilt, dem Kläger vorgerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 619,40 Euro zu erstatten.
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte als Komplementärin auch nicht durch eine etwaige spezialgesetzliche Prospekthaftung ausgeschlossen sei. Dies ist nach der Entscheidung des BGH zum Az. II ZR 57/21 eine wichtige Feststellung für Anleger von Fondsbeteiligungen.
Die Fondsgesellschaft Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurde im Wege der Stufenklage zur Abrechnung der gekündigten Beteiligung aus dem Jahr 2014 verurteilt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da alle Prozessparteien noch das Rechtsmittel der Berufung zum OLG Oldenburg einlegen können.
Kommentar der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der die Entscheidung für den erfolgreichen Anleger vor dem LG Osnabrück erstritten hat, kommentiert diese wie folgt:
„Die Entscheidung ist für die Anleger, die sich in unserer Kanzlei zu einer Anlegergemeinschaft ThomasLloyd zusammengeschlossen haben, ein wichtiger Erfolg, da sie zeigt, dass neben dem Berater auch weiterhin die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft bei Beratungsfehlern in Anspruch genommen werden können. Zudem hat das Gericht gut herausgearbeitet, dass die spezialgesetzliche Prospekthaftung diesen Anspruch nicht ausschließt und dass sich ein Berater über die neusten Jahresabschlüsse einer Fondsgesellschaft informieren muss.“
Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin wird weiterhin über diese Angelegenheit und weitere Prozess von Anlegern in Sachen ThomasLloyd berichten.
Mehr als fünf Jahre Erfahrung in Sachen ThomasLloyd
Die Kanzlei AdvoAdvice berät und vertritt schon seit mehr als fünf Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe zu ihren Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:
- ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
- DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
- CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
- Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
- Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen TL 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
- Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
- ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
- Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:
https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/