ThomasLloyd: Zweite Cleantech schickt Anlegern Mahnbescheide

Anleger der Zweite Cleantech erhalten Mahnbescheid

Mehrere Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG erhielten in den letzten Tagen einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Uelzen zugestellt. Die Zustellung löst Fristen aus, in denen ein Widerspruch eingelegt werden muss, damit es nicht zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids kommt.

1. Gefährliche Ratensparverträge

Die Zweite Cleantech schloss mit ihren Anlegern bereits seit dem Jahr 2012 Beteiligungsverträge als Treugeberkommanditist ab. Der vereinbarte Anlagebetrag sollte bei diesen Verträgen in monatlichen Raten eingezahlt werden. Die Laufzeiten der Anlagen variierte dabei meist zwischen 10 und maximal 30 Jahren.

Seit dem Jahr 2023 buchte die Gesellschaft regelmäßig mehrfach auf den Konten der Anleger die monatlichen Raten ab, wenn eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug  erteilt worden war. Anleger, die sich dies nicht einfach so gefallen lassen wollte, fragen nach der rechtlichen Legitimation für dieses Vorgehen und widerriefen ihre Einzugsermächtigung und ließen die doppelt bzw. mehrfach abgebuchten Raten durch ihre Bank zurück buchen.

Zahlreiche Anleger, die neben dem Vertrag bei der Zweite Cleantech noch zusätzlich eine Einmalanlage bei der Dritte Cleantech oder Fünfte Cleantech abgeschlossen hatten, wunderten sich, als aus diesen seit Herbst 2020 keine regelmäßigen Ausschüttungen mehr erfolgten.

Mehrere Berater hatten ihren Kunden gerade die Kombination beider Anlageformen mit dem Argument verkauft,  dass die Ausschüttungen aus der Einmalanlage dann erneut in die Ratensparverträge reinvestiert und somit doppelte Rendite erzielt werden könne. Als die bisher gewohnten Auszahlungen bei der Dritte Cleantech bzw. der Fünfte Cleantech Ende 2020 ausblieben, verweigerten viele Anleger deshalb die monatlichen Ratenzahlungen an die Zweite Cleantech oder baten bei der Anlegerverwaltung um Stundung der Ratenzahlungsverpflichtung, die auch zunächst gewährt wurde.

Ihre Jahresabschlüsse veröffentlichte die Zweite Cleantech regelmäßig verspätet. So wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 erst im Mai 2024 veröffentlicht. Weitere Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 liegen bisher nicht vor. Es sollen deshalb bereits Ordnungsgelder verhängt worden sein, wie aus informierten Kreisen zu vernehmen ist.

Viele Anleger haben daher das Vertrauen in die Zweite Cleantech als Anlagegesellschaft verloren. Daher möchten sie keine weiteren Zahlungen in eine ungewisse Zukunft leisten.

2. Dringender Handlungsbedarf

Konnte man die Mahnbriefe der Zweite Cleantech noch ignorieren, besteht nunmehr aufgrund der übermittelten Mahnbescheide für die betroffenen Anleger dringender Handlungsbedarf. Denn, legt man gegen den gerichtlichen Mahnbescheid nicht rechtzeitig binnen Frist von zwei Wochen Widerspruch ein, erlässt das Mahngericht ohne weitere Vorwarnung einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem ist dann die Zwangsvollstreckung möglich und kann zum Beispiel eine Kontopfändung erwirkt werden.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann rät betroffenen Anlegern daher dazu, in jedem Fall einen Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einzulegen. Der Widerspruch alleine reicht jedoch nicht aus. Betroffene Anleger sollten sich daher dringend anwaltlichen Rat einholen, um die Verträge mit der Zweiten Cleantech und die hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen zu beenden.

Welche Möglichkeiten hierzu im einzelnen Bestehen und am sinnvollsten sind, muss durch einen Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft werden.

Folgende Möglichkeiten sollten überprüft werden:

  • außerordentliche und fristlose Kündigung der Anlageverträge
  • Widerruf bei fehlerhafter Belehrung über die Widerrufsmöglichkeiten
  • Aufrechnung
  • Zurückbehaltungsrecht
  • Stundung

Experte Dr. Tintemann rät allen Anlegern der Zweite Cleantech, die einen Mahnbescheid über das Amtsgericht Uelzen zugestellt bekommen, zu einem schnellen Handeln. Wer sich nicht gegen den Mahnbescheid wehrt, riskiert im Endeffekt die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen.

3. Expertise und Erfolge

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 6 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken.

Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse info@advoadvice.de oder unter der Telefonnummer 030 921 000 40 möglich.

Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung
Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

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