Anwalt für Schufa

Probleme mit der Schufa? Schufa Eintrag löschen lassen!

Mit einem Anwalt für SCHUFA-Löschung gegen einen schlechten Score angehen.

Ein negativer Schufa Eintrag kann für Betroffene schnell zu einem erheblichen Problem werden. Ob es sich um einen nicht zutreffenden Negativeintrag handelt oder um fehlerhafte Daten: Die Auswirkungen sind oft gravierend.

Die Folgen von Schufa-Einträgen

Ein negativer Schufa Score schränkt Ihre Kreditwürdigkeit stark ein und führt zu Ärger bei wichtigen finanziellen Angelegenheiten. Dabei ist es völlig egal, ob Sie einen neuen Kredit beantragen, einen Mietvertrag abschließen oder einfach nur Ihren Score Wert verbessern möchten. Mit einem negativen Schufa Eintrag drohen Ablehnungen von Banken oder Vermietern, wodurch wichtige Lebensentscheidungen ins Wanken geraten können.

Als Anwalt für Schufa unterstützen wir Sie dabei, Ihren Eintrag anzufechten und die Schufa Löschung durchzusetzen. Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Schufa Auskunft sowie die gesamte rechtliche Vertretung gegenüber der Auskunftei und den zuständigen Stellen. In vielen Fällen ist eine Löschung Ihres negativen Schufa Eintrags möglich – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anwalt für Schufa: Jetzt den Eintrag wieder loswerden

Bundesweit tätige Experten an Ihrer Seite

Unsere Kanzlei hat sich seit Jahren auf IT Recht und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerade wenn es um Probleme mit der Schufa geht, ist eine fundierte Kenntnis im Bereich Datenschutz essenziell. Wir können im Einzelfall feststellen, ob Ihr Eintrag rechtmäßig ist oder ob Ansprüche auf Löschung, Schadensersatz und weitere rechtliche Schritte bestehen. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite profitieren Sie von einer effektiven Vertretung, rascher Bearbeitung Ihrer Anfragen und einer transparenten Begleitung im gesamten Fall.

Unsere Kanzlei hat bereits einen bedeutenden Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof erzielt, der maßgebliche Änderungen im Bereich Restschuldbefreiung und Scoring herbeiführte, ein Meilenstein, der unseren Mandanten neue Perspektiven im Umgang mit Schufa-Einträgen eröffnet.

Die Folgen von Schufa-Einträgen

Ein falscher oder veralteter Schufa Eintrag kann sich massiv auf Ihre finanzielle und persönliche Freiheit auswirken. Besonders bei einem negativen Schufa Eintrag ist schnell die Rede von eingeschränkter Bonität und einem schlechten Score. Doch wie genau sehen die Auswirkungen aus?

Kreditwürdigkeit in Gefahr

Eine der größten Auswirkungen zeigt sich in der Kreditvergabe. Möchten Sie einen Kredit für ein Auto oder eine Immobilie beantragen, ist die Bank verpflichtet, Ihre Daten abzufragen und einen Blick auf Ihren Schufa Score zu werfen. Ein negativer Schufa Eintrag signalisiert ein Problem im Zahlungsverhalten oder in der Vergangenheit, was häufig zu einer Ablehnung des Kreditantrags führt. Betroffene stehen dann vor der Frage, wie sie trotz negativen Schufa Scores das gewünschte Darlehen erhalten können.

Erschwerte Wohnungssuche

Viele Vermieter möchten eine Schufa Auskunft einsehen, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen. Gibt es Hinweise auf einen negativen Schufa Eintrag, sinken die Chancen auf die gewünschte Miet-Wohnung drastisch. Auch wenn die Höhe der Mietkosten problemlos getragen werden kann, kann ein kritischer Schufa Score potenzielle Vermieter abschrecken.

Unkorrekte oder unvollständige Daten

Oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie einen Negativeintrag in der Schufa haben. Manchmal ist die Datenspeicherung unvollständig, fehlerhaft oder veraltet. Wer eine Schufa Auskunft nicht regelmäßig anfordert, kann eine böse Überraschung erleben, wenn ein wichtiger Vertrag platzt oder ein Kredit abgelehnt wird.

Lassen Sie sich nicht durch einen Schufa-Eintrag einschränken!

Wie wir helfen

In vier Schritten zum gelöschten Schufa Eintrag

Die Frage, wie man einen Schufa Eintrag löschen lassen kann, beschäftigt viele Betroffene. Wir haben einen effizienten Prozess entwickelt, um Sie schnell und effektiv zu unterstützen:

Schritt 1

Analyse des Schufa-Eintrags

  • Sie holen sich eine aktuelle Schufa Auskunft oder wir beantragen sie für Sie.

  • Wir prüfen, welche Eintrag-Arten vorhanden sind und ob die negativen Schufa Daten gerechtfertigt sind.

  • Bei Bedarf klären wir, welche Auswirkungen ein negativer Eintrag auf Ihren Score hat

Schritt 2

Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Eintrags

  • Wir untersuchen, ob alle Voraussetzungen für den negativen Eintrag erfüllt wurden (z. B. Mahnungen, Belehrungen, Fristen).

  • Als erfahrene Rechtsanwälte für IT Recht und Datenschutz kennen wir die gesetzlichen Vorgaben genau.

  • Wir prüfen mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht (DSGVO) oder fehlende Information durch den Gläubiger.

Schritt 3

Rechtliche Schritte zur Löschung des Eintrags

  • Liegen Unregelmäßigkeiten vor, fordern wir die Auskunftei und den Gläubiger auf, den negativen Schufa Eintrag zu löschen.

  • Sofern erforderlich, gehen wir gerichtlich gegen die Schufa oder den Meldenden vor.

  • Wir kommunizieren direkt mit allen Beteiligten und übernehmen die Vertretung.

Schritt 4

Beratung und zukünftige Prävention

  • Nach erfolgreicher Löschung beraten wir Sie zur Prüfung Ihrer Daten in Zukunft.

  • Wir geben Empfehlungen, wie Sie künftig Probleme mit der Schufa vermeiden und Ihren Score Wert stabil halten.

Warum AdvoAdvice?

Unsere Expertise in der Löschung von Schufa-Einträgen

Pioniere in der Löschung von Schufa-Einträgen

Fälle bearbeitet
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Gerichtsverfahren geführt
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Persönliche und individuelle Beratung

Ihr Weg zurück zu finanzieller Freiheit

Viele Betroffene fragen sich, ob sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnt. Wir sagen: Ja, wenn Sie Ihre Daten bei der Schufa bereinigen möchten. Unsere Erfahrung zeigt, dass Fehlentscheidungen oder alte gespeicherte Forderungen sehr häufig sind. Ein fundiertes Recht auf Löschung besteht dann, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind oder Datenschutzverstöße vorliegen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen nicht nur eine erste Einschätzung, sondern übernimmt bei ausreichender Erfolgsaussicht das komplette Mandat. Das Ziel ist immer, Ihren negativen Schufa Eintrag zu entfernen, damit Ihr Schufa Score sich wieder normalisiert.

Unsere Expertise in der Löschung von Schufa-Einträgen

Mit besonderem Fokus auf IT Recht und Datenschutz haben wir schon zahlreichen Betroffenen geholfen, einen unberechtigten Schufa Eintrag löschen zu lassen. Unser Team arbeitet mit hoher Spezialisierung und setzt sich für Ihre Rechte ein. Gerade im Zusammenhang mit negativen Schufa Einträgen ist schnelle Bearbeitung gefragt: Je eher Sie sich um Ihre Schufa Auskunft und Ihre Kreditwürdigkeit kümmern, desto eher können Sie sich wieder frei am Markt bewegen.

Ihre Vorteile mit AdvoAdvice:

  • Fachanwalt-Kompetenz im Datenschutz und in verwandten Gebieten.

  • Transparenter Ablauf und klare Kommunikation via E Mail, Telefon oder vor Ort in der Kanzlei.

  • Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung eventueller Kosten.

  • Persönliche Beratung und Vertretung in jedem einzelnen Fall.

Erfolgreiche Fälle: Beispiele aus unserer Praxis

Unsere Rechtsanwälte konnten bereits zahlreiche negativen Schufa Fälle erfolgreich abschließen. Hier einige Beispiele, wie wir Eintrage gelöscht haben:

  1. Advanzia Bank S.A.: Ein Mandant hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Die Forderung war also nicht mehr sofort fällig. Dennoch wurde ein negativeintrag vermerkt. Durch unsere Prüfung stellte sich heraus, dass die Eintragung unrechtmäßig war. Die Löschung wurde erfolgreich durchgesetzt.

  2. Mobilfunkanbieter: Ein Kunde lebte dauerhaft im Ausland und wusste nichts von einem Vollstreckungsbescheid über 441 Euro, der an eine falsche Adresse ging. Als er den Eintrag entdeckte, wandte er sich an unsere Kanzlei. Wir erreichten, dass der Eintrag gelöscht wurde, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

  3. ING-DiBa: In diesem Fall war der Kunde über sein Widerspruchsrecht nicht ordentlich informiert worden. Wir konnten beweisen, dass die Auskunftei den negativen Schufa Eintrag zu löschen hatte, weil kein korrektes Verfahren eingehalten wurde.

  4. Commerzbank AG: Ein Kunde verweigerte zusätzliche Sicherheiten für ein Darlehen und kündigte den Kredit. Als Reaktion trug die Bank eine Nichtabnahme-Entschädigung in die Schufa ein. Diesen negativen Schufa Eintrag konnten wir löschen lassen, da die Bank rechtswidrig handelte.

  5. PNO Inkasso AG: Eine Forderung wurde nicht ordnungsgemäß gemahnt, trotzdem stand sie bei der Schufa. Wir beantragten die Löschung und konnten den Fall schnell klären.

  6. Inkasso-Fall von 2002: Ein alter Vollstreckungstitel war längst unbekannt und stand weiterhin in der Schufa. Auch hier war eine Löschung möglich, weil die Eintragung die geltenden Fristen überschritt.

Wie kommt es zu einem fehlerhaften Schufa-Eintrag?

Fehlerhafte Schufa-Einträge können durch verschiedene Ursachen entstehen. Eine der häufigsten ist die fehlerhafte Datenübermittlung durch Gläubiger, beispielsweise durch ungenaue oder verspätete Meldungen. Auch Missverständnisse, wie falsch zugeordnete Zahlungen oder unberechtigte Forderungen, können zu einem negativen Eintrag führen. Weiterhin entstehen Fehler oft, wenn Gläubiger Verjährungsfristen nicht beachten oder Einträge nicht rechtzeitig löschen lassen, obwohl Forderungen längst beglichen wurden.

Ein fehlerhafter Eintrag wirkt sich direkt auf den Schufa-Score aus, da die Schufa bei der Berechnung des Scores sämtliche gespeicherten Informationen berücksichtigt. Um solche Probleme zu beheben, ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Anwalt für Schufa zu wenden. Dieser kann nicht nur die Ursache des Fehlers klären, sondern auch die notwendigen Schritte einleiten, um den fehlerhaften Eintrag entfernen zu lassen.

Wann ist ein Schufa-Eintrag fehlerhaft?

Ein Schufa-Eintrag ist dann fehlerhaft, wenn die gespeicherten Informationen nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig sind oder veraltete Daten enthalten. Häufig treten solche Fehler auf, wenn eine Forderung bereits beglichen wurde, dies aber nicht an die Schufa gemeldet wurde, oder wenn die rechtlichen Voraussetzungen für den Eintrag nicht erfüllt wurden. Ein Eintrag darf beispielsweise nur erfolgen, wenn zuvor mindestens zwei Mahnungen versendet wurden und zwischen den Mahnungen eine gesetzlich vorgeschriebene Frist verstrichen ist. Auch Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie etwa die unzulässige Speicherung personenbezogener Daten, können einen Schufa-Eintrag fehlerhaft machen.

Ein spezialisierter Anwalt für Schufa kann dabei helfen, solche Fehler zu identifizieren, die Rechtmäßigkeit eines Eintrags zu prüfen und entsprechende Schritte zur Löschung einzuleiten. Besonders wichtig ist dies, da ein fehlerhafter Eintrag die Bonität und damit auch den Schufa-Score erheblich beeinflussen kann.

Welche Schufa-Einträge lassen sich löschen?

Es gibt mehrere Arten von Schufa-Einträgen, die sich löschen lassen, wenn sie fehlerhaft, unrechtmäßig oder veraltet sind:

  1. Fehlerhafte Einträge: Dazu gehören falsche Angaben oder Einträge, die auf unberechtigten Forderungen basieren.

  2. Veraltete Einträge: Die Schufa ist verpflichtet, Einträge nach bestimmten Fristen zu löschen. Beispielsweise müssen Bonitätsanfragen nach 12 Monaten und erledigte Forderungen nach 3 Jahren entfernt werden.

  3. Einträge ohne rechtliche Grundlage: Wenn die Voraussetzungen für einen Eintrag nicht erfüllt wurden, wie fehlende Mahnungen oder die Nichtbeachtung von Fristen, kann eine Löschung erfolgen.

  4. Verstöße gegen die DSGVO: Einträge, die gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, können ebenfalls entfernt werden.

Ein Anwalt für Schufa kann prüfen, ob einer dieser Gründe vorliegt, und gezielt die Löschung der Einträge veranlassen. So kann die Bonität wiederhergestellt und der Schufa-Score verbessert werden.

Schufa: Welcher Score ist für Verbraucher gut?

Ein guter Schufa-Score liegt bei über 95 %. Dieser Wert signalisiert eine hohe Kreditwürdigkeit und sorgt dafür, dass Verbraucher in der Regel problemlos Kredite aufnehmen oder Mietverträge abschließen können. Ein Score zwischen 90 % und 95 % wird ebenfalls als akzeptabel angesehen, kann jedoch in einigen Fällen zu höheren Zinsen führen. Wenn der Schufa-Score unter 90 % fällt, wird dies von Banken und Vermietern oft als Risiko eingestuft, was zu Ablehnungen oder schlechteren Konditionen führen kann.

Ein niedriger Schufa-Score kann durch unberechtigte oder fehlerhafte Einträge verursacht werden. In solchen Fällen hilft ein Anwalt für Schufa, um die Einträge zu prüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dadurch kann der Score nachhaltig verbessert werden.

Schlechterer Schufa-Wert durch Einordnung in Vergleichsgruppe

Der Schufa-Score wird nicht nur durch individuelle Daten wie Zahlungs- und Kreditverhalten beeinflusst, sondern auch durch die Einordnung in Vergleichsgruppen. Die Schufa ordnet Verbraucher Gruppen mit ähnlichen Merkmalen wie Wohnort, Alter oder statistisches Zahlungsverhalten zu. Wenn die Vergleichsgruppe ein erhöhtes Ausfallrisiko aufweist, kann dies dazu führen, dass der individuelle Score eines Verbrauchers sinkt – auch wenn dieser selbst keine negativen Einträge hat.

Ein Anwalt für Schufa kann in solchen Fällen helfen, den individuellen Fall zu analysieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich der Schufa-Score verbessern lässt. Oft ist es sinnvoll, die eigenen Einträge regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fehlerhafte Daten löschen zu lassen, um den negativen Einfluss der Vergleichsgruppe auszugleichen.

Jetzt den Eintrag wieder loswerden: Bundesweit tätige Experten an Ihrer Seite

Wir sind Ihre bundesweit tätige Kanzlei für Schufa Löschung, Datenschutz und IT Recht. Mit unserem Team aus spezialisierten Rechtsanwälten unterstützen wir Betroffene Schritt für Schritt, wenn es darum geht, einen negativen Schufa Eintrag zu löschen. Wir stellen sicher, dass keine falschen Daten länger Ihre Bonität beeinträchtigen und Sie wieder volle Kontrolle über Ihre Finanzplanung erhalten.

Der Erfolg im Fall rund um die Schufa Auskunft hängt oft davon ab, ob die Eintragung rechtlich korrekt war, ob gewisse Löschfristen bereits abgelaufen sind und ob die Auskunftei sich an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Schufa Holding AG und prüfen, ob Ihr Eintrag gelöscht werden muss. Ebenso kümmern wir uns darum, dass sämtliche Daten korrekt hinterlegt und veraltete Informationen entfernt werden.

Zusätzlich haben wir umfangreiche Erfahrungen, wenn es darum geht, mit Kreditinstituten, Mobilfunkanbietern oder anderen Gläubigern zu verhandeln. In vielen Situationen ist es die beste Lösung, zunächst den Gläubiger um einen Widerruf des Eintrags zu bitten. Sollte der Widerruf abgelehnt werden, gehen wir rechtlich vor, um die Schufa Löschung zu erreichen.

Warum wir helfen können:

  • Spezialisierung auf IT Recht und Datenschutz.

  • Erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Fokus Schufa, Auskunftei-Systeme und Digitalisierung.

  • Bundesweit tätig, flexible Bürozeiten und Erreichbarkeit via E Mail oder Telefon.

  • Prüfung Ihrer Schufa Auskunft und zielgerichtete Bearbeitung Ihres Anliegens.

  • Transparente Kosten und Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden).

FAQ

Wir, als spezialisierte Kanzlei für Datenschutz- und Verbraucherrecht, kümmern uns professionell um alle Anliegen rund um die SCHUFA. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Einträge, setzt Ihre Rechte durch und hilft Ihnen, Ihre Bonität wiederherzustellen.

Ja, mit uns an Ihrer Seite können unberechtigte oder veraltete SCHUFA-Einträge gelöscht werden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung, setzen uns mit der SCHUFA oder dem Gläubiger in Verbindung und sorgen dafür, dass fehlerhafte Daten entfernt werden.

Unsere Kanzlei ist Ihr zuverlässiger Partner bei SCHUFA-Problemen. Mit unserer Expertise im Datenschutzrecht und langjähriger Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, negative Einträge zu überprüfen, löschen zu lassen und Ihre Bonität zu sichern.

Unsere Kanzlei ist auf die Löschung von SCHUFA-Einträgen spezialisiert. Wir analysieren Ihre Auskunft, prüfen die Rechtmäßigkeit des Eintrags und sorgen dafür, dass unberechtigte oder fehlerhafte Daten entfernt werden – professionell und effektiv.

Die Löschung eines SCHUFA-Eintrags durch die SCHUFA selbst kostet nichts, sofern die Löschung rechtlich gerechtfertigt ist, z. B. bei fehlerhaften oder veralteten Daten. Allerdings kann es ohne professionelle Unterstützung schwierig sein, die Löschung durchzusetzen.

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und übernimmt den gesamten Prozess – von der Prüfung bis zur Kommunikation mit der SCHUFA oder dem Gläubiger. Die Kosten für unsere Unterstützung richten sich nach dem Aufwand und Umfang Ihres Falls. Dank unserer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Kosten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir zudem, ob diese die Kosten übernimmt. Ein Anwalt erhöht die Erfolgschancen und macht den Prozess für Sie stressfrei.

Weitere Informationen zum Thema:

Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und somit Ihre Finanzaktivitäten wie Kreditanfragen, Handyverträge und vieles mehr blockieren. Es ist essentiell, zu verstehen, dass Gläubiger einen solchen Eintrag nicht selbst löschen, sondern lediglich widerrufen können. Dies bedeutet, dass sie die Schufa Holding AG auffordern, den Eintrag zu löschen. Eine direkte Aufforderung zur Löschung ist daher entscheidend.

Die Schufa Holding AG und ihre Rolle: Es ist wichtig zu wissen, dass die Schufa Holding AG sich nicht immer verpflichtet sieht, die Schufa Daten nach einem Widerruf zu löschen. Die Entscheidung hängt oft davon ab, ob die Schufa gesicherte Kenntnis über den Hintergrund des negativen Eintrags hat und die Speicherung als rechtmäßig ansieht.

Erfolg durch professionelle Unterstützung: In Fällen, in denen die einmeldende Stelle den Eintrag nicht entfernen möchte, konnte AdvoAdvice häufig eine Löschung durch die Schufa selbst erreichen. Dies basiert oft darauf, dass die einmeldende Stelle die Einmeldevoraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht nachweisen kann. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.

Ein höflicher und angemessener Ton in der Kommunikation mit der Schufa Holding AG kann entscheidend sein. Hass-Tiraden oder aggressive Formulierungen reduzieren die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung und erschweren die Arbeit eines später beauftragten Rechtsanwalts.

Im Internet kursierende Musterbriefe zur Löschung eines Schufa-Eintrags sollten mit Vorsicht behandelt werden. Sie suggerieren oft fälschlicherweise, dass jeder negative Eintrag gelöscht werden kann. Daher ist es empfehlenswert, sich professionelle Hilfe, z.B. von einem Anwalt, zu holen, insbesondere da Musterbrief-Anbieter oft nicht zur Rechtsberatung befugt sind.

Ein negativer Eintrag muss nicht sofort nach der Erledigung gelöscht werden. Er bleibt in der Regel drei Jahre bestehen. Eine vorzeitige Löschung ist nur durch eine Prüfung im Einzelfall möglich.

Bei Kenntnis eines negativen Schufa-Eintrags sollte die dazugehörige Forderung schnellstmöglich beglichen werden, um die Chancen auf eine Löschung zu verbessern.

Recht bis 25. Mai 2018 – Bundesdatenschutzgesetz: Bis zu diesem Datum regelte das Bundesdatenschutzgesetz, wann Daten zu unbezahlten Schulden an Auskunfteien wie die Schufa übermittelt werden dürfen.

Kurz gesagt: Eine Übermittlung war nur erlaubt, wenn die Schuld trotz Fälligkeit nicht bezahlt und der Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde. War die Schuld nicht fällig, wie bei einer vereinbarten Ratenzahlung, durfte kein Eintrag erfolgen.

Recht ab 25. Mai 2018 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Seitdem gilt die DSGVO, die allgemeinere Regeln für die Datenverarbeitung vorsieht. Jetzt müssen Unternehmen, die einen negativen Eintrag melden, nachweisen, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben. Es wird angenommen, dass jede Datenverarbeitung erstmal rechtswidrig ist, es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür.

Scoring-Verfahren: Dieses Verfahren, bei dem Auskunfteien Daten nutzen, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten, ist nun klar gesetzlich geregelt. Manchmal kann eine Person einen niedrigen Schufa Score haben, auch ohne negative Schufa-Einträge. Diese Bewertungsmethoden können rechtlich überprüft werden.

Ein Anwalt mit Kenntnissen im Schufa-Recht und Datenschutz kann schnell beurteilen, ob ein Schufa-Eintrag rechtens ist oder nicht. Oft kann er helfen, einen falschen Eintrag löschen zu lassen oder zu widerrufen.

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