Großer Erfolg für AdvoAdvice - Schufa verkürzt Speicherfrist für Restschuldbefreiung

Schufa reagiert auf Schlussanträge des Generalanwalts vor dem EuGH mit Verkürzung ihrer Speicherfristen für die Restschuldbefreiung.

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Eintrag zu Restschuldbefreiung aus Auskunftei löschen lassen.

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Widerspruch gegen Speicherung der Restschuldbefreiung

Widerspruch gegen Speicherung innerhalb der ersten sechs Monate einlegen. 

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und über Sie das Merkmal “Restschuldbefreiung erteilt” im Datenbestand einer Auskunftei (z.B. der Schufa Holding AG) gespeichert ist, dann sollten Sie zunächst einen Widerspruch gegen die Speicherung nach Art 21 DGSVO einlegen. 

Ein entsprechendes Formular für den Widerspruch stellt Ihnen unsere Kanzlei kostenfrei zur Verfügung. –> Zum Formular

Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, die einen möglichen Prozess gegen die Auskunftei oder den zuständigen Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes deckt, empfehlen wir Ihnen, vor Absendung des Widerspruchs den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sowie ggf. das Abwarten der vertraglichen Wartezeit, bevor Sie den Widerspruch einreichen.

Die Versicherung können Sie auch bereits während der Insolvenz oder gleich nach Erteilung der Restschuldbefreiung abschließen, um dann nach Ablauf einer evtl. im Versicherungsvertrag vorhandenen Wartezeit sofort mit dem Widerspruch starten zu können. 

Wenden Sie sich bei Rückfragen zu einer Löschung des Merkmals der Restschuldbefreiung innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erteilung gerne an unsere Experten im Bereich des Datenschutzrechts. 

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Ihre Experten

Dr. Sven Tintemann

Gründungspartner - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kim Oliver Klevenhagen

Gründungspartner - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Raphael Rohrmoser

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