Schufa muss Eintrag zu Restschuldbefreiung löschen.

Werden Sie vorzeitig Ihren Eintrag zur Restschuldbefreiung wieder los.

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Eintrag zu Restschuldbefreiung aus Auskunftei löschen lassen.

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Widerspruch gegen Speicherung der Restschuldbefreiung

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und über Sie das Merkmal “Restschuldbefreiung erteilt” im Datenbestand einer Auskunftei (z.B. der Schufa Holding AG) mehr als sechs Monate lang gespeichert ist, dann sollten Sie zunächst einen Widerspruch gegen die Speicherung nach Art 21 DGSVO einlegen. 

Ein entsprechendes Formular für den Widerspruch stellt Ihnen unsere Kanzlei kostenfrei zur Verfügung. –> Zum Formular

Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, die einen möglichen Prozess gegen die Auskunftei oder den zuständigen Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes deckt, empfehlen wir Ihnen, vor Absendung des Widerspruchs den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sowie das Abwarten der vertraglichen Wartezeit, bevor Sie den Widerspruch einreichen. Die Versicherung können Sie auch während der Insolvenz oder gleich nach Erteilung der Restschuldbefreiung abschließen, um dann nach Ablauf von sechs Monaten sofort mit dem Widerspruch starten zu können. 

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