Allianz Lebensversicherung: Widerspruch gegen Verträge bis 2007 möglich

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Verbraucherinformationen der Allianz Lebensversicherungs-AG fehlerhaft sind. Dies eröffnet vielen betroffenen Lebensversicherungskunden weiterhin die Chance, ihren Vertrag mit der Allianz zu zu widerrufen und hierdurch eine Rückabwicklung zu erreichen.

# Drei wegweisende Urteile aus Stuttgart

Das OLG Stuttgart hat mit drei Urteilen aus dem Dezember 2018 gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG deren Verbraucherinformationen für fehlerhaft gehalten. Rechtsfolge ist, dass zahlreiche Lebensversicherungs-Verträge der Allianz Lebensversicherung, welche bis zum Jahr 2007 abgeschlossen worden sind, nunmehr rückabgewickelt werden können

Die Versicherten können nach einem erfolgten Widerruf ihre gezahlten Beiträge zurückfordern und eine Verzinsung über die gesamte Vertragslaufzeit verlangen. Hierdurch sind erhebliche Erhöhungen eines bisher schon erhaltenen oder auch nur durch die Allianz jährlich prognostizierten Rückkaufswertes möglich.

# Unser Rechtstipp

Versicherungskunden der Allianz Lebensversicherungs-AG sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen, wenn sie mit ihrem bisher erhaltenen oder auch nur prognostizieten Rückkaufswert nicht zufrieden sind.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht versicherten Allianz Kunden und auch anderen Inhabern von Lebensversicherungsverträgen anderer Gesellschaften für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Fordern Sie unsere Mandatunterlagen und unseren Fragebogen für Lebensversicherungskunden an und nutzen Sie hierzu die Adresse widerruf@advoadvice.de oder die Telefonnummer 030 921 000 40.

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