Wussten Sie schon, dass Ihnen der Versicherer noch so viele geänderte Allgemeine Versicherungsbedingungen übersenden kann und dass diese trotzdem für Sie ohne Bedeutung sind?
Wer kennt das nicht. Es tritt eine Gesetzesänderung ein und schon werden Sie von Ihrem Vertragspartner mit großen Briefen überhäuft. Inhalt dieser Briefe sind dann meist eng beschriebene Seiten mit geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen. So geschehen zum 01.01.2008 als das neue Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) in Kraft getreten ist.
Das seit dem 01.01.2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz sah zahlreiche Änderungen vor. Um von diesen Änderungen zu profitieren, scheuten die Versicherer keine Kosten und Mühen und ließen ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen an die neue Gesetzeslage anpassen und versandten diese dann an ihre Versicherungsnehmer.
Jeder durchschnittliche Versicherungsnehmer nahm diese neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen dann brav zu seinen Unterlagen und heftete die neuen Bedingungen zu seinem Versicherungsschein.
Was viele jedoch nicht wissen, die alten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig waren, gelten weiterhin und sind damit nach wie vor Vertragsinhalt, gleich ob der Versicherer behauptet, dass nunmehr die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Gültigkeit hätten.
Dies ist wissenswert gerade für Versicherungsnehmer, welche über alte Versicherungsverträge gerade zum Beispiel im Bereich der Wohngebäudeversicherung verfügen.
Viele der alten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind aufgrund der heute geltend gesetzlichen Regelungen unwirksam geworden. Für den Versicherungsnehmer ist dies meistens vorteilhaft, da der Versicherer sich dann nicht erfolgreich auf das Vorliegen eines Ausschlussgrundes berufen kann und somit zur Leistung verpflichtet bleibt.
Wenden Sie sich an unsere Experten im Versicherungsrecht. Diese stehen Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung.