Die Stiftung Warentest berichtete am 29.03.2018 auf ihrer Internetseite www.test.de über die Möglichkeit für Verbraucher, Autofinanzierungen in Form von Kredit- und Leasingverträgen fast aller Autobanken zu widerrufen.
# Chance für Verbraucher zur Rückgabe gegen Rückzahlung
Folge: Käufer, die nach dem 10.07.2010 mein einem vom Händler vermittelten Kreditvertrag oder Leasingvertrag finanziert haben, können diesen Vertrag auch heute noch und auch für die Zukunft zeitlich unbeschränkt widerrufen.
Die Kunden erhalten dann Raten sowie ggf. geleistete Anzahlung zurück. Inzwischen hätten bereits vier Gerichte die VW Bank verurteilt, wird unter www.test.de in der Rubrik Steuern und Recht berichtet.
# Bericht über neuen Trend des Widerrufs von Kfz-Finanzierungen
„Mit dem Bericht greift die Stiftung Warentest einen neuen Trend im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Verbraucherschutzes auf“, erklärt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin. Nachdem viele Verbraucher ihre Finanzierung von Immobilienkrediten widerrufen haben, kommt nun wahrscheinlich eine Welle von Widerrufen bei Kfz-Finanzierungen auf die sogenannten Autobanken zu.
# Widerrufs-Joker lebt weiter
„Dies ist möglich, weil viele Banken falsche Belehrungen zu dem Widerrufsrecht verwendet haben, die z.B. unrichtige Angaben zum Fristbeginn oder auch bei den sogenannten Pflichtangaben enthalten“, erklärt Experte Dr. Sven Tintemann.
Der viel zitierte Widerrufs-Joker lebt also weiter, da das Widerrufsrecht durch den Gesetzgeber zeitlich nicht beschränkt worden ist.
Die Kanzlei AdvoAdvice hat sich auf den Widerruf von Darlehen, insbesondere bei Kfz-Finanzierungen spezialisiert und bietet interessierten Verbrauchern unter der extra hierfür eingerichteten Webseite **kreditwiderrufen.de** Informationen und einen kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an.