Bonus.Gold GmbH – Anwalt – Rat – Wie geht es weiter? Wo ist das Gold?

Die Nachrichten und Gerüchte rund um die Bonus.Gold GmbH verdichten sich und werden immer besorgniserregender für die Anleger und Investoren. Da derzeit die Bonus.Gold GmbH weder mit einem persönlichen Ansprechpartner auf telefonischem Wege erreichbar ist, und Emails anscheinend nicht ankommen rücken und auch der langjährige Geschäftsführer gewechselt hat (AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten hier) nun die Fragen rund um das Gold in den Mittelpunkt.

Das Geschäftsmodell der Bonus.Gold GmbH ist es ja, das Geld der Anleger zu verwenden, um durch Kunden „erworbenes“ Gold sogleich selbst unter der Bestellung von „Sicherungseigentum“  für die Anleger in einem „Recycling“ mit Altgold wieder in den Markt einzuführen und dann an die Anleger die Rendite in Form von „Bonus-Gold“ weiterzugeben. Dieses Geschäftsmodell kann jedoch natürlich einerseits nur dann funktionieren, wenn die Renditen auch tatsächlich erzielt werden und wenn andererseits das den Kunden versprochene tägliche „Bonusgold“ auch wirklich erwirtschaftet und persönlich den Anlegern zugeordnet wird. Letztendlich muss es dann natürlich auch als reelles, handelbares Gold den Anlegern im Falle einer gewünschten Herausgabe zur Verfügung stehen.

Rein rechtlich gesehen ist es aber aus Anlegersicht in Wirklichkeit gar kein regulärer Verkauf im Sinne einer Eigentumsübertragung, sondern es ist für den Anleger eine verkappte Darlehenshergabe mit einer „Verzinsung“ in Form des „Bonusgoldes“. Man hat als Anleger im Idealfall, je länger man seine Investition bei der Bonus.Gold GmbH „arbeiten“ lässt, also einen Anspruch auf Herausgabe einer größeren Goldmenge. Hier spielt dann natürlich eine entscheidende Rolle, welchen tatsächlichen Marktwert das „Bonusgold“ hat, wenn es dem Anleger „gutgeschrieben“ wird. Die Preisentwicklung des Goldes ist also wie immer entscheidend. Irgendwo muss ja die vermeintliche Rendite auch herkommen, wenn die Bonus.Gold GmbH diese dauerhaft an die Anleger weitergeben will. Schließlich hat die Bonnus.Gold GmbH ja auch eigene Betriebskosten. Da die Bonus.Gold GmbH ja physisches Gold an die Anleger herausgeben muss, weil sie es ja nicht „zurückkaufen“ darf, muss bei einer seriösen Geschäftstätigkeit auch ausreichend Gold vorhanden sein, um es seinen Kunden auch herausgeben zu können. Also ist es ganz entscheidend, das genug Gold überhaupt vorhanden ist.

Und dann gibt es ja noch die Kundenberater, die Provisionen verdienen, wenn Sie Interessenten zu einer Investition bei der Bonus.Gold GmbH überzeugen.

## Zweifel gab es schon in der Bilanz 2017

Schon 2017 gab es daran erhebliche Zweifel. So wurde durch den zuständigen Wirtschaftsprüfer der Bonus.Gold GmbH eben diese essentielle Tatsache der Goldmenge ausdrücklich nicht bestätigt sondern nur festgestellt, dass eine vollständige Prüfung nicht möglich gewesen sei. Folgendes schrieb der Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht zum Jahresabschluss 2017:

„Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.“

## Gerüchte und anonyme Emails

Anonyme Nachrichten, die der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte zugegangen sind, berichten, dass angeblich bereits seit Ende August 2020 kein Geschäftsbetrieb mehr in den deutschen Geschäftsräumen stattfindet. Auch habe es bereits einen Polizeizugriff gegeben, man habe aber nur verwaiste Räume vorgefunden. Es sei kein Gold mehr vorhanden.

Hartnäckige Gerüchte besagen, dass sich der bisherige Geschäftsführer Taha Atakan Kaynar sich wohl angeblich in die Türkei abgesetzt haben soll. Kein Gerücht und eine durch die entsprechende Eintragung im Handelsregister bestätigte Tatsache ist es, dass sich entgegen dem Impressum der derzeit (noch) funktionierenden Homepage mit Ernst Günther Dollmann ein neuer Geschäftsführer bestellt hat, der in der britischen Grafschaft Kent geschäftlich tätig ist. Hier könnte im Bedarfsfall oder bei Herausgabeforderungen von Gold der Zugriff deutscher Anleger auf Vermögenswerte  der Bonus.Gold GmbH erschwert sein.

Dies wäre eine alarmierende Nachricht.  Die Anleger hätten dann im Schadensfall ggf. Verluste bis hin zu einem Totalverlust ihrer Anlagen zu rechnen.

Der angeblich in die Türkei abgewanderte Geschäftsführer Kaynar wird wohl, wenn sich die Gerüchte bestätigen, kaum für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und weitere Maßnahmen aus deutscher Sicht für die absehbare Zukunft greifbar oder bei leistungsfähig sein. Sollte es hier gar zu einer Insolvenz der deutschen Bonus.Gold GmbH oder einem Verlust der eigenen Investition kommen, werden sich Anleger wohl schon jetzt völlig berechtigt fragen, wer denn für einen erlittenen Schaden haftbar gemacht werden könnte. Und vor allem ist die Frage wichtig, was man jetzt zu diesem Zeitpunkt der Unsicherheit bereits sinnvoll veranlassen kann.

## Ist der Beitritt zu einer „Interessengemeinschaft“ wirklich sinnvoll?

Der Vertrieb und die Beratung der Investoren in Vorfeld der Anlageentscheidung erfolgte bei der Bonus.Gold GmbH nahezu ausschließlich über speziell geschulte Vertriebsangehörige und Berater. Diese werden jetzt wohl ihren Kunden erklären müssen, warum eine Investition in die Bonus.Gold GmbH mit deren speziellem Geschäftsmodell aus damaliger Sicht speziell für die Bedürfnisse und Erwartungen des jeweiligen Anlegers ein sinnvoller Rat war. Berater, die seriös über die Besonderheiten des internationalen Goldmarktes und auch über Risiken aufgeklärt haben, dürften auch jetzt noch zuversichtlich sein. Natürlich ist man später immer klüger und sicherlich werden jetzt viele Berater auf ihre Kunden von damals zugehen, sich erklären und vor Anwälten warnen, die „nur Geld verdienen wollen“ und statt dessen ggf. Handlungsempfehlungen aussprechen.

Es macht aus Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen von der Berliner Kanzlei AdvoAdvice keinen Sinn, jetzt Interessengemeinschaften beizutreten, deren Stoßrichtung nicht unbedingt mit derer übereinstimmt, welche die Anleger haben.

„Anleger haben in der derzeitigen Situation klare Fragen und Interessen, nämlich wie es jetzt für sie selbst sinnvoll weitergehen kann, ob und wieviel Gold noch für eine Verwertung vorhanden ist und wer ggf. realistisch mit hinreichenden Erfolgsaussichten haftbar gemacht werden könnte falls sich für Anleger Schäden oder Verluste ergeben. Diese Fragen kann nur eine individuelle anwaltliche Beratung des Anlegers beantworten, die auch wirklich in alle Richtungen geht und einzig den Interessen der Anlegers dient.“, gibt Rechtsanwalt Klevenhagen zu bedenken.

Die Zeit wird zeigen, wie es mit der Bonus.Gold GmbH weitergeht. Die Aussichten sind allerdings nicht ermutigend.

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