Sind Sie oder Ihr Betrieb gegen Ausfälle versichert?
Wenn Sie Ihre eigene Arbeitsleistung oder Ihren Betrieb gegen Ausfälle versichert haben, kann jetzt die große Stunde bereits gekommen sein, um in Zeiten des Corona Virus (auch bekannt als Covid-19) ihre Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Zu denken ist hier an:
* Betriebsausfallversicherung
* Betriebsschließungsversicherung
* Veranstaltungsversicherung bzw. Eventversicherung
* Betriebsunterbrechungsversicherung
Antrag stellen und Schaden beziffern
Klar ist, dass Sie erst einmal einen Antrag an die entsprechende Versicherungsgesellschaft stellen und ihren Schaden beziffern müssen.
Zudem gilt es, sich vorher zu informieren, ob die zur Zeit herrschende Pandemielage überhaupt in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist. Hierzu sollten Sie ggf. zusammen mit Ihrem Versicherungsfachmann / Makler die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) prüfen, um den Umfang der Versicherungspficht und der Leistungspflicht Ihres Versicherers abschätzen zu können.
Ablehnung der Versicherungsgesellschaft erhalten?
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt und eine Ablehnung der Versicherung oder nur eine Teilleistung erhalten, raten wir dazu, die Rückmeldung der Versicherung durch einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, befasst sich seit Jahren mit dem Versicherungsrecht und hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um Ihren Versicherungsvertrag und bei Ablehnung einer Leistungspflicht durch den Versicherer. Eine anwaltliche Ersteinschätzung erfolgt hierbei kostenfrei, ebenso wie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.