Creditreform löscht Negativeintrag einer Apotheke

Die Creditreform Boniversum GmbH hat nach einer mehrwöchigen außergerichtlichen Auseinandersetzung einen Negativeintrag der Ventalis Internetapotheke gelöscht.

# Hintergrund des Falles

Ein junger Mann aus dem Landkreis Ravensburg hatte im Jahr 2017 eine Bestellung über 52,00 Euro bei der Ventalis Internetapotheke aufgegeben.

Ende November 2017 wurde dieser dann auf den offenen Betrag hingewiesen und eine Zahlung bis zum 09.12.2017 angefordert. Bereits ein Tag später, am 30.11.2017 veranlasste die Ventalis Internetapotheke jedoch einen Negativeintrag bei der Creditreform Boniversum GmbH. Am 11.12.2017 wurde der Betroffene nochmals gemahnt und dabei pauschal über eine mögliche Datenübermittlung an die Creditreform Boniversum GmbH informiert.

# Mehrwöchige Auseinandersetzung

Der Betroffene wandte sich im Juni 2019 an die Datenschutz-Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin. Für diese stand nach der ersten Prüfung des Sachverhaltes bereits fest, dass der Eintrag nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgt sein konnte, da die Voraussetzungen des damals geltenden § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Bundesdatenschutzgesetz nicht eingehalten worden waren. Danach hätten vor dem Eintrag zwei Mahnungen, ein entsprechender Hinweis und eine vier-wöchige-Frist zwischen der ersten Mahnung und der Einmeldung beachtet werden müssen.

Über diese Einschätzung wurden Ende Juni sowohl die Ventalis Internetapotheke als auch die Creditreform Boniversum GmbH informiert. Eine inhaltliche Stellungnahme der Ventalis Internetapotheke traf bis zum heutigen Tage (Stand des Blogbeitrages = 13.09.2019) nicht bei AdvoAdvice ein. Den Schriftverkehr übernahm vielmehr die Creditreform Boniversum GmbH. Diese ging zunächst von einem berechtigten Eintrag aus und beharrte auf der Speicherung. Im weiteren Verlauf wurde dargelegt, aus welchen Gründen der Eintrag unrechtmäßig war und wieso auch keine andere Rechtsgrundlage einschlägig sein konnte.

# Fragwürdige Korrektur des Eintrages

Im August zeigte die Creditreform Boniversum GmbH dann an, dass der Eintrag angepasst wurde und jetzt rechtmäßig dargestellt war. Dabei übersah die Creditreform Boniversum GmbH aus hiesiger Sicht, dass ein Negativeintrag nicht einfach korrigiert werden kann.

Die Möglichkeit einer Berichtigung besteht nach Ansicht von AdvoAdvice nur für Fakten, wie die Forderungshöhe oder ähnliches. Ein Verändern des Eintrages dahingehend, dass ein unrechtmäßiger Eintrag rechtmäßig wird, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene. Auch darüber wurde die Creditreform Boniversum GmbH informiert. Im September 2019 löschte die Creditreform Boniversum GmbH den Eintrag dann aus angeblicher „Kulanz“ und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.

# Fazit

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice zeichnen sich dadurch aus, dass sie oftmals Probleme schnell und meist außergerichtlich (also ohne Gerichtsverfahren) klären, auch wenn dafür mehrfacher Schriftwechsel mit der Gegenseite als üblich notwendig ist. Mit Blick auf die langen Verfahrensdauern vor Gerichten, zahlt sich diese Geduld in vielen Fällen aus. So konnte schon oft auch in Angelegenheiten geholfen werden, in denen andere Rechtsanwälte mit einem Standardanschreiben vorher nicht zu einem Erfolg gekommen sind.

Sollten Sie Probleme mit Negativeinträgen bei Auskunfteien wie der Schufa Holding AG, der Creditreform Boniversum GmbH oder anderen haben, können Sie sich gerne an uns wenden unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

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