Deutsche Lichtmiete – Jetzt auch Direkt-Investments gefährdet. Anlegerberatung.

Nachdem bereits die Anleihe-Gläubiger durch das nunmehr eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren der deutsche Lichtmiete AG und den damit zusammenhängenden Gesellschaften Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH im Nachgang der wegen des Verdachts des Betruges von der Staatsanwaltschaft Oldenburg durchgeführten Hausdurchsuchungen und den eröffneten vorläufigen Insolvenzverfahren befürchten müssen, dass ihre Investitionen stark gefährdet sind,  werden nun auch die Investoren, die Direktinvestments getätigt haben alarmiert.

BaFin Meldungen über drohende Zahlungsunfähigkeit der Direktinvestitions-GmbHs

Mit der Pflichtveröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 6.1.2022 ist nunmehr amtlich mitgeteilt, dass auch die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH wohl den gleichen Weg gehen werden, wie Deutsche Lichtmiete AG, die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH.

Die genannten Direkt-Investitionsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, als Emittent von Kapitalanlagen sie betreffende Risiken unverzüglich zu veröffentlichen.

So hat die BaFin nun konkret für die jeweilige Direkt-Investitionsgesellschaft als veröffentlichungspflichtige Tatsache gemäß § 11 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) wörtlich mitgeteilt, dass sich die die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sich derzeit in einer finanziellen Krise befinden und Zahlungsunfähigkeit droht. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Zahlung der Zinsen und/oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet-, und Rückkaufverträge der Anleger in Frage stellen.

Insbesondere teilte die BaFin mit, dass die Zahlungen der am 10.01. 2022 fälligen Mieten derzeit nicht gesichert seien weil, wie oben dargelegt, unter Anderem die deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH einen Insolvenzantrag stellen musste und am 05.01.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg angeordnet wurde und damit Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen.

Was bedeutet dies für die Anleger?

Eine erste direkte Folge dürfte das Versiegen der Zahlungsflüsse an die Direkt-Investmentanleger sein.

Insoweit ziehen nun die vorläufigen Insolvenzverfahren und die Übernahme der Geschäfte durch den Insolvenzverwalter nun Kreise und haben umfangreiche Auswirkungen.

Fraglich ist nun insbesondere, ob die für den damals noch als theoretisch angedachten Insolvenzfall der Deutschen Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH vorbeugend geplanten Mechanismen auch wirklich greifen. Dies ist jedoch leider keineswegs sicher.

Neue Fragestellungen

Fraglich ist insbesondere, ob die Anleger wirklich Eigentümer von LED-Systemen und Leuchtmitteln geworden sind. Ebenfalls wird die Rolle der Treuhänder bzw. Mittelfreigeber in den Fokus rücken. Ob Direkt-Investoren überhaupt eigene Rechte haben gegenüber Dritten und inwieweit hier Aussonderungsrechte im erwarteten Insolvenzverfahren greifen, ist klärungsbedürftig und sollte geprüft werden.

In Grunde genommen stellen sich nun für die Direkt-Investment Anleger die gleichen fundamentalen Fragen, die sich bereits die Anleihe-Gläubiger stellen müssen:

Welche Ansprüche haben die Anleger gegen welche Anspruchsgegner? Macht es Sinn, hier bereits jetzt unmittelbare Sicherungen bzw. vorbereitende Maßnahmen zu treffen?

Und die Lichtmiete Holding AG in der Schweiz?

Und welche Rechte und Möglichkeiten haben Anleger, die bei der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz investierten, aber das Geld auf ein Konto der Deutsche Lichtmiete AG in Deutschland überwiesen haben? Hier wird der Verlauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens der deutsche Lichtmiete AG eine entscheidende Rolle spielen.

Es stellen sich eine Vielzahl an Rechtsfragen und Prüfungsaufgaben, die von den meisten Anlegern nicht ohne weiteres selbst erledigt werden können.

Wie geht es sinnvoll weiter?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der spezialisierten Berliner Fachanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte bewertet die Situation wie folgt: „Die Dominosteine fallen weiter. Spätestens jetzt sollten sich nun alle Anleger bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe die Frage stellen, wo sie rechtlich stehen und welche Möglichkeiten zur Kapitalrückführung es realistisch gibt und was jetzt schon sinnvoll ist. Nicht alles ist vor allem wirtschaftlich zum derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll, jedoch ist eines entscheidend: Man muss wissen wo man steht damit man weiß, wo es zur maximalen Kapitalsicherung rechtlich und tatsächlich hingehen muss“

„Die Zweifel an der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Deutschen Lichtmiete werden jetzt durch die Entwicklungen in der Realität eingeholt. Insbesondere die sich jetzt leider realisierenden Risiken hätten auch Gegenstand einer anlage- und anlegergerechten Beratung und einer Plausibilitätsprüfung durch die gegenüber den Anlegern erfolgte Beratung sein müssen. Zahlreiche Anleger berichten uns, dass eine Risikoaufklärung bei Ihnen nicht in einem erforderlichem Maße stattgefunden hat.“ sagt Fachanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team bereits eine Vielzahl von Gesprächen in Sachen Deutsche Lichtmiete geführt hat.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und bündeln nun die Interessen der geschädigten Anleger der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe.

Was Sie von uns erwarten können

Sie können von uns eine abwägende, seriöse und vor allem realistische Einschätzung der Lage ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse erwarten. Wir sind absolut unabhängig und keinen Interessengemeinschaften oder anderweitigen Gruppierungen verpflichtet.

Eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihrer Rechtslage und ein persönliches Gespräch mit Rechtsanwalt Klevenhagen ist kostenlos. Danach kann anhand der persönlichen Umstände gemeinsam entschieden werden, ob und vor allem wie eine anwaltliche Vertretung für Sie wirtschaftlich und tatsächlich sinnvoll ist.

Im Rahmen einer Mandatierung ist Ihr Rechtsanwalt Klevenhagen ausschließlich persönlich für Sie da und steht Ihnen auch stets persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Wenden Sie sich jederzeit gerne per E-Mail an uns oder rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 030 921 000 40 an. Sie erreichen uns werktäglich von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 13:45 bis 17:00 Uhr.

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