Deutsche Öl und Gas S.A. schickt Anlegern Bettelbrief

Luxemburg, den 3. Mai 2019

Es meldet sich für die Deutsche Oel & Gas S.A. der Vorsitzende des Verwaltungsrats Kay Rieck. Dieser hat den Anlegern der Deutsche Oel & Gas S.A. und deren Vorgängenfirmen keine besonders guten Neuigkeiten zu überbringen.

# Deutsche Öl & Gas S.A. braucht Geld

Die Gesellschaft braucht Geld. Konkret wünscht sich Rieck von jedem Anleger, der seit 2015 wohl eher unfreiwillig Aktionär der Deutsche Oel & Gas S.A. geworden sein soll, eine Einzahlung in Höhe von 1,20 Euro pro Aktienanteil.

Begründungen werden gleich mehrere geliefert:

* Nichtauszahlung von gesetzlich verbrieften Tax Credits des Bundesstaates Alaska in Höhe von 166 Mio USD (also US-Dollar) im Jahr 2017. Hiervon stehe noch ein Betrag in Höhe von 127 Mio. USD aus.
* Witterungsbedingte Verzögerung der Errichtung der Infrastruktur im Jahr 2015 anstatt im Jahr 2014 und dadurch verursachte Mehrkosten in Höhe von 250 Mio. USD.
* Daher notwendige Finanzierung der Mehrkosten über einen US-Private-Equity-Fonds, die Energy Capital Partners (ECP) aus New York.
* Abtretung sämtlicher Erträge an die ECP anstatt Auszahlung der Erträge an die Anleger.
* Übernahme der Kontrolle über die operative Tätigkeit im Cook Inlet durch ECP.
* Dramatische Zeit- und Budgetüberziehungen sowie Fehler durch ECP als Operator mit teilweise vollständiger Vereisung der Pipeline.

# Gelegenheit zum Rückkauf soll genutzt werden

Nun soll ECP bereit sein, sich zu einem Bruchteil des ursprünglichen Umfinanzierungsbetrages aus Angst vor millionenschweren Regressforderungen herauskaufen zu lassen.

# Aktionäre sollen noch einmal zahlen

Hierzu möchte die Deutsche Öl & Gas S.A. nunmehr Gelder von ihren Anlegern einsammeln und zwar 1,20 Euro pro Aktienanteil. Diese wurden übrigens im Jahr 2015 mit 13,50 Euro bewertet, so dass die Nachzahlung pro Anleger also in etwa bei 9% liegen dürfte.

Eingezahlt werden soll in die Rücklage der Deutsche Öl & Gas S.A. mit einem beigefügten Überweisungsträger. Dies soll bis zum 31.05.2019 erfolgen.

Taschen leer

Ein Genehmigungsverfahren für ein Finanzprodukt, also zum Beispiel eine Schuldverschreibung oder eine Unternehmensanleihe, würde nach Angaben von Herrn Rieck zu lange dauern. Er wirbt daher am Ende seiner Anlegerinformation ein letztes Mal um Vertrauen der Anleger, um sich zusammen zurückzuholen, was den Anlegern gehört.

Rieck will gelernt haben, auf keinen Fall mehr mit einem US-Investor zusammenzuarbeiten. AdvoAdvice meint, es wäre gut, wenn die Anleger auch etwas in Bezug auf die Zusammenarbeit in der Zukunft aus der Vergangenheit der Anlage bei der Deutsche Öl und Gas lernen würden.

# Unser Kommentar

Die Anlegerinformation ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. Die Geschichte, die die Deutsche Öl & Gas S.A. den Anlegern hier erzählt, kann man auf die Schnelle als Anleger nicht nachprüfen.

Ob das einzahlte Kapital jemals wieder zur Rückzahlung an die Anleger gelangt, garantiert diesen niemand. Eine Verpflichtung zur Einzahlung besteht im übrigen keineswegs.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin, rät daher den Anlegern vielmehr folgendes: „Zahlen Sie hier bitte keine weiteren Beträge an die Deutsche Öl & Gas S.A. ein. Hierzu sind die Informationen für Sie als Anleger viel zu knapp bemessen. Zudem ist es sehr ungewöhnlich, dass die Gesellschaft hier meint, die Zeit sei zu knapp, um sich ein Finanzprodukt genehmigen zu lassen. Das kann als Argument nicht wirklich durchgreifen. Eine Zahlungspflicht haben Sie als Anleger sowieso nicht.“

# Prüfung der Umwandlung von Anlegergeldern in Aktien

Der Experte rät vielmehr zur Prüfung der Aktienumwandlung.

Hierzu noch einmal Dr. Tintemann: „Es gibt Urteile des OLG Stuttgart in denen die Umwandlung der Anlagen der Anleger in Aktien als unwirksam bewertet wurde. Anleger haben daher nach dieser Entscheidung einen Auszahlungsanspruch. Diesen allerdings nicht gegen die Deutsche ÖL und Gas S.A., sondern gegen die ehemalige Komplamentärin der Fondsgesellschaften. Zudem sah auch das OLG Celle eine Schadensersatzpflicht der Treuhänderin durch die Abstimmung in der Hauptversammlung als gegeben an. Daher sollten betroffene Anleger ihre Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.“

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits auf Vertragserfüllung und somit Rückzahlung des Anlagebetrages zzgl. Zinsen Klage vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht.

Anleger, die eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation wünschen, wenden sich bei Interesse gerne an info@advoadvice.de oder rufen an unter 030 921 000 40.

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