Der bisher treue Diesel, oftmals sogar als umweltfreundlich gelobt, entpuppt sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten immer mehr als Ladenhüter und Altlast und muss daher bei vielen Verbrauchern dringend weg.
Was aber, wenn man die Problematik nicht nur durch den Kauf eines Neuwagens und das Abstoßen des ungeliebt gewordenen Altmodells (egal ob Diesel oder Benziner) lösen kann?
# Widerruf wegen Belehrungsfehlern möglich?
Viele Verbraucher, die ihr Fahrzeug über eine Bank direkt beim Autohändler finanziert haben, haben nach Erkenntnissen der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin die Möglichkeit ihre Finanzierungsverträge auch heute noch zu widerrufen. Begründet ist dies damit, dass die Widerrufsbelehrungen oftmals Fehler zum Fristbeginn der Widerrufsmöglichkeit erhalten oder dass Informationen im Bereich der sog. Pflichtangaben nicht oder nur unvollständig erfolgt sind. Dies gilt für die Finanzierung von Neufahrzeugen (Neuwagen) ebenso wie für die Finanzierung von Gebrauchtfahrzeugen (Gebrauchtwagen).
# Bei Belehrungsfehlern Möglichkeit zur Rückgabe des Fahrzeugs und Rückzahlung der gezahlten Raten
Rechtsfolge des Widerrufs ist bei sog. verbundenen Verträgen, also Autokauf und Finanzierung gemeinsam beim Händler, dass man beide Verträge wirksam gemeinsam widerrufen und der Bank quasi den ungeliebt gewordenen Altwagen gegen Nutzungsentschädigung und Rückzahlung der bereits vom Verbraucher eingezahlten Darlehensraten zurückgeben kann.
Je nach Fahrleistung des betroffenen Fahrzeugs und Laufzeit der Finanzierung sind so für den Verbraucher, der sein Fahrzeug zurückgibt, einige tausend Euro Ersparnis möglich. Zudem muss sich der Verbraucher dann nicht um Verkauf oder Inzahlungnahme seines Altfahrzeugs kümmern, was ein weiterer, nicht unwesentlicher Vorteil sein dürfte.
# Jetzt handeln und Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen
Verbrauchern ist daher zu raten, gerade in unsichern Zeiten rund um Fahrverbote und Diesel-Affären, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Fahrzeugfinanzierung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Die Kanzlei AdvoAdvice bietet hierfür eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeit des Widerrufs ihres Kreditvertrages an. Senden Sie gerne eine Email an widerruf@advoadvice.de oder nehmen Sie direkt telefonischen Kontakt zu uns auf unter 030 / 921 000 40.
**Weitere Informationen zum Widerruf Ihrer Kfz-Finanzierung finden Sie hier.**