Die Dread Disease Versicherung oder Versicherung für schwere Krankheiten ist eine in Deutschland noch nicht so weit verbreitete Versicherung. Es gibt auch nur wenige Versicherungsgesellschaften, welche diese Versicherung anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Canada Life, Zurich Life, Gothaer und seit kurzem auch die Nürnberger Versicherungsgruppe.
**Was ist versichert?**
Eine Dread Disease Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Eintritt einer schweren Krankheit, wie das Erleiden eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls oder bei einer Krebserkrankung. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Dread Disease Versicherung eine einmalige Versicherungssumme und keine monatliche Rente.
Bei den Dread Disease Versicherungen gibt es in aller Regel einen relativ klar definierten Leistungsfall. Wird eine schwere Erkrankung diagnostiziert und überlebt der Erkrankte diese eine bestimmte Zeit, wird die Versicherungssumme ausbezahlt, über welche frei verfügt werden kann, um damit zum Beispiel Einkommenslücken zu schließen oder medizinische Zusatzkosten zahlen zu können.
**Was ist zu beachten?**
So vorteilhaft, wie sich die Dread Disease Versicherung auch zunächst darstellen mag, sollte vor Abschluss einer solchen Versicherung dennoch genau geprüft werden, bei welchem Krankheitsbild die Versicherung zahlt. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen findet sich eine genaue Definition, welches Krankheitsbild einen Leistungsfall darstellt und die Versicherung dann zahlen muss. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ob die Diagnose einer schweren Erkrankung ausreicht oder ob die Krankheit erst ein gewisses Stadium erreichen muss.
Auch die Wartezeiten variieren und sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Nicht jede schwere Krankheit ist sofort ab Versicherungsschluss versichert. Gleiches gilt für die Karenzzeit. Dies ist der Zeitraum, nachdem die schwere Krankheit feststeht und die Versicherung die Versicherungssumme zahlen muss.
Wichtig ist auch, dass die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet werden. Nur so kann verhindert werden, dass das Versicherungsunternehmen bei Eintritt eines Leistungsfalls, sich seiner Eintrittspflicht entziehen kann.
**Der Leistungsfall ist eingetreten, aber die Versicherung zahlt nicht?**
Es kommt aufgrund der klaren Vorgaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zwar nicht oft vor, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Eintrittspflicht ablehnt, wenn die aber doch der Fall sein sollte, stehen Ihnen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB unterstützend zur Seite.
Die Rechtsanwälte prüfen dann anhand der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der von Ihnen gemachten Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages, ob die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungspflicht tatsächlich ablehnen kann oder nicht.