Über die UNDRY Asset Management GmbH, angeblich geschäftsansässig in Linz, Österreich berichtete die Berliner Fachanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB bereits ausführlich. Lesen Sie unseren Bericht hier. Zahlreichen Anlegern wurden hier Investitionen in einen vermeintlich profitablen „Algebris Garant Fund“ angeboten, später bot man die Übernahme von Aktien des hochprofitablen japanischen Videospiele-Herstellers Nintendo an. Viele Investoren glaubten dem seriös wirkenden „Mag. Thomas Schneider“, der eloquent und sympathisch die Chancen dieser Geldanlagen erklärte und kenntnisreich immer eine plausible Antwort auf alle Fragen hatte.
Zahlreiche Anleger, die sich an die Kanzlei AdvoAdvice gewandt haben, berichten übereinstimmend, dass im Mai/Juni 2020 dann der Kontakt abbrach und versprochene Auszahlungen nicht erfolgten. Ermittlungen bei dem zuständigen Landeskriminalamt in Oberösterreich laufen, nachdem zwischenzeitlich viele Strafanzeigen Geschädigter gestellt wurden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen macht im Auftrag seiner Mandanten die zivilrechtlichen Ansprüche nicht nur gegen die Straftäter, sondern auch gegen die Banken geltend, die für die UNDRY Asset Management GmbH Konten zur Verfügung gestellt und somit das System der UNDRY erst ermöglicht haben.
Warnung der FMA in Österreich
Nun endlich ist auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) dazu übergegangen, vor der Geschäftstätigkeit der UNDRY Asset Management GmbH in Österreich im Rahmen einer Investorenwarnung zu informieren und mitzuteilen, dass diese Tätigkeit in Österrich gar nicht erlaubt war. Ob dies noch rechtzeitig geschah, um weitere Anlegern von der Investition abzuhalten, ist fraglich.
Hier die Meldung im Wortlaut:
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# Undry Asset Management GmbH
Veröffentlichungsdatum:1. Juli 2020 | Kategorien:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
**Undry Asset Management GmbH**
mit angeblichem Sitz in
4020 Linz, Steingasse 6
E-Mail: service@undry.at;
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
Wir vertreten Ihre Interessen
„Das Anleger nun Vertrauen verloren haben und Ihr Geld sichern wollen ist in der derzeitigen Situation mehr als verständlich. Hier wird es aber darauf ankommen, bezogen auf den Einzelfall sinnvoll und vertraulich vorzugehen. Finanzdienstleistungen und digitales Investment sind in unserer global vernetzten Welt mittlerweile Alltag. Eine rechtssichere und durchsetzungsstarke internationale Kapitalrückführung kann mit anwaltlicher Hilfe gelingen, wenn ausgetretene Pfade verlassen werden. Wir erarbeiten hier gemeinsam mit unseren Mandanten und unseren Partnern individuelle Lösungen.”, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig ist.
Für Rückfragen, Klärung und eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen die Anwälte von AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare realistische Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.