Erfolg gegen Klage der NL Nord Lease AG

Das Amtsgericht Regensburg hat eine Klage der NL Nord Lease AG auf Zahlung von 3855,05 € gegen einen ehemaligen Anleger der Gesellschaft abgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung

Die NL Nord Lease AG hatte hier nach Kündigung der Anlage gegen den Anleger eine Klage eingereicht, um von diesem eine Zahlung eines angeblich negativen Auseinandersetzungsbetrages zu erstreiten. 

Entscheidung des AG Regensburg

Das Gericht sah die Klage der NL Nord Lease AG als unbegründet an. Dies begründete das Gericht damit, dass das Abfindungsguthaben nicht nach Paragraph 13 Ziffer 1 Satz 2 g des Gesellschaftsvertrages ermittelt worden sei.

Die Klägerin habe lediglich einen Prüfbericht vorgelegt, der keine eigenständigen Ermittlungen erkennen lasse. Ebenso ließe sich aus einem weiteren Bericht nicht erkennen, dass eine Ermittlung des Abfindungsguthabens tatsächlich durchgeführt worden sei.

Schon die Überschriften der vorgelegten Berichte legten eine Ermittlung des Abfindungsguthabens nicht nahe.

Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag sei zudem verspätet und daher unbeachtlich gewesen, entschied das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da gegen sie das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann.

Bewertung durch Kanzlei AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Entscheidung für den Anleger erstritten hat, zeigte sich erfreut und kommentierte den Erfolg folgendermaßen:

„Wir haben in dem Gerichtsverfahren auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach das Abfindungsguthaben durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt worden sein muss. Da dies hier nicht der Fall war und auch nicht rechtzeitig unter Beweis gestellt wurde, wurde die Klage unserer Ansicht nach zu Recht abgewiesen.“

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin vertritt mehrere Anleger der NL Lord Lease AG bei Klagen der Gesellschaft auf Rückzahlung des Abfindungsguthabens.

Interessierte Anleger, die ebenfalls auf Rückzahlung des Abfindungsguthabens in Anspruch genommen werden, können sich daher gerne bei Rechtsanwalt Dr. Tintemann und seinem Team melden.

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