Erfolgreiche Löschung eines Schufa-Eintrags der TF Bank

In einem neuen Fall hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB erneut ihre Expertise unter Beweis gestellt, indem sie einem Mandanten dabei half, einen negativen Schufa-Eintrag erfolgreich entfernen zu lassen. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Lösungswege im Umgang mit Kreditinformationen und Datenschutz.

Der Fall im Überblick

Ein Kunde der TF Bank AB sah sich mit einem negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG konfrontiert, der auf eine angeblich unterbliebene Zahlung von 345 Euro auf eine Kreditkartenforderung zurückging. Trotz erfolgter Zahlung von einem Geschäftskonto – und nicht vom privaten Konto des Kunden – erkannte die Bank diese nicht an, was zu dem negativen Eintrag führte.

Ohne den Zugang angemessener Mahnungen oder Kündigungen nachzuweisen, wurde der Schufa-Eintrag im Juli 2023 vorgenommen. Am Folgetag wurde bereit der Forderungsverkauf an ein Inkasso-Unternehmen gemeldet. Dieser Eintrag führte zu umfassenden Problemen und Unannehmlichkeiten für den Betroffenen.

Der Weg zur Löschung

Zunächst kontaktierte Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser die TF Bank AB mit einem Schreiben vom 12.09.2023 und forderte den Widerruf auf. Auch die Schufa wurde zur Löschung aufgefordert.

Rechtlich begründete er, dass der Betroffene der Zahlungsaufforderung der TF Bank AB nachgekommen sei. Das berechtigte Interesse an einer Speicherung der Daten bei der Schufa Holding AG lag dementsprechend nicht vor, da eine Erfüllung nach dieser Ansicht vorlag. Hinzu kam, dass ausreichende Mahnschreiben mit einem Hinweis auf den bevorstehenden Negativeintrag nicht ersichtlich waren.

Die TF Bank antwortete erst nach dem dritten Kontaktversuch und verweigerte den Widerruf der Meldung bei der Schufa. Dies wurde vor allem mit den eigenen AGB und der nicht im Einklang stehenden Zahlung von einem anderen Konto argumentiert. Zudem wurden weitere Argumente vorgebracht, auf die gesondert eingegangen wurde.

Die Schufa Holding AG wurde von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. Trotz anfänglicher Ablehnung ließ Dr. Rohrmoser nicht locker und konnte mit weiterem Nachsetzen die Schufa Holding AG dazu bringen am 03.01.2024 den Eintrag, zum Erfreuen des Betroffenen, zu löschen. Hierbei dürfte vor allem eine Rolle gespielt haben, dass ein ausreichender Zugang von Mahnschreiben nicht nachweisbar war.

Praxistipps für Betroffene

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen und wenn notwendigen hartnäckigen Reaktion auf einen bereits erfolgten Negativeintrag bei einer Auskufntei. AdvoAdvice empfiehlt, bei Problemen mit Auskunfteien nicht zu zögern und sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden. Gerade das Fachwissen und die Erfahrung von spezialisierten Anwälten können entscheidend sein, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen..

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/leistungen/schufa-eintrag-loeschen/ oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Negative Schufa-Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, doch der Fall zeigt, dass es Wege gibt, diese erfolgreich anzufechten. Die Expertise von Kanzleien wie AdvoAdvice ist dabei ein wertvolles Gut. Für Betroffene bietet dieser Fall Hoffnung und einen klaren Handlungspfad.

Für weitere Informationen zum Umgang mit Schufa-Einträgen und Datenschutzfragen stehen die erfahrenen Rechtsanwälte von AdvoAdvice unter info@advoadvice.de zur Verfügung. Lassen Sie sich nicht von negativen Einträgen zurückhalten – es gibt Hilfe!

 

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