Erfolgreicher Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung

Für viele Menschen stellt alleine der Gedanke an einen Wechsel von der PKV (Privaten Krankenversicherung) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schon ein Problem dar, da oft behauptet wird, dass dies ab dem Alter von 55 Jahren unmöglich sei.

Wenn man jedoch die richtigen Netzwerkpartner hat und etwas Mut, außerhalb des deutschen Rechtssystems zu denken und auch zu handeln, ist ein Ausstieg aus der ungeliebten und meist im Alter viel zu teuren Privaten Krankenversicherung auch mit einem Lebensalter oberhalb von 55 Jahren möglich.

So gelang es kürzlich ein über 60 Jahre altes Ehepaar, welches schon jahrelang ein kleines Restaurant betrieb, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuholen.

Wechsel in GKV möglich

Das Ehepaar war mehr als 20 Jahre privat bei der AXA krankenversichert, mit einem gemeinschaftlichen monatlichen Beitrag in Höhe von über 1.500 Euro.

Den Eheleuten war klar, dass dieser Beitrag für sie in Zukunft, vor allem in der Rente unbezahlbar sein würde. Jedoch wussten sie nicht, dass es  immer noch möglich war, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Davon erfuhr das Ehepaar erst von einen ihrer Restaurantgäste.

Nach zwei ausführlichen Beratungsterminen mit dem von dem Gast empfohlenen Netzwerkpartner stand für das Betroffene Paar fest, dass ein derartiger Wechsel mithilfe des Beraternetzwerks angegangen werden sollte.

Mittlerweile ist das Ehepaar seit mehr als 2 Jahren erfolgreich bei der BKK versichert mit einem deutlich geringeren Beitrag von nunmehr lediglich 400 Euro pro Monat. Ein Erfolg, von welchem die Wirtleute zuvor noch nicht einmal zu träumen gewagt hätten. 

Wie läuft ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ab?

Zunächst kontaktieren Sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin, die Sie bei zu Ihrem bevorstehenden Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung berät und Ihnen ausführlich erklärt, wie ein Weg aus der privaten Krankenversicherung für Sie ganz konkret aussieht.

In einem weiteren Beratungstermin werden nach der Ermittlung Ihrer persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen und auch versicherungsrechtlichen Situation, in der Regel weitere Berater aus unserem Beraternetzwerk in den Beratungsprozess mit eingebunden. 

Wenn Sie alles verstanden haben und mit unserem Angebot einverstanden sind,  , erteilen Sie die notwendigen Vollmachten zur Vertretung Ihrer Interessen, damit der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung umgesetzt werden kann. 

Anschließend beantragen wir ein Versicherungspflichtjahr für Sie, um Sie für diesen Zeitraum im Ausland zu versichern und die vorherige private Krankenversicherung im Inland kündigen zu können. Dabei müssen Sie an Ihren Tätigkeiten nichts ändern und auch nicht selbst ins Ausland reisen. Das Versicherungspflichtjahr dauert nach Kündigung der PKV ca. 13 Monate. Ist dieses vorüber, können Sie sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse im Inland versichern. 

Informieren Sie sich kostenfrei über Ihre Möglichkeiten

Wie man auch an dem Beispiel der selbständigen Eheleute wieder deutlich sehen kann, geht es vielen Menschen so, dass sie denken, ein Wechsel von der PVK in die gesetzliche Krankenversicherung sei nicht mehr möglich.

Wenn man allerdings außerhalb der Box des Systems der Krankenversicherung in Deutschland denkt, sieht man, das ein Wechsel sehr wohl vollzogen werden kann.

Betroffene die sich für einen Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung interessieren können sich bei Interesse gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, wenden.

Gerne informieren wir Sie kostenfrei und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten, die Private Krankenversicherung zu verlassen und klären Sie über das hierzu notwendige Vorgehen auf.

Hierzu erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de. Wir bieten Ihnen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

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