Facebook-Account gehackt – Was tun?

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In den letzten zwei Monaten haben sich mehrere weitere betroffene Personen bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB gemeldet, deren Facebook-Account gehackt wurde. Alle Fälle haben gemeinsam, dass die Betroffenen in der Regel zwar schnell tätig werden und die Facebook-Hilfeleistungen angehen. Gleichzeitig führen diese Schritte oft nicht zum Erfolg. Was genau kann man also tun, wenn der Account gehackt wurde und wie sollte man am besten vorgehen?

**Erste Schritte: Selbst tätig werden und dokumentieren**

Wenn der Facebook-Account gehackt wurde, erhält man normalerweise eine Informationsemail, dass Passwort und/oder Email-Adresse geändert wurden. Oft kann man darin bereits einen Link anklicken, um zu melden, dass diese Änderung nicht von einem selbst vorgenommen wurde. Diese Emails sind unbedingt aufzubewahren, um diese im Zweifel vorlegen zu können.

Obwohl der Zugang zum Profil nicht besteht, lässt sich das Profil weiterhin auffinden. Entweder ist das Profil öffentlich einsehbar oder kann zumindest von Ihren Freunden gefunden werden. Sie sollten überprüfen, ob und wie sich das Profil geändert hat, z.B. ob Bilder geändert oder eingestellt, Posts verfasst oder Informationen geändert wurden. Auch dies sollte, sofern sich etwas geändert hat, mit Screenshots dokumentiert werden.

In einem weiteren Schritt ist es sinnvoll die Seite https://www.facebook.com/hacked aufzurufen und von dort aus die weiteren Schritte zu unternehmen, um Zugang zum Profil zu erhalten. Dazu gehört mitunter auch, dass man den eigenen Personalausweis hochlädt, um die eigene Identität nachzuweisen.

Zugleich kann man sich an die Email-Adresse aus dem Impressum wenden und ggf. eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten. Auch wenn dabei oftmals kein Ergebnis erzielt wird, ist der Vorgang damit wenigstens aktenkundig.

Für diese Schritte sollte man sich nach unserer Einschätzung ca. 5 bis 7 Tage Zeit nehmen, um Facebook auch die Möglichkeit zur Reaktion zu geben.

**Zweiter Schritt: Anwalt einschalten! Rechtliche Möglichkeiten nutzen!**

Sollte Facebook nicht reagieren, stellt sich die Frage, wie man weiter vorgeht. Grundlegend besteht die Möglichkeit einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist dieser Schritt auf jeden Fall sinnvoll, da so möglichst alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden können. Wenn man die Kosten selbst tragen muss, sollte genau abgesprochen werden, welches Kostenrisiko bestehen könnte und welche Schritte daher sinnvoll erscheinen.

Als Rechtsanwalt kann man außergerichtlich tätig werden und Facebook zur Einräumung des Kontozugriffes auffordern. Hier kann es helfen, wenn die Kanzlei bei Facebook bzw. Meta bereits „auf dem Radar“ ist, um die Einräumung des Kontozugriffes durchzusetzen. Die Kanzlei AdvoAdvice ist bei Facebook sicherlich bereits seit einigen Monaten auf dem Radar und daher dort bekannt.

Sollte eine außergerichtliche Tätigkeit scheitern oder nicht sinnvoll sein, können auch gerichtliche Möglichkeiten genutzt werden. Innerhalb des ersten Monats nach Kenntnis des Hacks ist ein sog. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Dabei trifft das Gericht eine vorläufige Entscheidung in der Sache. Entweder wird die Anordnung, dass der Kontozugriff zu erteilen ist, unmittelbar erteilt oder Meta bekommt die Möglichkeit sich in der Sache zu äußern.

Liegt der Hack schon längere Zeit zurück, kann eine normale Klage eingereicht werden, um wieder Zugang zu dem Konto zu erhalten.

**Erfahrungen der Kanzlei AdvoAdvcie**

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte bereites mehreren Personen dabei helfen, wieder Zugriff zu ihrem Facobook-Profil zu erhalten. Nachdem mehrere einstweilige Verfügungen erstritten wurden, reagiert Facebook bzw. Meta nun auch immer öfter auf außergerichtliche Anschreiben. Ob ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, kann dabei nicht gesagt werden. Die zeitliche Abfolge lässt sich hier aber sicher feststellen.

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser äußerte sich zu seinen Erfahren wie folgt: *„In vielen Fällen wird Facebook von den betroffenen Personen als Erinnerungs- und Kommunikationsplattform aber auch für die Verwaltung geschäftlicher Seiten genutzt. Der soziale Stellenwert ist damit sehr hoch. Zu berücksichtigen ist auch, dass man bei kommerziellen Drittanbietern eine Verifikation über Facebook vornehmen kann. Solange man selbst keinen Zugriff auf das Profil hat, weiß man schlicht und ergreifend nicht, was hinter verschlossener Tür geschieht. Es empfiehlt sich aus unserer Sicht daher, unmittelbar tätig zu werden und auf den Zugang zum Profil zu beharren.“*

Sollten Sie Hilfe benötigen, um wieder Zugang zu Ihrem Facebook-Profil zu erhalten, können Sie sich gerne unter info@advoadvice.de oder 030 / 921 000 40 melden.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Verfügung und stellen bei Ihrer hoffentlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage.

 

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