Riester Verträge waren vor einigen Jahre noch schwer in Mode. Heute ist das nur noch teilweise der Fall, wenn es sich für die betroffenen Sparer wirklich noch aufgrund stattlicher Zuschüsse lohne, dort Gelder fürs Alter zu sparen. Mit großartigen Zinsen muss man hier sicherlich nicht mehr rechnen.
Die Zinsen sind es auch, die Altsparer immer wieder, meist einmal im Jahr, zu ihren Vertragsunterlagen greifen lassen, um dort die Entwicklung der vermeintlichen Altersvorsorge zu überprüfen. Hierbei kommt es immer wieder vor, dass der eine oder andere Anleger sich überlegt, ob es nicht besser wäre, sich von der Riester-Rente als Anlageform zu verabschieden und anderweitig zu investiert.
Anleger, die Gelder in ehemalige Verträge vom Typ MLP balanced Invest Rentenversicherung investiert haben, sollten aber auch noch zusätzlich prüfen lassen, ob die im Vertrag enthaltene Klausel zu den sog. Abschluss- und Vertriebskosten hinreichend transparent ist. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, was aus Erfahrung der Rechtsanwälte von AdvoAdvice dann möglich ist, wenn der Vertrag im Jahr 2002 oder Anfang 2003 abgeschlossen wurde, gibt es eine aussichtsreiche Möglichkeit zur Rückforderung bereits eingezahlter Kosten ggf. dies auch nebst Zinsen als Nutzungsentschädigung.
Sollten Sie daher noch einen alten MLP balanced Invest Riester Vertrag haben, sollten Sie Ihre Chance auf Rückzahlung von Abschluss- und Vertriebskosten durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, um die Möglichkeit zur Rückzahlung bereits eingezahlter Kostenanteile rechtlich fundiert überprüfen zu lassen.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin steht mit ihrem Expertenteam gerne für Anfragen unter info@advoadvice.de oder der Telefonnummer 030 – 921 000 40 für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.