Der aktuell kräftige Wertzuwachs von Bitcoins rückt den Focus immer mehr auf Investitionen in Kryptowährungen. Doch nicht jede Digitalwährung ist seriös. Auf dem Markt tummeln sich einige schwarze Schafe, vor denen Vorsicht geboten ist.
**Was ist eine Kryptowährung?**
Eine Kryptowährung ist ein digitales Zahlungsmittel, das von Privaten geschaffen wird. Es existiert nicht in Form von Banknoten und Münzen, sondern ist rein digital. Verwahrt werden die sog. Coins in einer digitalen Geldbörse. Sie werden unter Anwendung der Prinzipien der Kryptographie (Verschlüsselung) erstellt, um ein dezentrales und sicheres digitales Zahlungssystem zu realisieren. Die Idee der Dezentralität ist, dass die Währung nicht durch Banken verwaltet wird und sie unabhängig von staatlicher Kontrolle ist. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Bezahlung mit Kryptocoins anonym erfolgt.
Die älteste und bekannteste Kryptowährung mit einer Marktkapitalisierung in Höhe von knapp 40 Milliarden US-Dollar ist der Bitcoin. Die Digitalwährung ist Anfang Juni auf den Rekordstand von 1.752 US-Dollar pro Bitcoin geklettert, seitdem steigt sie wieder stetig im Wert, mittlerweile liegt der Preis bei knapp 3.000 US-Dollar.
**Gefahren bei Investitionen in neue Kryptowährungen – OneCoin und Co.**
Der Erfolg des Bitcoin hat Nachahmer gefunden, die mit Vermittlern gezielt Kunden für sich anwerben sollen. Dabei werden teilweise horrende Gewinne in Aussicht gestellt. Anleger werden durch Falschdarstellungen im Internet oder auf Verkaufsveranstaltungen dazu bewegt, in alternative Kryptowährungen zu investieren.
Leider sind viele Verbraucher bereits auf unseriöse Kryptowährungen reingefallen. So haben deutsche Anleger insgesamt mehrere hundert Millionen Euro in die Digitalwährung der Firma OneCoin Ltd. investiert, die sich als neue virtuelle Währung behauptet. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen sieben Beschuldigte im Zusammenhang mit der Digitalwährung OneCoin wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Die ungarische Zentralbank ist der Ansicht, dass die Währung auf einem Schneeballsystem beruhen könnte. Nun hat auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Vertrieb und die Vermarktung von OneCoin in Deutschland untersagt.
Doch nicht nur OneCoin ist ein schwarzes Schaf unter den Digitalwährungen. Eine Anlegerin, die sich bei den AdvoAdvice Rechtsanwälten mbB rechtliche Hilfe gesucht hat, wollte in die virtuelle Währung „MyCryptoCoin“ investieren. Auf einer Verkaufsveranstaltung in einem bekannten Nobelhotel im Schwarzwald wurde der Anlegerin die neue Digitalwährung als renditeträchtige Investition ans Herz gelegt. MyCryptoWorld ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Privaten in einer digitalen Community, die die neue digitale Währung MyCryptoCoin an die Börsen bringen will. Der Anlegerin wurde von einem provisionsbasierten Vermittler geraten, sich mit 5.000 US-Dollar (ca. 4.900 EUR), an einem großen Paket zu beteiligen. Die Beteiligung an dem Paket könne aber nur in Bitcoins erfolgen. Der Vermittler forderte daher die Zahlung in Höhe von 4.900 EUR an sich und versprach, den Betrag in Form von Bitcoins für die Anlegerin als ihren Anteil am Paket zu sichern. Die Anlegerin hat jedoch nie den Anteil an dem Paket erworben und der Vermittler weigert sich nun, die 4.900 EUR zurückzugeben.
„*Bei Investitionen in neue virtuelle Währungen ist äußerste Vorsicht geboten. Anlegern wird geraten, sich nicht zu schnell vom schönen Schein und den Versprechungen der Vermittler blenden zu lassen“*, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Auf der sicheren Seite sind interessierte Anleger, wenn sie zunächst das Ergebnis der Prüfung der BaFin abwarten.
**Was können betroffene Anleger tun?**
Ist es bereits zu spät und eine Investition ist in eine unseriöse Digitalwährung geflossen, sollten sich Anleger dringend professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB ist spezialisiert auf Fallkonstellationen des Bank- und Kapitalmarktrechts und kann betroffenen Anlegern helfen einzuschätzen, wo sie stehen und welche Chancen und Risiken bei einer etwaigen Rechtsdurchsetzung entstehen.
Interessierte können eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten. Telefonisch unter 030 – 921 000 40 oder per E-Mail an info@advoadvice.de.