## Klagen von Leasetrend AG auf negatives Auseinandersetzungsguthaben von drei Amtsgerichten wegen Unschlüssigkeit und Verjährung abgewiesen
Die Leasetrend AG meldet sich in letzter Zeit bei vielen Anlegern, die ihre Beteiligung bereits gekündigt haben, und fordert ein negatives Auseinandersetzungsguthaben ein. Auffällig ist hierbei, dass die Forderungen sich zum Teil auf Vorgänge beziehen, die schon längere Zeit zurückliegen.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat hier zwei betroffene Anleger vor dem AG Pankow/Weißensee und vor dem AG Arnstadt vertreten. In den Prozessen wurde eingewendet, dass die Forderung der Leasetrend AG bereits verjährt sei. Zudem wurde gerügt, dass die Forderungsberechnung nicht nachvollziehbar und die Klage somit mangels Schlüssigkeit ebenfalls abzuweisen wäre.
Den entsprechenden Vorträgen sind die Amtsgerichte gefolgt und haben die Klagen der Leasetrend AG auf Zahlung des negativen Auseinandersetzungsguthabens abgewiesen. Das Rechtsmittel der Berufung ist für die Leasetrend AG noch möglich, sodass die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind.
Bekannt wurde ein weiteres Verfahren, in dem sich eine Anlegerin vor dem AG Königs Wusterhausen selbst vertrat. Auch hier wurde die Klage der Leasetrend AG mangels Schlüssigkeit abgewiesen, ohne dass sich die betroffene Anlegerin überhaupt auf die Einrede der Verjährung berufen hatte.
Die Leasetrend AG hat hier bereits Berufung zum hierfür zuständigen Landgericht Cottbus eingelegt. Hier hat die betroffene Anlegerin nunmehr die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB gebeten, sie in der Berufungsinstanz rechtlich zu vertreten, da vor den Landgerichten eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier die Anleger gegen die Leasetrend AG vertreten hat, kommentiert:
„Die Urteile der Amtsgerichte, die uns hier vorliegen, sind gut begründet und dürften nach meiner rechtlichen Einschätzung auch in der Berufungsinstanz Bestand haben. Viele Anleger scheuen leider die rechtliche Auseinandersetzung und zahlen, sobald sie einen Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt bekommen. Dies muss nicht so sein. Oftmals gibt es die Möglichkeit, für den Anleger günstige Vergleiche auch ohne Gerichtsprozess abzuschließen. Sollte auch dies nicht möglich sein, muss eben auf die Klage qualifiziert erwidert und eine Klageabweisung beantragt und durchgesetzt werden.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB berät betroffene Anleger gerne und bringt hier aus den letzten Jahren viel Erfahrung in Sachen der Kapitalanlagen der Firma Rothmann & Cie. aus Hamburg mit. Hierzu gehört u.a. auch die Leasetrend AG.“
Betroffene Anleger können sich bei Klagen der Leasetrend AG auf Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen und negativen Auseinandersetzungsguthaben an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB über die Telefonnummer 030-921 000 40 oder die E-Mail-Adresse: info@advoadvice.de wenden.