Leasetrend AG – Weitere Klagen gegen Anleger ohne Erfolg

Weitere Klagen der Leasetrend AG gegen ehemalige Anleger auf Zahlung wurden von dem Amtgericht Dippoldiswalde und dem LG Frankfurt am Main mit jeweils ähnlicher Begründung abgewiesen. Kanzlei AdvoAdvice vertritt die Beklagten in erster Instanz erfolgreich und wehrt Zahlungansprüche ab.

Das AG Dippoldiswalde bestätigte mit Endurteil vom 05.05.2017 ein bereits zuvor erlassenes klageabweisendes Versäumnisurteil gegen die Lease Trend AG. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung binnen Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung durch die Klägerin eingelegt werden kann.

Inhaltlich sah das Gericht die Ansprüche der Lease Trend AG als verjährt und somit nicht mehr durchsetzbar an. Eine von der Lease Trend AG angeführte Anwendung des § 54 AktG sah das Gericht hier als nicht gegeben an.

Ebenso entschied auch das LG Frankfurt am Main in einem am 17.03.2017 verkündeten Urteil. Auch hier hatte die Lease Trend AG einen Anleger verklagt. Diesesmal auf Zahlung in Höhe von 7.453,36 Euro.

Das Landgericht sah die Ansprüche der klagenden Anlagegesellschaft ebenfalls als verjährt an und wies die Klage ab. Die Berufung musste auch hier binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung bei der Klägerin eingelegt werden. Es ist hier nicht bekannt, dass die Berufung zum OLG Frankfurt am Main durch die Lease Trend AG eingelegt wurde. Die Entscheidung des Landgerichts ist daher wohl mittlerweile in Rechtskraft ergangen.

Die Klägerin wurde von dem LG Frankfurt am Main in dessen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 04.05.2017 zur Erstattung von Kosten in Höhe von 1.584,37 Euro verpflichtet.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert: „Hier wurden die Anleger durch die Lease Trend AG zumindest zu spät, wahrscheinlich aber auch ohne hinreichende Begründung in Anspruch genommen. Die Rechtsverteidigung machte daher Sinn. Anleger sollten sich somit nicht von Zahlungsaufforderungen abschrecken lassen, sondern nach deren Erhalt oder dem Erhalt von Mahnungen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.“

Dr. Tintemann ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und vertritt schon seit dem Jahr 2009 Anleger der Lease Trend AG und Anleger der Rothmann und Cie Gruppe bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und auch bei der Abwehr von Forderungen der Anlagegesellschaften. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat sich im Rahmen seiner Promotion mit Fragestellungen rund um Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern ausführlich wissenschaftlich befasst. Er gilt zusätzlich als Experte für Schufa-Negativeinträge und Datenschutz.

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