# Leasetrend zahlte Guthaben zum 31.12.2016 nicht aus
Die Leasetrend AG hat ihren Anlegern, denen Sie mit Ablauf des 31.12.2016 die Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens aus den dort nach Kündigung ausgelaufenen atypisch stillen Gesellschaftsverträgen schuldete, mehrfach mitgeteilt, dass das Guthaben nur in Raten aufgrund von Liquiditätsengpässen ausgezahlt werden könne.
Dies wollten sich einige Anleger nicht bieten lassen und wandten sich an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. So auch eine Anlegerin aus Henningsdorf bei Berlin.
# Zahlungsklage zum Landgericht München I erhoben
Diese reichte eine Klage vor dem Landgericht München I auf Zahlung gegen die Leasetrend AG ein. Das Landgericht setzte einen sog. frühen ersten Termin für die mündliche Verhandlung über die Sache auf den 18.10.2017 an.
Eine wirkliche Klageerwiderung auf die Inanspruchnahme erfolgte durch die Leasetrend AG im Prozessverlauf nicht. Diese teilte nur mit Schriftsatz vom 04.10.2017 mit, dass sie den Restsaldo des Auseinandersetzungsguthabens zwischenzeitlich vorfällig gezahlt habe. Die Beklagte habe sich in Ansehung des Missverhältnisses zwischen den Kosten einer Fortführung des Rechtsstreits im Einzelfall einerseits und den Gesamtinteressen der Beklagten andererseits, insbesondere aber in Anbetracht der mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten dazu entschieden, den Restsalo vorfällig auszuzahlen.
# Leasetrend AG zahlt Restbetrag aus
Die Auszahlung in Höhe von 6.293,98 Euro konnte von der betroffenen Anlegerin bestätigt werden.
Der Rechtsstreit wurde daher in der Hauptsache zum Großteilfür erledigt erklärt. Lediglich wegen eines kleinen Restbetrages, der aus Zinsen zu der Forderung herrührt, wird die Sache noch weiter geführt. Der Klageantrag wurde entsprechend angepasst.
Das Gericht muss nun nur noch über den verbliebenen Klageantrag und die Verteilung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten entscheiden.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wird über den Prozessverlauf ggf. weiter berichten.
Es bleibt hier abzuwarten, ob die Leasetrend aus in weiteren Klagen auf Zahlung, welche AdvoAdvice für andere Anleger eingereicht hat, ebenfalls die geforderte Summe zahlen wird.