LG Dessau-Rosslau verurteilt SAM AG Vermittler

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 03.01.2017 einen Berater in Sachen SAM Management Group AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.434,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2016 verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem am 21.07.2011 von der SAM Management Group AG bestätigten Kaufvertrag zwischen dem Kläger und der SAM Management Group AG.

In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass dem Kläger ein zutreffendes Bild über das Anlagemodell zu verschaffen und er bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle wesentlichen Umstände vollständig und verständlich zu informieren sei, die für den Anlagebeschluss von Bedeutung sein können. Dies gelte auch für die mit dem Beteiligungsfonds verbundenen Nachteile und Risiken.

Das Gericht stellte fest, dass die erforderliche Aufklärung durch den verurteilten Berater nicht erfolgt sei. Insbesondere habe er die Anlagemöglichkeit als besonders sicher dargestellt und es dabei unterlassen, auf die mit der Anlageform einhergehenden Risiken und Unsicherheiten hinzuweisen. Dem war der Berater aus Sicht des Gerichts nicht in ausreichender Art und Weise entgegengetreten. Das Gericht verurteilte ihn daher zum Schadensersatz.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der erstinstanzlich verurteilte Berater noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann.

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