Das Landgericht Ellwangen (Jagst) hat einem Anleger in Sachen SAM AG erstinstanzlich Schadensersatz in Höhe von 9.585,30 Euro zugesprochen.
# Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen
Verurteilt wurde der ehemalige Verwaltungsrat der SAM AG wegen des Betreibens von Bankgeschäften ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Gericht ging hierbei von einer Anwendbarkeit der deutschen Rechtsvorschriften nach Artikel 40 EGBGB aus und verurteilte somit zum Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 KWG wegen des Betreibens eines Einlagengeschäfts ohne Erlaubnis der BaFin.
# Kein unvermeidbarer Verbotsirrtum gegeben
Die Verteidigung des Beklagten damit, dass zu seinen Gunsten ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegen würde, ließ das Landgericht Ellwangen in seiner Entscheidung nicht gelten und machte deutlich, dass der Beklagte selbst in einem Parallelprozess angegeben hätte, von der Problematik um eine Erlaubnispflicht Kenntnis gehabt zu haben.
# Berufung für Beklagten noch möglich
Der Beklagte, der sich nach Kenntnis der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB momentan in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg befindet, hat nun die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Landgerichts Ellwangen das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einzulegen. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.
Der Artikel hat den Kenntnis- und Sachstand vom 26.07.2017. Wir werden ggf. weiter berichten.