Multi Asset Anspar Plan 3: Klage gegen Beratungsfirma und Gründungsgesellschafter eingereicht

Mit Datum vom 15.05.2018 hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin eine Klage vor dem Landgericht Hamburg für eine Anlegerin der Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG eingereicht. Die Klage richtet sich allerdings nicht direkt gegen die Anlagegesellschaft selbst, sondern gegen eine Beratungsgesellschaft aus Mönchengladbach sowie die Gründungsgesellschafter der Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG aus Hamburg.

Landgericht Hamburg

# Zum Hintergrund der Klage

Die betroffene Anlegerin hatte hier einen Betrag in Höhe von 6.000 Euro zzgl. Agio gezeichnet und bisher 4.500,00 Euro in die Kapitalanlage eingezahlt.

Von der Beratungsfirma aus Mönchengladbach fühlte sie sich fehlerhaft beraten, da die Anlage bei der Multi Asset Anspar Plan 3, so der Vortrag der Klägerin, ihr als sicher und risikofrei verkauft worden sei.

# Falschberatung auch bei Gründungsgesellschaftern zurechenbar

„Angaben von Beratern und Vermittlern müssen sich auch die Gründungsgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zurechnen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin, der die Klage für die betroffene Anlegerin beim Landgericht in Hamburg eingereicht hat.

Die Klage muss jetzt zugestellt und dann wahrscheinlich im Rahmen einer Beweisaufnahme verhandelt werden. Eine Entscheidung über die Klage gegen die Gründungsgesellschafter der Multi Asset Anspar Plan 3 sowie die Beratungsfirma steht noch aus.

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