OLG Hamburg: 4.000 Euro Schadensersatz gegen Barclays Bank

OLG Hamburg entscheidet für Verbraucher

In einem wegweisenden Urteil vom 10. Januar 2024 (Az.: 13 U 70/23) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein klares Zeichen im Bereich des Datenschutzes gesetzt. Unsere Kanzlei AdvoAdvice vertrat erfolgreich einen Mandanten wegen eines Schufa-Eintrags der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Durchsetzung von Datenschutzrechten und zeigt die Konsequenzen von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf.

Die Entscheidung des Gerichts betont die Wichtigkeit des Schutzes persönlicher Daten und die Verantwortung von Unternehmen, diese zu wahren. Im vorliegenden Fall meldete die Barclays Bank zwei Mal unrechtmäßig Forderungen gegen unseren Mandanten an die Schufa. Dies führte nach Auffassung des Gerichts zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens und zu finanziellen Nachteilen . Das Gericht erkannte an, dass die Bank durch ihr Handeln gegen die DSGVO verstoßen hat und sprach unserem Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro zu. Zusätzlich wurde die Bank zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg, da das OLG Hamburg einige wichtige Aspekte im Bereich von Schufa-Einträgen klarstellt und sich der Auffassung des Landgerichts anschließt, dass bestrittene Forderung nicht an die Schufa gemeldet werden dürfen. Es zeigt zudem, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen ernsthafte finanzielle Folgen für Unternehmen haben können.

Urteil im Volltext:

OLG Hamburg – Urt. v. 10.01.2024 – 13 U 70/23

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