Gerade zum Ende des Jahres äußern viele privat versicherte Personen den Wunsch in die gesetzliche Krankversicherung zu wechseln, da die monatlichen Beiträge der PKV einfach zu hoch sind und zu allem Überfluss oftmals am Jahresende auch noch für das kommende Versicherungsjahr erhöht werden.
Fälschlicherweise wird jedoch häufig behauptet, dass der Wechsel nur in bestimmten Fällen möglich sei. Mithilfe von professionellen Netzwerkpartnern, gelang es kürzlich einen 72 Jahre alten ehemaligen KFZ-Werkstattbetreiber wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuholenden, nachdem dieser zuvor bereits über zahlreiche andere Wege versucht hatte, einen derartigen Ausstieg zu vollziehen.
Zu hohe Beiträge
Der Betroffene aus dem Bundesland Brandenburg war bereits seit der Mauereröffnung privat versichert gewesen, da man ihm dies damals als deutlich besser und günstiger empfohlen hatte. Jedoch war ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass die Beiträge im Laufe des Alters irgendwann nahezu unbezahlbar werden würden.
Seitdem der Betroffene nun schon ein paar Jahre lang Rentner ist, waren die Krankenversicherungsbeiträge mit insgesamt 1.050 Euro monatlich bei einer Rente von gerade einmal 1.200 Euro für den ehemaligen Werkstattbetreiber nicht mehr bezahlbar. Jedoch hatte sich bisher niemand darum bemüht, ihm bei seinem Problem zu helfen. Einzig die Stiftung Warentest beriet den Betroffenen dahingehend, gar keine Beiträge mehr zu entrichten, sodass er in den Notlagentarif käme. Zwar kam der Betroffene diesem Rat nach, jedoch bezahlte er lediglich jahrelang seine Schulden in Raten ab, ohne wirklich Versicherungsschutz genießen zu können. Dem Rentner war klar, dass dies unmöglich eine Lösung für die Zukunft sein könnte und dass er schnellstmöglich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müsste.
Wechsel auch als Rentner noch möglich
Dank professioneller Hilfe der hierzu eingeschalteten Netzwerkpartner gelang es dem Betroffenen wieder zurück in die freiwillige gesetzliche Krankversicherung zu wechseln.
Nach Begründung einer Versicherungspflicht im Ausland wurde die Private Krankenversicherung im Inland gekündigt, wodurch schon eine hohe finanzielle Belastung wegfiel. Nach einem Jahr Versicherungszeit im Ausland konnte sich der Betroffene bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Der ehemalige KFZ-Werkstattbetreiber ist nunmehr bei der Techniker Krankenkasse versichert und das mit einem Beitrag von gerade einmal 140 Euro monatlich!
Rückkehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Wie man sieht, ist ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung sehr wohl möglich. Hierzu muss allerdings außerhalb der Box des Systems der Krankenversicherung in Deutschland gedacht werden.
Mithilfe eines Pflichtversicherungsjahres im Ausland und einer professionellen Beratung durch unsere Kanzlei und ihre Netzwerkpartner kann der Wechsel jedoch innerhalb von 13-15 Monaten vollzogen werden
Wie in diesem Fall gesehen, spielt auch das Alter des Kunden keine Rolle und auch eine noch bestehende Anstellung oder Selbstständigkeit muss für einen derartigen Ausstieg nicht aufgegeben werden.
Beratung durch Rechtsanwälte und Netzwerkpartner
Betroffene, die sich für einen Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung interessieren, können sich bei Interesse gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, wenden.
Diesen erreichen Sie unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de. Wir bieten Ihnen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation eine kostenfrei Ersteinschätzung an und sind aufgrund unserer Berufungsordnung zu absoluter Diskretion verpflichtet.
Wir arbeiten bei der Umsetzung Ihres Vorhabens mit erfahrenen Beratern im In- und Ausland zusammen, um Sie innerhalb von 13-15 Monaten in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zurückzuholen.