Das Landgericht München hat im Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Hintermänner der SAM AG sein erstes Urteil gesprochen. Verurteilt wurde der ehemalige Verwaltungsrat de SAM AG Michael O. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Ebenfalls verurteilt wurden die Direktoren der SAM AG Michael H. und Dieter K. zu jeweils 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Gegen die Entscheidung ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Diese wurde nach Informationen von AdvoAdvice nur von dem Haupttäter O. eingelegt. Die Geständigen Täter K. und H. ist die Entscheidung des LG München I rechtskräftig.
# Hintergrund
Die drei nunmehr verurteilten Haupttäter hatten für die in der Schweiz gegründete SAM AG Lebensversicherungen und auch andere Kapitalanlagen von Anlegern, welche vor allem in Deutschland wohnhaft waren, angekauft, mit dem Versprechen, die eingenommenen Gelder zu vermehren, meist mindestens zu verdoppeln.
Das Projekt scheiterte, nachdem es durch die schweizer FINMA als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäfts untersagt worden war, da die SAM AG und die Betroffenen keine Bankerlaubnis inne hatten.
# Tatvorwurf
Die Staatsanwaltschaft München hat die nunmehr erstinstanzlich verurteilten Verantwortlichen wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs verurteilt.
Diesen Vorwurf sah das Landgericht München nunmehr als erwiesen an und stütze sein Urteil vor allem auf die geständigten Aussagen der Verurteilten K. und H., welche eingeräumt hatten, spätestens zum Jahreswechsel 2009/2010 bemerkt zu haben, dass der Angeklagte O. nicht beabsichtigte, die eingeworbenen Kundengelder innerhalb der SAM AG gewinnbringend anzulegen.
# Urteil
Das Gericht verurteilte daher die drei Angeklagten zu den o.g. Haftstrafen und sah die entsprechenden Aussagen der geständigen K. und H. als glaubwürdig an.
Gesondert verfolgt wird weiterhin als externer Vertriebler der auch aus S&K Verfahren bekannte Daniel F., welchem ebenfalls ab einem bisher nicht ausgeurteilten Zeitpunkt bekannt gewesen sein soll, dass die SAM AG keine oder nicht in ausreichendem Maße Kundegelder angelegt ha.
# Unser Kommentar
Nach einem langen Prozessverlauf ist nunmehr klar, dass hier zunächst wohl der Hauptangeklagte O. alleine vortäuschte, Anlagen zu tätigen und Gelder durch eine professionelle Vermögensverwaltung vermehren zu können und dass später auch die weiteren nunmehr bereits rechtkräftig verurteilten Haupttäter bei dem Betrugsmodell mitmachten.
Anlegern wird nunmehr durch die Freiheitsstrafen zumindest der Glauben an den Rechtsstaat gestärkt. Da die Angeklagten allerdings vermögenslos sind, wird der entstandene Schaden hierdurch leider nicht beseitigt.
Unklar bleibt, ob hier Gelder nach Panama und anderswo transferiert worden sind und ob diese noch für die Anleger zurückzuerlangen sind.
AdvoAdvice bleibt weiter dran und wird bei Gelegenheit erneut berichten.